Das Thema hat mich etwas interessiert. Und ich fand dies
Zitat Fingalo
Ist sicher richtig.
und den Merkspruch:
aus dem LinkDer Heilige Geist schaut sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert. (Merkspruch zu § 1300)
Zwar wurde der voreheliche Geschlechtsverkehr bereits im römischen und germanischen Recht sanktioniert, jedoch mit dem Unterschied, dass jedenfalls immer sowohl Mann als auch Frau bestraft wurden.13 Im gemeinen Recht entwickelte sich ein Anspruch der verführten Jungfrau namens „duc aut dota“; demnach blieb es dem Verführer überlassen14, die Verführte entweder zu ehelichen oder sie mit einer „dos“, einer Mitgift, abzufinden, die die infolge des Verlustes der Jungfräulichkeit verminderten Heiratschancen ausgleichen sollte.15
Im Gegensatz zu § 1300 war die Jungfräulichkeit der Anspruchsstellerin hier also Voraussetzung des Anspruches, der aus diesem Grunde auch als Deflorationsanspruch16, die auf ihn gestützte Klage als Deflorationsklage17 bezeichnet worden ist.
Zitat Fingalo
Wenn das auch alles materiell-historisch nicht wahr ist - so wenig, wie Gott die Israeliten durch das Rote Meer führte und den Pharao ersäufte, so muss ich doch den Mythos, der da gebildet wurde, als einfach genial bewundern, so genial, dass es fast 2000 Jahre gedauert hat, bis die ihn verstanden haben, die es eigentlich anging, wenn überhaupt.
Ist sicher richtig.