Erschien der Bund 67-71 als Monarchie? Sicherlich für die Mehrheit, aber wohl nicht für alle. (Ohne mich damit näher beschäftigt zu haben.) Nannte er sich Monarchie? Nein, wohl weil die einzelnen Fürsten das nicht so wollten. Was sagten Juristen dazu? Keine Ahnung. (Vielleicht die Betrachtung als "höchst eigene Konstruktion".) War er real eine Monarchie? Nein, eine gemischte Staatsform.
Die Frage, ob der Norddeutsche Bund eine Monarchie war, ist eben nicht eindeutig gestellt. Ab wann soll eine Monarchie als Monarchie gelten und was ist mit einem Staat mit mehreren Monarchen? Und in welcher Hinsicht soll die Zuschreibung erfolgen? 8/QUOTE]
Das ist eben die Frage. Ab wann gilt eine Monarchie als Monarchie? Die juristische Betrachtung des Norddeutschen Bundes würde mich interessieren. Aus Begrifflichkeiten kann viel abgeleitet werden, so war die Bezeichnung "Kaiser" der bayrischen Regierung laut Ernst Rudolf Huber lieber, weil damit keine Unterwerfung unter preußische Oberhoheit verbunden war.
Wenn es eine Bestimmung gäbe, dass die Britische Monarchin gleichzeitig Bundespräsidentin ist, was m.E. Kosten sparen würde und einige Monarchisten glücklich machte, machte das die Bundesrepublik nicht zur Monarchie, auch wenn es gegen den Satz vom Entspringen aller Staatsgewalt stünde.
Dem würde ich nicht zustimmen. Auch wenn es geregelt wäre, dass das Amt des Bundespräsidenten vom britischen Monarchen wahrgenommen werden würde, heißt es noch nicht, dass die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgehen würde. Wie kommst du zu diesem Schluss?
Und es kann eben nicht einfach von den Funktionen ausgehend geschlossen werden, zumal die Reichsverfassung eine andere war, wenngleich natürlich ein Großteil übernommen wurde.
Schwierig zu sagen. Ja, die juristische Betrachtungsweise muss von der "De Facto" Handhabung getrennt werden. Aber wenn man z.B. die dem britischen Monarchen zustehenden Rechte und die, die tatsächlich ausgeübt werden, anschaut, müsste die Einordnung von Großbritannien unterschiedlich erfolgen.
Bei der Recherche bin ich noch darüber gestolpert, wie genau die unterschiedliche Definitionen von "parlamentarischen Regierungssystem" und "parlamentarischer Demokratie" lauten. Ich bin über die Trennung von beiden gestolpert, werde aber nicht schlau daraus, da die Begrifflichkeiten bei unterschiedlichen Texten unterschiedlich verwendet werden.