Dieter
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Man sollte hier wirklich einmal trennen zwischen den Zielen und Handlungen des Oberhaupts der Habsburgischen Erblande und denen des Kaisers. Formal sind das ja zwei ganz verschiedene Institutionen: der eine ist der regierende Fürst eines deutschen Territorialstaates, der andere das Oberhaupt des Heiligen Römischen Reichs. Unglücklicerweise sind diese Ämter nun in Personalunion vereinigt, aber man muss doch immer das eine vom andern trennen. So wurden z.B. die oberitalienischen Fürstentümer Mailand, Parma, Mantua und Toscana im 18. Jh. vom Haus Habsburg erworben, nicht aber vom Reich und auch nicht Kraft Oberlehnsherrschaft des Reichs.
Der Kaiser war demnach vom 15-18. Jh. so mächtig oder ohnmächtig, wie es die Hausmacht der Habsburger gestattete. Man muss aber einräumen, dass nur die Habsburger aufgrund ihrer übermächtigen Hausmacht überhaupt in der Lage waren, ein Mindestmaß an Machtanspruch gegenüber den Reichsfürsten durchzusetzen. Dennoch waren Kaiser und Reich in dieser Form längst anachronistisch geworden und zum Untergang verurteilt. Je stärker aufstrebende Territorien wie z.B. Preußen auf eigene Faust europäische Politik betrieben, desto mehr verschattete sich die Institution des Kaisers als Reichsoberhaupt, abgesehen davon, dass vitale Interssen Habsburgs bedroht wurden.
Der Kaiser war demnach vom 15-18. Jh. so mächtig oder ohnmächtig, wie es die Hausmacht der Habsburger gestattete. Man muss aber einräumen, dass nur die Habsburger aufgrund ihrer übermächtigen Hausmacht überhaupt in der Lage waren, ein Mindestmaß an Machtanspruch gegenüber den Reichsfürsten durchzusetzen. Dennoch waren Kaiser und Reich in dieser Form längst anachronistisch geworden und zum Untergang verurteilt. Je stärker aufstrebende Territorien wie z.B. Preußen auf eigene Faust europäische Politik betrieben, desto mehr verschattete sich die Institution des Kaisers als Reichsoberhaupt, abgesehen davon, dass vitale Interssen Habsburgs bedroht wurden.