Reinecke
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Hallo,
gab es im Athen des 5./4. Jh. eine Erbteilung? Ich habe gelesen, dass es nicht möglich oder üblich war, testamentarische Festlegungen zu treffen, sondern dass das Erbrecht ausschließlichg gesetzlich geregelt war. Töchter wurden dabei nur berücksichtigt, wenn es keine Söhne gab (und auch dann nur über einen Treuhänder/Vormund). Aber was war, wenn es beim Tod des Vaters mehrere Söhne gab? Erbte nur der älteste? Wurde das Erbe aufgeteilt, oder jüngere Söhne in irgend einer Weise ausgezahlt? Gab es Unterschiede zwischen Grundbesitz und beweglicher Habe? Wissen wir das überhaupt? Gibt es historisch überlieferte Beispiele, wie damit umgegangen wurde?
Danke im Voraus für Antworten.
gab es im Athen des 5./4. Jh. eine Erbteilung? Ich habe gelesen, dass es nicht möglich oder üblich war, testamentarische Festlegungen zu treffen, sondern dass das Erbrecht ausschließlichg gesetzlich geregelt war. Töchter wurden dabei nur berücksichtigt, wenn es keine Söhne gab (und auch dann nur über einen Treuhänder/Vormund). Aber was war, wenn es beim Tod des Vaters mehrere Söhne gab? Erbte nur der älteste? Wurde das Erbe aufgeteilt, oder jüngere Söhne in irgend einer Weise ausgezahlt? Gab es Unterschiede zwischen Grundbesitz und beweglicher Habe? Wissen wir das überhaupt? Gibt es historisch überlieferte Beispiele, wie damit umgegangen wurde?
Danke im Voraus für Antworten.