Hausaufgabe "Hitlers Machtergreifung"
ich finde meinen alten thread leider nicht wieder, daher hier meine Überarbeitung... meinungen, kritik und Hilfe wie immer erwünscht =) vielen Dank im Voraus!
„Beweise, dass Hitlers „Machtergreifung“ eine Mischung aus Propaganda, Terror und physischer Bedrohung, sowie legaler Sanktionierung und psychischer Bedrohung darstellt!“
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler (30.1.1933) und der Aufnahme von zwei Nationalsozialisten in die Regierung, folgte die „legale Revolution“, die die Nationalsozialisten selbst als „Machtergreifung“ der NSDAP (somit auch Hitler) bezeichneten.
Darunter fallen vor allem die Aufhebungen von Grundrechten, der Gewaltenteilung und die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung. Es erfolgte eine prinzipielle Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats und dessen Intuitionen (Reichstag als Volksvertretung, Reichsrat, Reichspräsident). Ebenso gab es eine Zerstörung des föderalistischen Staatsaufbaus durch die Einsetzung von Reichsstatthaltern und der Auflösung der Länderparlamente und des Reichsrats.
Angefangen hatte dies mit dem Tag des Reichstagsbrandes (27.02.1933), welcher als Anlass gegen Kommunisten und Sozialdemokraten vorzugehen, stattfand. Daraus entstand einen Tag später die „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung), welche die Grundrechte der Verfassung außer Kraft setzte und Beschränkungen der persönlichen Freiheit des Rechts auf freie Meinungsäußerung des Vereins- und Versammlungsrechts beinhaltete. Des Weiteren gab es Eingriffe in das Brief- und Fernsprechgeheimnis, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Beschlagnahme von persönlichem Eigentum, die Einführung der Todesstrafe und des Zuchthauses. Eine Beseitigung der gesamten rechtsstaatlichen Ordnung wurde somit „ins Land gerufen“.
Am 5.03.1933 kam es zu den Reichstagswahlen in denen die NSDAP zuzüglich der DNVP mit 51,9% der Stimmen gewann. Während das Wahlkampfmotto „Macht Deutschland vom Marxismus frei“ immer lauter in den Köpfen der Menschen wurde, kam es abseits des Geschehens zu Verfolgungen von KPD-Mitgliedern und Funktionären. Die politischen Gegner sollten ausgeschaltet werden, um kein weiteres Risiko eingehen zu müssen.
Es kam zu einer Errichtung des totalitären Einparteienstaats, aufgrund der Auflösung der Parteien und der Erhebung der NSDAP zur einzigen Partei. Auch die Ersetzung der staatlichen Willensbildung durch den Befehl von oben und der Ausrichtung des gesamten politischen (zunehmend auch des privaten Lebens auf den „Führer“, sind weitere Gründe des totalitären Einparteienstaats. So gehört beispielsweise auch die Unterwerfung aller Bereiche der Politik unter den Willen des „Führers“ dazu, welche sich aber noch in anderen Gebieten zeigt. Die Unterwerfung des Beamten- und Behördenappartes kennzeichnete sich durch die Entlassung von missliebigen Beamten und der Drohung von Entlassungen. Auch gab es eine erzwungene Mitgliedschaft der Beamten in NS-Berufsverbänden. Ebenfalls kam zu Unterwerfungen der Rechtssprechung und es Justizapparates durch die Errichtung von Sondergerichten für politische Straftaten, Verkündung und Durchsetzung einer „völkischen“ Rechtsauffassung, Entlassung von missliebigen Juristen und Drohung mit Entlassung, Überwachung der Rechtspflege durch den „Reichsrechtsführer“ und die Erhebung des „Führers“ zum „obersten Gerichtsherrn“. Durch Vereidigung auf den „Führer“ und die Übernahme des Oberbefehls über die gesamte Wehrmacht durch Hitler, wurde zusätzlich auch eine Unterwerfung der Reichswehr vorgenommen.
Am 23.03.1933 wurde das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ erhoben. Mit dem Ermächtigungsgesetz wurde der Erlass von Gesetzen außerhalb der Verfassungsordnung ermöglicht. Die Reichsregierung vom Reichstag war somit unabhängig und das Parlament wurde abgeschafft. Beschlossene Reichsgesetzte konnten nun von der Reichsverfassung abweichen und vom Reichskanzler ausgefertigt und verkündet werden. Auch Verträge mit fremden Staaten bedürfen nun nicht mehr der Zustimmung der Legelative, welches zur Folge hat, dass Parlament komplett abgeschafft wurde und die systematische Zerstörung des Verfassungsstaates seinen Höhepunkt erreicht hatte.
Die so genannte „Gleichschaltung“ der Gesellschaft spielt eine ebenso große Rolle bei der „Machtergreifung“ Hitlers. Am 31.03.1933 trat das „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ an die Öffentlichkeit. Die Bildung neuer Länderparlamente fand nun nur noch ohne KPD-Sitze statt und die Landesgesetzgebung dufte von der Verfassung abweichen. Die Landesparlamente wurde der Regierung gleichgesetzt und der Föderalismus somit abgeschafft. Mit dem 7.04.1933 kam es zum zweiten „Gleichschaltungsgesetz“, welches die Einsetzung von reichsstatthaltern in ernannten Länderregionen veranlasste.Aufgrund der Beseitigung der Interessenvertretungen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen durch, die Auflösung der Parteien, Verbot und Enteignung der Gewerkschaften und die Angliederung oder Eingliederung der Berufsverbände an die oder in die NSDAP, wurde die „Gleichschaltung“ geschaffen. Auch kam es zur Beseitigung der Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit durch Knebelung und Unterwerfung der Presse und des Rundfunks, durch Ausrichtung aller Bereiche der Kunst auf die NS-Weltanschauung und die Versuche, den Wissenschaften eine „völkische“ Richtung zu geben, um an der „Gleichschaltung“ festzuhalten.
Eine uniforme Gesellschaft wurde durch, die Überwachung des gesamten öffentlichen Lebens bis hin zum Vereinsleben und zu allen Formen öffentlicher Geselligkeit durch die NSDAP, des weiteren der Beaufsichtigung oder Durchdringung aller Bereiche der Erziehung durch die NSDAP und ihrer Verbände, hergestellt. Geachtet wurde ebenfalls auf die Durchsetzung nationalsozialistischer Wertvorstellungen und nationalsozialistischen Geschmacksempfindens in der Öffentlichkeit, Einbindung jedes einzelnen in die „Volksgemeinschaft“, sowie die Überwachung und Bespitzelung des einzelnen durch die Partei und willfährigen „Volksgenossen“. Auch vor Versuchen, die Kirchen und Glaubensgemeinschaften in den NS-Staat zu integrieren oder an ihn anzulehnen, wurde nicht zurückgeschreckt.
Anhand dieser Gründe ist eindeutig zu erkennen, dass Hitlers „Machtergreifung eindeutig eine Mischung aus Propaganda, Terror und physischer Bedrohung, sowie legaler Sanktionierung und psychischer Bedrohung war.