Die Folter als ein Instrument zur Wahrheitsfindung ist aus heutiger Sicht eine grässliche Vorstellung- oder sollte es zumindest sein. Doch stritten allein im 16. und 17. Jahrhundert die namhaftesten Juristen über das Für und Wieder. Die Folter hatte durchaus berühmte Befürworter: Jean Bodin (1530-1596), Martin Delrio (1551-1608) und Benedikt Carpzow 1595-1666)
Zu ihren Gegnern zählten Friedrich von Spee (1592-1635) Johann Weyer (1515-1588), Adam Tanner (1572-1632) Paul Laymann (1575-1635) und Christian Thomasius. Folter galt als zulässig, "wenn Indizien von hinreichender Stärke bewiesen waren", wenn also nach modernem Recht auch ein Indizienurteil gefällt werden könnte. Auch in weltlichen Prozessen wurde nicht selten recht hemmungslos davon Gebrauch gemacht. Doch vor allem in Hexenprozessen wurde oft so massiv gefoltert, dass - nicht zuletzt die Inquisitinnen am Ende nicht mehr Realität von Wahn unterscheiden konnten. So schreibt ja auch Friedrich von Spee in seiner Cautio Criminalis: "Was Denunziation und Folter bewirken? Sie vermögen nahezu alles!" Auf sein Thema, die Hexenprozesse, bezogen, schreibt Spee: "Was suchen sie so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Kapuziner, Jesuiten, alle Ordenspersonen und foltert sie, sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal, sie werden schon bekennen."
Das vernichtende Urteil Spees als Praktiker:
"So habe ich bis jetzt noch keine verurteilte Hexe zum Scheiterhaufen geleitet, von der ich mit Überzeugung unter Berücksichtigung aller gesichtspunkte aus Überzeugung hätte sagen können, sie sei wirklich schuldig gewesen.
Grundsätzliche Kritik an der Folter entzündete sich daher vor allem an den Hexenprozessen.
Gegen Banditen und Räuber wurde die Folter vielerorts noch im 18. und frühen 19. Jahrhundert verwendet, doch sie wurde nicht mehr mit dieser diabolischen Phantasie und Härte wie im 16. Jahrhundert angewandt und konnte einen abgebrühten Ganoven auch kaum noch schrecken. Dennoch gab es auch im 18. und frühen 19. Jahrhundert Fälle, in denen nicht lange gefackelt wurde. So war Nickel List ein berühmter Bandit, der durch den Raub der "Güldenen Tafel" in Celle berühmt wurde. List sollte selbst Folterinstrumente in seinem Haus gehabt haben und sich u. a. mit Opium gegen die Schmerzen geschützt haben. Es nutzte ihm nicht viel. Er fragte den Henker, "wie viele Gradi Torturae man hier habe". Darauf wurde ihm die Antwort: "Man schere sich hier um keine Gradi, sondern fahre solange fort, bis Inculpat gestehe" (zitiert nach Uwe Danker, Räuberbanden im Alten Reich um 1700)
Schläge oder psychologische Folter zählte überhaupt nicht als solche. Jeder Untersuchungsrichter konnte als "Lügenstrafe" eine bestimmte Anzahl von Stock- oder Peitschenhieben verhängen, und wer fragte schon danach, ob diese Zahl überschritten wurde. Mancher Gefangene wurde zum Krüppel geschlagen. Hoyum Moyses, ein jüdischer Bandit, war sehr abgebrüht. Als er sich um 1700 in Coburg weigerte zu gestehen, drohte ihm der Inquirent, ihn selbst zu verschonen, seine Freundin aber täglich vor seinen Augen nackt auszupeitschen, wodurch Hoyum Moyses völlig zusammenbrach.
Literatur: Uwe Danker, Räuberbanden im Alten Reich um 1700, Ernst Schubert, Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts, Martin Lange, Räuber und Gauner ganz privat)