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@Treibsand, also Ihre darauf folgende Begründung (nicht zitiert), warum Raveniks Argumentation nicht stimmig sei, verschließt sich mir. (Dass Raveniks Beobachtung nicht von der Hand zu weisen ist, bemerkt man sogar in diesem Faden, in so manchem Beitrag.)Zum Teil sicher, aber wohl nicht nur. Es geht da auch um so heikle Dinge wie Nationalstolz, Souveränität, Wiedergutmachung etc. Und wer jetzt meint, so etwas wie Nationalstolz sei nur eine Floskel, der sehe sich den Feuereifer an, den manche Autoren vor allem vom Balkan auch in diesem Forum entwickeln, wenn es um die Ehre ihres Volkes/Landes geht ...
Das will man gern so sehen - real ist das nicht.
Ein anderes Problem ist, wer denn überhaupt befugt ist, über die kulturellen Schätze eines Landes zu verfügen? Wann kann man eine Regierung (moralisch, nicht juristisch) als Vertreterin ihres Landes ansehen? Ich will hier keine tagespolitische Diskussion über autoritäre Regimes und Demokratien anzetteln, aber ich weise darauf hin, dass es öfters vorkommt, z. B. in Zusammenhang mit Verstaatlichungen oder der Vergabe von Bergbaulizenzen, dass nach einem Regime-/Systemwechsel von der neuen Regierung abgestritten wird, dass das alte System ein legitimer Repräsentant des Volkes war, und sich daher nicht an deren Maßnahmen gebunden fühlen will. Wenn also z. B. im Land X eine Regierung mit maßgeblicher Hilfe einer ausländischen Macht an die Macht kommt und im Gegenzug großzügig ihre kulturellen Hinterlassenschaften herausgibt, kann man dann sagen, dass die Herausgabe (moralisch, nicht juristisch) rechtmäßig war?
[...] Menschen aus Afrika [...] die in Berlin ins Museum gehen müssen, um die Kunst ihrer Vorfahren zu sehen [...]
Neues Akropolis-Museum, Die Antike - zum Greifen nahFAZ schrieb:Mit dem Museum ist eines der bisher stärksten Argumente Großbritanniens, in Athen gebe es keinen geeigneten Ort für die Ausstellung des Marmorfrieses, gefallen.
Schauen Sie, wer beurteilt denn die heutige arabische Gesellschaft positiv, bzw. wird auf diese aufmerksam, aufgrund der antiken Exponate in Berlin? Man erkennt ja schon hier im Faden das Argumentationsschema, "die sind nicht in der Lage in Ägypten etwas auszustellen", was "die" auf jeden Fall negativ bewertet.
Ich wollte oben nur zeigen, dass ich nicht glaube, dass die hier zitierte Gedankenkette so funktioniert.[...] Währe es nicht viel schlimmer, all diese Kunstschätze lägen in Ägypten, und hierzulande würde man sagen: Die Ägypter? Ach, ihr meint diese Steinewerfer, die den Mubarak nicht mögen, wer immer das auch sein mag?
Letztendlich führte das aber auf grundsätzliche gesellschaftliche Fragen, und damit ua. auch zur Tagespolitik. Vielleicht sind ja die aktuellen Ereignisse in Ägypten der Auftakt für Veränderungen.
Letztendlich führte das aber auf grundsätzliche gesellschaftliche Fragen, und damit ua. auch zur Tagespolitik. Vielleicht sind ja die aktuellen Ereignisse in Ägypten der Auftakt für Veränderungen.
Für Diskussionen über aktuelle politische Themen ist das Geschichtsforum nicht der richtige Platz. Ebensowenig ist das Forum eine Plattform für politische, religiöse und sonstige weltanschauliche Glaubensbekenntnisse.
Das kann durchaus sein, aber macht das einen Unterschied? Entscheidend ist doch, DASS sie berühmt ist und dass die Umstände, unter denen sie nach Berlin kam, doch etwas fragwürdig sind.Ich glaube, die Rückforderung ist rein oportunistisch. Wäre die Nofretete in Ägypten geblieben wäre sie vermutlich ein Exponat unter vielen Anderen in einer staubigen Ecke des Ägyptischen Museums in Cairo oder sie läge vermutlich sauber eingepackt in einer Kiste im Keller. So berühmt ist sie m.E. nur weil sie nach Berlin kam.
Ob sie berühmt ist oder nicht dürfte per se kein Kriterium für eine Rückforderung sein. Die "Fragwürdigkeit" allein ist noch kein Grund.Das kann durchaus sein, aber macht das einen Unterschied? Entscheidend ist doch, DASS sie berühmt ist und dass die Umstände, unter denen sie nach Berlin kam, doch etwas fragwürdig sind.
Die Fragwürdigkeit würde zumindest ein Abgehen von der bisherigen sturen Berliner Njet-Haltung nahelegen und z. B. die Einsetzung eines Schiedsgerichts rechtfertigen, das sorgfältig und unparteiisch die Rechtmäßigkeit der damaligen Ausfuhr prüft.
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