Guten Tag,
ich bin dabei, das Hambacher Fest mit dem Wartburgfest anhand eines Urteils von Heinrich Heine zu vergleichen... Heine verurteilt im Besonderen die Bücherverbrennung, bei der jüdische und auch reaktionäre Schriften verbrannt wurden. Kann mir einer bei dieser Äußerung weiterhelfen?
nat
[...] Im Bierkeller zu Göttingen mußte ich einst bewundern, mit welcher Gründlichkeit meine altdeutschen Freunde [Teilnehmer des Wartburgfests] die Proskriptionslisten anfertigten, für den Tag, wo sie zur Herrschaft gelangen würden. Wer nur im siebenten Glied von einem Franzosen, Juden oder Slawen abstammte, ward zum Exil verurteilt. Wer nur im mindesten etwas gegen Jahn oder überhaupt gegen altdeutsche Lächerlichkeiten geschrieben hatte, konnte sich auf den Tod gefaßt machen, [...]. Ich erinnere mich bei dieser Gelegenheit, daß man ganz ernsthaft debattierte, ob man einen gewissen Berliner Schriftsteller, der sich im ersten Bande seines Werkes gegen die Turnkunst ausgesprochen hatte, bereits auf die erwähnte Proskriptionsliste setzen dürfe: denn der letzte Band seines Buches sei noch nicht erschienen, und in diesem letzten Bande könne der Autor vielleicht Dinge sagen, die den inkriminierten Äußerungen des ersten Bandes eine ganz andere Bedeutung erteilen.
Wer ist im fett markierten Bereich eurer Meinung nach gemeint?
Laut der Zeitschrift Isis (Nr. 195) aus dem Jahr 1817, die in enzyklopädischer Form die verbrannten Gegenstände auflistet, könnten folgende Personen gemeint sein:
Franz Daniel Friedrich Wadzeck, Joachim Gottfried Wilhelm Scheerer, Georg Friedrich Willibald Ferdinand von Coelln
Hat jemand eine Idee oder einen Hinweis? Ich würde mich freuen!
Liebe Grüße.
ich bin dabei, das Hambacher Fest mit dem Wartburgfest anhand eines Urteils von Heinrich Heine zu vergleichen... Heine verurteilt im Besonderen die Bücherverbrennung, bei der jüdische und auch reaktionäre Schriften verbrannt wurden. Kann mir einer bei dieser Äußerung weiterhelfen?
nat
[...] Im Bierkeller zu Göttingen mußte ich einst bewundern, mit welcher Gründlichkeit meine altdeutschen Freunde [Teilnehmer des Wartburgfests] die Proskriptionslisten anfertigten, für den Tag, wo sie zur Herrschaft gelangen würden. Wer nur im siebenten Glied von einem Franzosen, Juden oder Slawen abstammte, ward zum Exil verurteilt. Wer nur im mindesten etwas gegen Jahn oder überhaupt gegen altdeutsche Lächerlichkeiten geschrieben hatte, konnte sich auf den Tod gefaßt machen, [...]. Ich erinnere mich bei dieser Gelegenheit, daß man ganz ernsthaft debattierte, ob man einen gewissen Berliner Schriftsteller, der sich im ersten Bande seines Werkes gegen die Turnkunst ausgesprochen hatte, bereits auf die erwähnte Proskriptionsliste setzen dürfe: denn der letzte Band seines Buches sei noch nicht erschienen, und in diesem letzten Bande könne der Autor vielleicht Dinge sagen, die den inkriminierten Äußerungen des ersten Bandes eine ganz andere Bedeutung erteilen.
Wer ist im fett markierten Bereich eurer Meinung nach gemeint?
Laut der Zeitschrift Isis (Nr. 195) aus dem Jahr 1817, die in enzyklopädischer Form die verbrannten Gegenstände auflistet, könnten folgende Personen gemeint sein:
Franz Daniel Friedrich Wadzeck, Joachim Gottfried Wilhelm Scheerer, Georg Friedrich Willibald Ferdinand von Coelln
Hat jemand eine Idee oder einen Hinweis? Ich würde mich freuen!
Liebe Grüße.