Rovere schrieb:
Entschuldige meine Unwissenheit über die Verfassung eines Nachbarlandes - aber ich glaub ich habs nicht ganz verstanden.
Die exekutive Gewalt in der Schweiz wird von einer Bundesregierung getragen. Diese Regierung wird vom gewählten Bundesrat "überwacht".
Die Regierung selbst aber bildet sich ähnlich wie in Deutschland un Österreich, indem Parteien Koalitionen bilden um eine Mehrheit in den Parlamenten zu erhalten.
Stimmt das so? Oder ist der Bundesrat gleichzeitig die Regierung der Schweiz?
Ich versuche es mal zu erklären
Wichtig ist das man zuerst mal die Unterscheidung zwischen parlamentarischem und präsidialem System macht:
Im parlamentarischen System wie in Grossbritannien oder Deutschland bestimmt die Parlamentsmehrheit die Regierung. Verliert die Regierungsfraktion die Mehrheit, dann fällt auch die Regierung. Entweder wird der Vertreter einer neuen Mehrheit mit der Neubildung eines Kabinetts beauftragt oder es finden Neuwahlen statt. Die Kontinuität dieser Vorgänge wird durch ein unabhängiges Staatsoberhaupt gewährleistet.
Im präsidentiellen System wie in den USA ist der Regierungschef gleichzeitig Staatsoberhaupt. Er wird durch das Volk, nicht vom Parlament gewählt. Aufgrund dieser Unabhängigkeit kann er vom Parlament auch nicht abgewählt werden und ist selbständig in der Ernennung des Kabinetts und in seinen Entscheidungen.
In der Schweiz haben wir ein Zwitter-Modell der beiden Grundmodelle. Das Volk wählt alle vier Jahre National- und Ständerat. Der Nationalrat besteht aus 200 Abgeordneten, die Sitze werden unter die Kantone und Halbkantone im Verhältnis ihrer Wohnbevölkerung verteilt, wobie jeder Kanton und Halbkanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der 23 Stände (26 Kantone und Halbkantone). Jeder Kanton entsendet zwei und jeder Halbkanton einen Standesherren oder Frau nach Bern.
Nationalrat und Ständerat bilden zusammen die vereinigte Bundesversammlung. Diese Bundesversammlung ist die Oberste Gewalt des Bundes. Das Parlament ist die höchste rechtsetzende Behörde, wobei Volk und Stände mit dem Referendum das letzte Wort haben.
Der Bundesrat ist die oberste vollziehende Gewalt und leitende Behörde der Schweiz. Die vereinigte Bundesversammlung wählt alle vier Jahre die sieben Mitglieder des Bundesrates. Jeder Bundesrat ist der Vorsitzende einer Bundesbehörde, dies sind sieben.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz udn Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Alle wichtigen Entscheidungen werden/sollten vom Gesamtbundesrat gefasst werden. In der Schweiz gibt es keinen Regierungschef. Der Bundespräsident wechselt jährlich und ist kein Staatsoberhaupt eben der primus inter pares
Der Bundesrat gilt als Kollegialbehörde und übt zusammen die Aufgaben eines Staatsoberhaupts, des Regierungschefs und der Regierung aus.
Die Bundeskanzlei besorgt die Kanzleigeschäfte des Bundesrates und der Bundesversammlung und ist direkt dem Bundespräsidenten unterstellt. Ihre Aufgabe ist es Allgemeine Verwaltungsdienste, Sprach- und Übersetzungsdienst (es wird in den drei Landessprachen im Parlament gesprochen, romanisch wird nicht gesprochen) Rechtsdienst, Informationen usw.
Der Bundeskanzler wird ebenfalls alle vier Jahre gewählt, er nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesrates teil.
Ich hoffe ich konnte das einigermassen verständlich erklären.