Hallo, gerade schreibe ich -trotz Semesterbeginn-an einer Hausarbeit, die sich auf eine kirchengeschichtliches Seminar bezieht, in dem es zentral um frühneuzeitliche Angst im"Abendland" ging-Angst vor Hunger,Glaubensabweichungen, Gewalt, Krieg, Gott, Juden.....
Ursprünglich war mein(vorgegebenes) Referatsthema(im Seminar) "Angst vor religiöser Devianz:Hexen und Flucher=>Stillung der Angst?Verfolgung von Gotteslästerung".
Deshalb wollte ich meine These für die HA daran anlehnen:"Die strafrechtliche Verfolgung von Hexerei minderte kurzfristig die Angst der Verfolger"Der Fokus liegt also auf Strafrecht und Angst.
Als Grundlage habe ich ein Traktat von Peter Binsfeld-"Tractat von Bekanntnuß...1590"- einem Weihbischof aus Trier.Inhaltlich fordert er eine verschärfte Vorgehensweise bei der Bestrafung der Hexen, Zauberer, wie z.B.Zulassung von Kinderbesagungen und Prozess bei bereits einer Besagung.
Jetzt hadere ich mit meiner These, denn es fällt mir schwer, Angst über den Traktat methodisch zu belegen.
Eigentlich brauche ich 5 Argumente,die ich erörtere und deren Schlussfolgerungen dann in meiner Konklusion zusammengefasst werden.
Als Prämissen zur Angst:
1.Angst ist unbestimmt und objektlos und kann in Furcht transformiert werden, wenn sie ein Objekt gefunden hat.
2.Angstbewältigung verwandelt eine passive Hilflosigkeit in eine aktive Handlungsmöglichkeit
3.Übetragung der Angst auf eine verursachende Personengruppe=abwehrendes Handeln
Argumentation:Bedrohte Ordnung
-Teufelsfurcht
-Angst vor Versuchung durch den Teufel
-Angst vor dem göttlichen Zorn
-Angst vor Verdammnis
-Angst vor der Endzeit
Meine Frage:Ist das logisch und verständlich?Oder völlig daneben?
Peter Binsfeld – Wikipedia
Ursprünglich war mein(vorgegebenes) Referatsthema(im Seminar) "Angst vor religiöser Devianz:Hexen und Flucher=>Stillung der Angst?Verfolgung von Gotteslästerung".
Deshalb wollte ich meine These für die HA daran anlehnen:"Die strafrechtliche Verfolgung von Hexerei minderte kurzfristig die Angst der Verfolger"Der Fokus liegt also auf Strafrecht und Angst.
Als Grundlage habe ich ein Traktat von Peter Binsfeld-"Tractat von Bekanntnuß...1590"- einem Weihbischof aus Trier.Inhaltlich fordert er eine verschärfte Vorgehensweise bei der Bestrafung der Hexen, Zauberer, wie z.B.Zulassung von Kinderbesagungen und Prozess bei bereits einer Besagung.
Jetzt hadere ich mit meiner These, denn es fällt mir schwer, Angst über den Traktat methodisch zu belegen.
Eigentlich brauche ich 5 Argumente,die ich erörtere und deren Schlussfolgerungen dann in meiner Konklusion zusammengefasst werden.
Als Prämissen zur Angst:
1.Angst ist unbestimmt und objektlos und kann in Furcht transformiert werden, wenn sie ein Objekt gefunden hat.
2.Angstbewältigung verwandelt eine passive Hilflosigkeit in eine aktive Handlungsmöglichkeit
3.Übetragung der Angst auf eine verursachende Personengruppe=abwehrendes Handeln
Argumentation:Bedrohte Ordnung
-Teufelsfurcht
-Angst vor Versuchung durch den Teufel
-Angst vor dem göttlichen Zorn
-Angst vor Verdammnis
-Angst vor der Endzeit
Meine Frage:Ist das logisch und verständlich?Oder völlig daneben?
Peter Binsfeld – Wikipedia