Es ist ja sehr schön, daß ihr auf diese Frage so heterogen antworten könnt, allein das bringt uns einer befriedigenden Antwort nicht näher! Es gibt keine Grundlage, die sich für das "Ermächtigungsgesetz" festlegen ließe! Ihr vergesst Blomberg, Röhm und die Reichswehr im Allgemeinem! Es war auch keine Ermächtigung sondern eher eine Überlassung von Hindenburgs Gnaden!
Ohne die Reichswehr kein Hitler und ohne Hitler keine SA!
Ob es sich zu respondieren lohnt? Sei es drum. Heterogenität von Antworten ist per se nicht von Übel, der gemeine Mitdiskutant übt und gefällt sich hierin. Die Moderation dieses bescheidenen Forums enthält sich, warum auch immer, hartnäckig Gleichschaltungstendenzen. Ob das zum Nachteil der Community erfolgt oder nur Gleichgültigkeit ist, ich weiß es nicht.
Nun zum Inhalt Deines Postings, den Terminus "Einlassung" würde ich dann doch eher Juristen überlassen.
Das Herr von Hindenburg Herrn Hitler zum Reichskanzler ernannte, nun ja, die Ernennung von Reichskanzlern war sein Job, warum er ausgerechnet Herrn Hitler auswählte, dazu ist die Literatur Legion.
Du mahnst die Grundlagen des Ermächtigungsgesetzes an, der Reichstag hat es beschlossen, der Reichsrat zugestimmt, daß der Reichspräsident das Gesetz durch Kontrasignatur ausfertigte, war sein Job. Der Staatsgerichtshof hat wohl aus Gründen von Faulpelzigkeit, oder waren es andere Gründe, schau mal in die Literatur, seine Tätigkeit eingestellt.
§ 5 beinhaltete eine Chance, nur niemand nahm sie wahr, warum? Schau Dir den Ablauf der Geschichte an, an Literatur und Quellen mangelt es nicht.
Dann kommen wir zu einem rechtsphilosophischem Problem, das Ermächtigungsgesetz war positiv gesetzes Recht, verstieß aber wie wir nicht nur ex post wissen, gegen überpositives Recht, ein Dilemma, was erst am 8. Mai 1945 beendet wurde, im übrigen mit nicht juristischen Mitteln.
"...Ohne die Reichswehr kein Hitler und ohne Hitler keine SA!"
Ein sinnentleertes Credo.
Insgesamt, Dein Posting ist so überflüssig, wie meine Antwort darauf.
M.