Strupanice
Aktives Mitglied
TEIL 2 SACHSEN
In Sachsen war es mit dem Antritt der Arbeiterregierung zum Machtkampf gekommen. Das Wehrkreiskommando der Reichswehr in Dresden spielte sich gegenüber der legalen Regierung als übergeordnete Behörde auf. Die Provokationen des Leiters des Wehrkreiskommandos, Generalleutnant Müller, datierten bereits aus einer Zeit, als die Kommunisten noch nicht im sächsischen Kabinett saßen. Als die Arbeiterregierung gebildet war, stellte Müller ein Ultimatum: Dr. Zeigner möge bis zum 18. Oktober um 11 Uhr zu den Ausführungen seines Ministers Böttcher Stellung nehmen, der in einer öffentlichen Rede vom 13. Oktober in Leipzig die Bewaffnung der Proletarischen Hundertschaften gefordert hatte. Da Dr. Zeigner überzeugt war, daß Sachsen ein parlamentarisch regierter Staat und keine Militärdiktatur war, reagierte er auf das Ultimatum nicht. In der Regierungserklärung am 17. 10. sagte er: »Wir sind dem Wehrkreiskommando keine Rechenschaft schuldig«.
Daraufhin setzte Müller sich mit dem Reichswehrminister Geßler in Verbindung. Dieser ließ ab 20. Oktober zur Verstärkung der in Sachsen stationierten Einheiten aus allen Teilen Deutschland vollbesetzte Züge mit Truppen nach Sachsen rollen, so daß sich bald 60000 Mann im Freistaat befanden. Am gleichen Tag teilte General Müller dem sächsischen Ministerpräsidenten offiziell mit: »Ich bin beauftragt, im Freistaat Sachsen mit den mir zur Verfügung stehenden und zur Verstärkung gestellten Machtmitteln verfassungsmäßige und geordnete Verhältnisse wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.«
Da sich die Regierung Zeigner auch durch die Anwesenheit von 60000 Mann Reichswehr nicht erpressen ließ, wurde sie am 27. Oktober 1923 vom Reichskanzler Stresemann ultimativ aufgefordert, zurückzutreten, was diese als verfassungswidrig entschieden ablehnte. Jetzt »bewährte« sich der Artikel 48 der Weimarer Verfassung, der den Reichskanzler ermächtigte, abweichend von den Grundsätzen der Reichsverfassung »Mitglieder der sächsischen Landesregierung und Gemeindebehörden ihrer Ämter zu entheben und andere Personen mit der Führung der Dienstgeschäfte zu beauftragen«. Weil Zeigner und seine Minister sich auch weiterhin standhaft weigerten, diese Amtsenthebung anzuerkennen, zogen Reichswehrtruppen vor die Ministerien und hinderten die Minister gewaltsam an ihrer Tätigkeit. Stresemann setzte seinen Parteifreund Dr. Heinze als Reichskommissar ein, der selbst die Einberufung des gewählten Landtages verbot.
Die bayrische Regierung, gegen die sich angeblich der Ausnahmezustand richten sollte, blieb unbehelligt. Sie hatte bereits am 18. Oktober 1923 die Beziehungen zu Sachsen abgebrochen und mitgeteilt: Sie sehe sich nicht in der Lage, einen neuen sächsischen Gesandten oder Geschäftsträger zu empfangen, solange die Kommunisten in der Regierung seien.
Die Besetzung Sachsens und Thüringens war das Ergebnis eines zwischen Reichsregierung und Reichswehr abgestimmten militärischen Plans zur Sicherung der Herrschaft des Kapitals und zur Unterdrückung des werktätigen Volkes. Am 21.Oktober 1923, als die Reichswehr bereits in Sachsen einmarschierte, um die sozialdemokratisch-kommunistische Regierung gewaltsam zu beseitigen, begann in Chemnitz eine noch von der sächsischen Regierung einberufene Konferenz mit Vertretern der Gewerkschaften, der Betriebsräte und der Kontrollausschüsse Sachsens. Der Vorschlag des Vorsitzenden der KPD und derzeitigen Ministerialdirektors in der Sächsischen Staatskanzlei, Heinrich Brandler, den Generalstreik auszurufen, wurde von dem sozialdemokratischen Minister Georg Graupe brüsk und ultimativ abgeblockt und in eine paritätische Kommission von SPD und KPD verwiesen. Diese Kommission sollte bei einer weiteren Verschärfung der innenpolitischen Lage mit der sächsischen Regierung, den Arbeiterparteien und den Gewerkschaften über die Ausrufung des Generalstreiks verhandeln. Dazu kam es aber nicht mehr, die Ereignisse überstürzten sich.
In Sachsen war es mit dem Antritt der Arbeiterregierung zum Machtkampf gekommen. Das Wehrkreiskommando der Reichswehr in Dresden spielte sich gegenüber der legalen Regierung als übergeordnete Behörde auf. Die Provokationen des Leiters des Wehrkreiskommandos, Generalleutnant Müller, datierten bereits aus einer Zeit, als die Kommunisten noch nicht im sächsischen Kabinett saßen. Als die Arbeiterregierung gebildet war, stellte Müller ein Ultimatum: Dr. Zeigner möge bis zum 18. Oktober um 11 Uhr zu den Ausführungen seines Ministers Böttcher Stellung nehmen, der in einer öffentlichen Rede vom 13. Oktober in Leipzig die Bewaffnung der Proletarischen Hundertschaften gefordert hatte. Da Dr. Zeigner überzeugt war, daß Sachsen ein parlamentarisch regierter Staat und keine Militärdiktatur war, reagierte er auf das Ultimatum nicht. In der Regierungserklärung am 17. 10. sagte er: »Wir sind dem Wehrkreiskommando keine Rechenschaft schuldig«.
Daraufhin setzte Müller sich mit dem Reichswehrminister Geßler in Verbindung. Dieser ließ ab 20. Oktober zur Verstärkung der in Sachsen stationierten Einheiten aus allen Teilen Deutschland vollbesetzte Züge mit Truppen nach Sachsen rollen, so daß sich bald 60000 Mann im Freistaat befanden. Am gleichen Tag teilte General Müller dem sächsischen Ministerpräsidenten offiziell mit: »Ich bin beauftragt, im Freistaat Sachsen mit den mir zur Verfügung stehenden und zur Verstärkung gestellten Machtmitteln verfassungsmäßige und geordnete Verhältnisse wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.«
Da sich die Regierung Zeigner auch durch die Anwesenheit von 60000 Mann Reichswehr nicht erpressen ließ, wurde sie am 27. Oktober 1923 vom Reichskanzler Stresemann ultimativ aufgefordert, zurückzutreten, was diese als verfassungswidrig entschieden ablehnte. Jetzt »bewährte« sich der Artikel 48 der Weimarer Verfassung, der den Reichskanzler ermächtigte, abweichend von den Grundsätzen der Reichsverfassung »Mitglieder der sächsischen Landesregierung und Gemeindebehörden ihrer Ämter zu entheben und andere Personen mit der Führung der Dienstgeschäfte zu beauftragen«. Weil Zeigner und seine Minister sich auch weiterhin standhaft weigerten, diese Amtsenthebung anzuerkennen, zogen Reichswehrtruppen vor die Ministerien und hinderten die Minister gewaltsam an ihrer Tätigkeit. Stresemann setzte seinen Parteifreund Dr. Heinze als Reichskommissar ein, der selbst die Einberufung des gewählten Landtages verbot.
Die bayrische Regierung, gegen die sich angeblich der Ausnahmezustand richten sollte, blieb unbehelligt. Sie hatte bereits am 18. Oktober 1923 die Beziehungen zu Sachsen abgebrochen und mitgeteilt: Sie sehe sich nicht in der Lage, einen neuen sächsischen Gesandten oder Geschäftsträger zu empfangen, solange die Kommunisten in der Regierung seien.
Die Besetzung Sachsens und Thüringens war das Ergebnis eines zwischen Reichsregierung und Reichswehr abgestimmten militärischen Plans zur Sicherung der Herrschaft des Kapitals und zur Unterdrückung des werktätigen Volkes. Am 21.Oktober 1923, als die Reichswehr bereits in Sachsen einmarschierte, um die sozialdemokratisch-kommunistische Regierung gewaltsam zu beseitigen, begann in Chemnitz eine noch von der sächsischen Regierung einberufene Konferenz mit Vertretern der Gewerkschaften, der Betriebsräte und der Kontrollausschüsse Sachsens. Der Vorschlag des Vorsitzenden der KPD und derzeitigen Ministerialdirektors in der Sächsischen Staatskanzlei, Heinrich Brandler, den Generalstreik auszurufen, wurde von dem sozialdemokratischen Minister Georg Graupe brüsk und ultimativ abgeblockt und in eine paritätische Kommission von SPD und KPD verwiesen. Diese Kommission sollte bei einer weiteren Verschärfung der innenpolitischen Lage mit der sächsischen Regierung, den Arbeiterparteien und den Gewerkschaften über die Ausrufung des Generalstreiks verhandeln. Dazu kam es aber nicht mehr, die Ereignisse überstürzten sich.