Sepiola
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Gerade im Netz gefunden: Ich liebe es.
"Die Erde ist eine Scheibe" fehlt da allerdings noch.
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Gerade im Netz gefunden: Ich liebe es.
Kindheit endet gesetzlich nach 14 Jahren. Es bestand also die Möglichkeit, den Film ab 16 Jahren freizugeben. Dass das nicht geschah, deutet auf andere Kriterien, die eine Rolle spielten.
Oh Mist, ich muss mir sofort die Augen auswaschen gehen, den habe ich schon als Grundschüler gesehen.vermutlich im gemeinsamen Vornittagsprogramm auf ARD und ZDF bevor Birne Helmut die Kabelbüchse der Pandora öffnete."Some Like It Hot" (Manche mögen's heiß, 1959) mit Marilyn Monroe, Jack Lemmon und Tony Curtis wurde ursprünglich sogar mit FSK 18 eingestuft, heute FSK 16.
Wie soll man denn mit einer FSK-18-Freigabe verhindern, dass das Thema "Lebensborn" publik wird? Alle ab 18 durften den Film ja trotzdem sehen. (Nebenbei bezweifle ich ohnehin, dass das Thema "Lebensborn" geeignet war, gerade die Jugendlichen in Scharen in die Kinos zu locken. Wild kopuliert wurde im Film ja anscheinend nicht, und was hatte er sonst für ein jugendliches Publikum zu bieten?) Hätte man das Thema "Lebensborn" vertuschen wollen, hätte man den Film komplett aus dem Verkehr ziehen müssen.Ich dachte es deutlich gemacht zu haben, dass in diesem Film mMn nicht die Sexualität als Solche die Ursache für die Indizierung war, sondern das Thema Lebensborn.
Danke für die Mühe.Ich habe noch im Juni eine Anfrage in Bezug auf den Film „Lebensborn“ bei der FSK gestellt und mittlerweile eine telefonische Auskunft erhalten.
Ich musste gerade herzlich lachen, weil ich bei dieser "Begründung" an den neuesten Aufreger im Haushalt meines Bruders denken musste. Mensch, wie sich die Zeiten ändern! Heute gehören Butt Plugs und Urophagie zum Lehrstoff der dritten Klasse – und warum auch nicht, schließlich teilen die Blagen auf dem Pausenhof Videos aus dem Darknet, da bereitet man sie lieber vor …! Kein Wunder, dass sich die älteren Semester manchmal abgehängt fühlen …Die Gründe für die Indizierung wurden mir in dieser Reihenfolge genannt:
1. Der Film wurde nur für Erwachsene freigegeben, weil das Thema „Lebensborn“ im Jahr 1960/61 nicht allgemein bekannt war und man die Jugend damit nicht konfrontieren wollte.
2. Schamgefühle der weiblichen Jugend würden verletzt werden, wenn sie erführten, dass BDM-Mädels nur zum Zwecke der Kinderzeugung in diesem Haus untergebracht waren und sie die Kinder mit ihnen völlig fremden Männern auch zeugten und gebaren.
3. Männergespräche untereinander (allesamt Soldaten) wären in Bezug auf die Sexualität vulgär, was man der Jugend nicht zumuten wollte.
Um den Film ganz zu verbieten, fehlten die Voraussetzungen. Aber mit FSK-18 konnte man verhindern, dass die Jugend von Machenschaften der Nazis erfuhr, die weitgehend Geheimhaltung unterlagen. Das Ziel des Lebensborns war: Züchtung des zukünftigen Adels der arischen Rasse. Dazu wurden auch arisch aussehende Kinder in eroberten Ländern geraubt und ins Lebensbornheime gebracht. Das war in Deutschland der 1950er/60er der Öffentlichkeit nicht bekannt. Eine solche Raub-Szene in einem polnischen Dorf wird gleich am Anfang des Films gezeigt. Ich denke, dass gerade diese Szene für die FSK-18 Einstufung sorgte.Wie soll man denn mit einer FSK-18-Freigabe verhindern, dass das Thema "Lebensborn" publik wird?
Das ist doch etwas verschwörungserzählerisch.Um den Film ganz zu verbieten, fehlten die Voraussetzungen. Aber mit FSK-18 konnte man verhindern, dass die Jugend von Machenschaften der Nazis erfuhr, die weitgehend Geheimhaltung unterlagen.
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Ich meinte, dass das Projekt Lebensborn bzw. ein Teil davon in der Nazizeit einer Geheimhaltung unterlag. Damals war zwar bekannt, dass die Lebensbornheime der Aufnahme von ledigen Müttern mit ihren Kindern dienten, aber dass sie auch gezielt geraubte Kinder beherbergten, wusste die Öffentlichkeit nicht. Konsequenterweise hat das Personal der Heime am Ende des Krieges alle Unterlagen über diese Kinder vernichtet, was die Suche nach ihren wahren Eltern fast unmöglich machte.Der Film wurde u.a. im Spiegel rezensiert, also von "Geheimhaltung" und dergleichen kann keine Rede sein.
Um den Film ganz zu verbieten, fehlten die Voraussetzungen. Aber mit FSK-18 konnte man verhindern, dass die Jugend von Machenschaften der Nazis erfuhr...
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