Hallo zusammen,
die reformierte Gesetzgebung in Frankreich vom 20. September 1792 sah ja vor, dass eine Ehe nicht nur im Einvernehmen von beiden Partnern, sondern auch auf einseitigen Wunsch nur eines der Ehepartner geschieden werden konnte. Also auch gegen den Willen des anderen Partners.
Weiß jemand von Euch, an welchem Ort eine solche (einseitige) Eheaufhebungs-/Scheidungsakte in Frankreich hinterlegt werden musste? Dort, wo auch die Heirat verzeichnet war oder am Geburtsort der Person, die die Scheidung amtlich bestätigen ließ?
Ich habe hier einen reisenden Militär, der eine schnelle "Fernscheidung" brauchte, um erneut zu heiraten. Nur gibt es weder am ehemaligen Heirats,- noch an seinem Geburtsort einen Akteneintrag zur Scheidung.
Hat jemand eine Idee, wie das in der Praxis ablief?
Danke schon mal
Andrea
die reformierte Gesetzgebung in Frankreich vom 20. September 1792 sah ja vor, dass eine Ehe nicht nur im Einvernehmen von beiden Partnern, sondern auch auf einseitigen Wunsch nur eines der Ehepartner geschieden werden konnte. Also auch gegen den Willen des anderen Partners.
Weiß jemand von Euch, an welchem Ort eine solche (einseitige) Eheaufhebungs-/Scheidungsakte in Frankreich hinterlegt werden musste? Dort, wo auch die Heirat verzeichnet war oder am Geburtsort der Person, die die Scheidung amtlich bestätigen ließ?
Ich habe hier einen reisenden Militär, der eine schnelle "Fernscheidung" brauchte, um erneut zu heiraten. Nur gibt es weder am ehemaligen Heirats,- noch an seinem Geburtsort einen Akteneintrag zur Scheidung.
Hat jemand eine Idee, wie das in der Praxis ablief?
Danke schon mal
Andrea