Die Seite listet (offenbar unvollständig auf):
Türkenkrieg 1663/64
Türkenkrieg 1683–1699
Französisch-Holländischer Krieg 1672–1678
Pfälzischer Erbfolgekrieg 1688–1697
Spanischer Erbfolgekrieg 1701–1714
Polnischer Thronfolgekrieg 1733–1738
1. Koalitionskrieg 1792–1797
2. Koalitionskrieg 1799–1802
Reichsexekution
- 1719 gegen Mecklenburg
- 1757–1763 gegen Preußen
- 1790/91 gegen Lüttich
Es gab bereits 1567 eine Reichsexekution gegen Wilhelm von Grumbach (Grumbachsche Händel). Das gilt auch als Schlußpunkt des spätmittelalterlichen (Raub-)Rittertums.
Nach der Definition "vom Reichstag beschlossen" sind auch die Kriege 1488 gegen Flandern (Befreiung Maximilians I.) und Ungarn [Befreiung der österreichischen Erblande von Matthias Corvinus] und 1544 gegen Frankreich und das Osmanische Reich Reichskriege.
Den Reichstag als solches gibt es aber im heutigen Wortsinne erst seit der späten Regierungszeit Friedrichs III. (mögliche Daten wären Regensburg 1471 ["Christentag"], Frankfurt 1486 [Königswahl Maximilians I.], Nürnberg 1487 [Beschluß des Reichskrieges gegen Flandern und Ungarn], Frankfurt 1489 [erstmals Reichsstädte auf dem Reichstag] und natürlich Worms 1495 ["Reformreichstag"]).
Ich zitiere mal aus dem Reichsabschied von Speyer 1544:
"Und demnach haben wir / sammt denselbigen Churfürsten / Fürsten und Ständen / und der Abwesenden Räthen und Bottschafften, den Articul des Widerstands / und stattlichen Hülff / wider unsers Heil. Christlichen Glaubens für Hand genommen: Und dieweil man aber öffentlich befunden, daß der König von Frankreich / sich nicht allein mit bemeldtem Feind / dem Türcken / in Bündniß eingelassen / sondern auch denselben dergestalt anhängig gemacht, daß er ihn wider gemeine Christenheit bewegt hat / daraus dem Reich deutscher Nation und gemeiner Christenheit noch mehr verderblicher und unwiderbringlicher Schad entstehen möcht.
So achten Wir / auch Churfürsten / Fürsten / und Stände des Heil. Reichs / und der Abwesenden Räthe und Bottschafften / gedachten König von Frankreich / nicht weniger dann den Türcken / für einen gemeinen Feind der Christenheit zu halten / und deswegen gegen ihn, gleichwie gegen den Türcken, mit thätlicher Handlung und Straf zu handeln seyn, und um so viel desto mehr, daß darab andere Christliche Potentäten Ursach schöpffen mögen, sich künfftiglich solcher Unchristlichen Handlungen zu enthalten. Und demnach haben sich Churfürsten / Fürsten und Stände / und der abwesenden Räthe und Bottschafften entschlossen / sich auch gegen gemeldten König von Frankreich / nicht allein mit Worten, sondern auch mit der That zu erklären. […]"
Zit. nach: Speyrer Reichsabschied, Auszug (10. Juni 1544), in: KOHLER (Hrsg.), Quellen, Nr. 82, S. 302 f.