Hallo,
ich bin auf der Suche nach Informationen über das Amt des Papstes und die Voraussetzungen hierfür. In mehreren Foren (u.a. auch hier im Geschichtsforum) habe ich einen Hinweis gefunden, der Papst müsse "ein zeugungsfähiger Mann" sein. Das wurde u.a. in Zusammenhang mit der These diskutiert, dass es mal eine Päpstin gegeben haben soll. Dabei interessiert mich nicht die These mit der Päpstin, sondern die Frage, ob es tatsächlich so eine Art Vorschrift gibt, dass der Papst ein zeugungsfähiger Mann sein muss - und z.B. kein Kastrat sein darf. Gibt oder gab es tatsächlich eine Vorschrift dieser Art? Kann man das irgendwo nachlesen? Wenn ja, wo? Oder ist das mit dem "zeugungsfähigem Mann" nur eine Behauptung ohne echten Hintergrund?
Ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis, ob es eine Vorschrift dieser Art gibt oder gab und wo man das nachlesen kann.
Andi
ich bin auf der Suche nach Informationen über das Amt des Papstes und die Voraussetzungen hierfür. In mehreren Foren (u.a. auch hier im Geschichtsforum) habe ich einen Hinweis gefunden, der Papst müsse "ein zeugungsfähiger Mann" sein. Das wurde u.a. in Zusammenhang mit der These diskutiert, dass es mal eine Päpstin gegeben haben soll. Dabei interessiert mich nicht die These mit der Päpstin, sondern die Frage, ob es tatsächlich so eine Art Vorschrift gibt, dass der Papst ein zeugungsfähiger Mann sein muss - und z.B. kein Kastrat sein darf. Gibt oder gab es tatsächlich eine Vorschrift dieser Art? Kann man das irgendwo nachlesen? Wenn ja, wo? Oder ist das mit dem "zeugungsfähigem Mann" nur eine Behauptung ohne echten Hintergrund?
Ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis, ob es eine Vorschrift dieser Art gibt oder gab und wo man das nachlesen kann.
Andi