Das Recht für die Plünderung eines Kaufmannszug konnte man so oder so sehen. Beispiel: Wenn auf den Handelswegen zwischen den Hansestädten Wagenkolonnen loszogen, dann kauften sie sich den Geleitschutz über einen Landesherrn, der dies einem Ritter übertrug, ein. Diese Geleitsbriefe, die die vorgesehenen Straßen und Zollstellen beinhaltete, waren teuer und manch Kaufmann wollte sparen und dann auf Nebenwege die Zollstellen umfahren. Und wenn dann ein Ritter sein Recht durchsetzte und den Kaufmann überfiel, dann war es für den Ritter sein gutes Recht und für die Stadt ein gemeiner Straßenraub.
Herzog Wilhelm verbot 1485 alle Durchfuhr von Waren durch sein Gebiet zur Stadt Hildesheim. Die Hansestädte hatten eine andere Meinung und sahen das als Sperrung einer freien Reichsheerstraße. Somit kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem Herzog und der Stadt.
Übrigens war die Stadt Hildesheim unter ihrem Bischof auch nicht besser. Sie raubten und plünderten wo sie nur konnten.