Marbod
Mitglied
Da wir ja im "Teutoburger Wald" gerade über das Recht eines Germanen zur Hinrichtung einer untreuen Frau debattieren, würde ich vorschlagen diesen Thread nicht mit einem weiteren Thema zu strapazieren und hier damit weitermachen.
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob wir noch allumfassend mit dieser Bestimmtheit sagen können, das war bei den Germanen so. Gab es wirklich ein einheitliches germanisches Recht? Können wir wirklich den Ausführungen des Tacitus unreflektiert Glauben schenken? Wie groß war der Einfluß der Volksversammlung/Thing? Hatte sie wirklich solch ein großes demokratisches Element wie immer behauptet? Ich denke die Frage aus dem "Teutoburger Wald" bildet einen guten Anfang.
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob wir noch allumfassend mit dieser Bestimmtheit sagen können, das war bei den Germanen so. Gab es wirklich ein einheitliches germanisches Recht? Können wir wirklich den Ausführungen des Tacitus unreflektiert Glauben schenken? Wie groß war der Einfluß der Volksversammlung/Thing? Hatte sie wirklich solch ein großes demokratisches Element wie immer behauptet? Ich denke die Frage aus dem "Teutoburger Wald" bildet einen guten Anfang.