Königreich Württemberg

Hallo, hab nochmals eine Frage.
Als Württemberg Königreich wurde, wurde es das, weil es sich im Feldzug gegen Russland mit Napoleon verbündete, oder wurde es nur Königreich, weil Napoleon lediglich einen Puffer von deutschen Mittelstaaten haben wollte?
Württemberg wurde schon vor 1812 Königreich, zu einem Zeitpunkt als an den Russlandfeldzug noch nicht zu denken war oder meinst Du jetzt den Krieg von 1806/07 gegen Russland und Preußen?
Grundsätzlich denke ich, sollte man die Königskrönung nicht überschätzen. Natürlich erfolgte sie aus Napoleons Gnaden, da Napoleon maßgeblichen Anteil am Ende des HRR hatte, auf dessen Territorium kein Königreich entstanden wäre. Zum anderen war es für Württemberg folgerichtig zum Königreich erhoben zu werden, da der Staat mit dem Ende des HRR eine noch bedeutendere Souveränität genoss. Wichtig war es sicherlich, dass die Großmacht Frankreich das neue Königreich Württemberg offiziell anerkannte. Erst diese Anerkennung durch andere Staaten lässt eine Erhebung zu einem Königreich erst in die Realität der Staatenwelt übergehen. Bei den folgenden Friedensschlüssen wurden dann die neuen Verhältnisse zumeist auch anerkannt, was zu einer weiteren Etablierung führte.
 
Württemberg wurd 1806 Königreich. Napoelon begnügte sich nun nicht mehr mit seinen "natürlichen Grenzen." Frankreich begann sich neben seinen Satelittenstarten, Iatlien, Niederlande und die Schweiz, sein sogenanntes "Grand Empire" zu schaffen. Dazu gehörte das Württemberg und Bayern Königreich und Baden und Hessen-Darmstadt Großherzogtümer wurden.

In Sommer 1806 schuf Napoelon dann den Rheinbund, in dem er die süddeutschen Staaten in einem Bündnis zusammenschloß. Natürlich war Napoelon der "Chef" dieses Bundes. Die Rehinbundstaaten waren u.a.verpflichtet Napoelon Truppen zu stellen.

Die Rheinbundstaaten erkläten 1806, dass das HRR nicht mehr existiere. Der Kasier legte dann die Krone des HRR nieder und war fortan "nur" noch Kasier von Österreich.
 
@ Turgot

Ich überlege derzeit, wer denn eigentlich souveräner war - ein Herzog von Württemberg oder ein König von Württemberg. Dem Namen nach scheint der Herzog ja ein Vasall des Kaisers des HRR, der König hingegen erscheint souverän. Andersrum war Württemberg natürlich auch nach 1806 immer in Bündnisblöcke wie dem Rheinbund integriert. Fragt sich, ob die, freilich rein theoretische, Möglichkeit Kaiser des HRR als Reichsfürst zu werden nicht mehr wog, als unter dem Protektor des Rheinbunds Napoléon I zu rangieren? Trotz der Kaiserwürde hatten die Reichsfürsten durch den Reichstag über das gesamte HRR ja einen bestimmten Einflusss. Es fragt sich für mich also, ob durch die Königswürde und das Ende des HRR nicht der machtpolitische Einfluss Württembergs gar rückläufig war.
 
Ich glaube, dass man zwischen der Souveränität nach Innen und Außen differenzieren sollte.

Der Vorgang der Säkularisation, also das die alten geistlichen Herrschaftsgebiete von den neuen Staaten säkularisiert worden waren, hätte es unter einen Herzog so wohl nicht gegeben. Die Motive dazu lagen auf der Hand, nämlich die akute Finanznot, die Verschuldung Württembergs stieg von 1806 bis 1815 von 15 Millionen auf 22 Millionen Gulden, aber sicher auch eine nicht unbedingt freundliche Einstellung gegenüber den Klöstern. Der König gewährte seinen Untertanen Religionsfreiheit.

Auch der Adel blieb von den Veränderungen nicht verschont. So verlor dieser beispielsweise eine Reihe seiner Privilegien wie das Recht auf bestimmte Ämter- oder Offiziersstellen.

In Württemberg wurde ein einheitliches Rechts- und Finanzwesen eingeführt.

Des Weiteren wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt und die „Oberen Zehntausend“ konnten sich nicht mehr so ohne weiteres vom Militärdienst freikaufen.

Die Gemeinden erhielten stärkere Selbstverwaltungsrechte.

Außenpolitisch wurde der König Friedrich beispielsweise gezwungen, seine Tochter mit dem Bruder Napoleons Jerome, der König von Westfalen war, zu vermählen. Des Weiteren hatte Württemberg immer wieder Truppen für Napoleons Kriege gegen Preußen, Russland oder Österreich zu stellen. Die Verluste für das württembergische Heer im Feldzug gegen Russland waren besonders hoch. Außenpolitisch waren die Handlungsspielräume des Königs von Württemberg von Napoleons Gnaden abhängig. Im Zweifelsfall hatte grundsätzlich das Macht- und Ausbeutungsinteresse Frankreichs Vorfahrt.

Abschließend würde ich meinen, das sich die außenpolitische Souveranität gegenüber den Zeiten vor 1806 doch geringer zu veranschlagen war, während sich nach Innen doch so einiges bewegt worden war.
 
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Abschließend würde ich meinen, das sich die außenpolitische Souveranität gegenüber den Zeiten vor 1806 doch geringer zu veranschlagen war, während sich nach Innen doch so einiges bewegt worden war.
Ich würde sagen nach Innen war das HRR gerade für die Mittelstaaten etwas hemmendes. Im Rahmen des Reichsgerichts in Wetzlar konnte gegen die Obrigkeit gar prozessiert werden, gerade das HRR im Rücken vermochten die Stände ihre Rechte gegenüber dem Landesherren bisweilen zu behaupten.
 
Ich würde sagen nach Innen war das HRR gerade für die Mittelstaaten etwas hemmendes. Im Rahmen des Reichsgerichts in Wetzlar konnte gegen die Obrigkeit gar prozessiert werden, gerade das HRR im Rücken vermochten die Stände ihre Rechte gegenüber dem Landesherren bisweilen zu behaupten.


Gab es da nicht zwischen den beiden höchsten Gerichten des HRR gewisse Rangeleisen zwischen dem Reichskammergericht in Wetzlar und dem Reichshofrat in Wien?, frei nach dem Motto, dass das Verfahren am jeweils anderen Gericht nicht in die gewünschte Richtung verlief.
 
Gab es da nicht zwischen den beiden höchsten Gerichten des HRR gewisse Rangeleisen zwischen dem Reichskammergericht in Wetzlar und dem Reichshofrat in Wien?, frei nach dem Motto, dass das Verfahren am jeweils anderen Gericht nicht in die gewünschte Richtung verlief.
Eigentlich war die Aufgabe des Reichshofrats ja nur auf die Lehensfragen, Privilegien und die Reservatsrechte beschränkt. Natürlich konnte man manchen Prozess auch anders interpretiert sowohl an dem einen wie an dem anderen Gericht unterbringen. Ich denke mal der Reichshofrat war direkter der Beeinflussung durch den (habsburgischen (!)) Kaiser ausgetzt als das Reichskammergericht. Das dürfte nicht unwesentlich sein.
 
Noch einmal zu der inneren Souveranität:

Man darf wohl konstatieren, das die Bereitschaft nach Veränderungen (Modernisierungen) nicht zuletzt von der Sorge geprägt war, das Napoleon sich ganz einfach in die inneren Verhältnisse Württembergs einmischen könnte, wie es ja beispielsweise in Baden geschehen ist. So hat Württemberg sehr erfolgreich, Bayern übrigens auch, sich geweigert den Code Napoleon einzuführen. Des Weiteren ist es Friedrich im Verbund mit Monteglas auch gelungen, das Napoleon als Protektor des Rheinbundes irgendwelche verfassungsmäßigen Kompetenzen übertragen bekam.
 
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