Dein Zitat aus Wiki zeigt doch recht deutlich, dass die späten Sprachzeugnisse trotzdem zur Rekonstruktion verwendet werden. Die Kritik am Gotischen und seiner Verwendbarkeit für die Rekonstruktion bezieht sich auf das Vernersche Gesetz. Das Vernersche Gesetz bezieht sich aber nur auf den grammatischen Wechsel, nicht das Vokalinventar.
Vernersches Gesetz schrieb:Die durch die erste oder germ. Lautverscheibung aus den idg. stimmlosen Verschlusslauten p, t, k entstandenen germ. stimmlosen Spiranten f, þ, h wurden zu den entsprechenden stimmhaften Spiranten β, δ, γ erweicht, wenn sie in stimmhafter Nachbarschaft entstanden und wenn im Idg. der unmittelbar vorangehende Vokal nicht den Hauptton trug.
Unter den gleichen Bedingungen wurde der aus dem Idg. ererbte stimmlose Spirant s im Germ. zum stimmhaften Spiranten z erweicht, wobei dieser sich im Nord- und Westgerm. inlautend weiter zu r entwickelte: (Rhotazismus).