Seit wann ist Vergewaltigung ein Verbrechen?

Nakharar

Mitglied
Anscheinend wurde die Vergewaltitung ja nicht immer schon als Verbrechen bestraft, teilweise gilt das auch für die Moderne. So wird in vielen Ländern dem Opfer eine Mitschuld gegeben oder das Verbrechen gar ganz der Frau (angeblich hat sie den Täter animiert, aufreizende Kleidung etc.) zugeschrieben. Vergewaltigung in der Ehe ist in der BRD erst seit 1997 (!) ein Verbrechen.
Nun zielt meine Frage auf die Geschichte des Straftatbestands der Vergewaltigung. Das älteste mir geläufige Gesetz stammt aus dem Buch Deuteromium:
22,23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 22,24 dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrein hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. - 22,25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 22,26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde [begangen] [zum] Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. 22,27 Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand war da, der es rettete.
Gibt es noch ältere Gesetze?
 
Das älteste mir geläufige Gesetz stammt aus dem Buch Deuteromium:
Gibt es noch ältere Gesetze?

Man muss bei solchen Zitaten immer zweimal hingucken: Strafbar ist die Vergewaltigung einer Verlobten; das Gleiche gilt für eine verheiratete Frau und für eine Jungfrau, aber nicht analog für jede andere Frau!

Und was heißt Strafe? Das Zitat geht in Vers 28/29 so weiter: "Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also, <sup></sup><sup></sup> so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang."

Das Verbot gilt natürlich erst recht nicht für Fremde (4. Mose 31, 14 ff.): "Und Mose ward zornig über die Hauptleute des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert waren, die aus dem Heer und Streit kamen, und sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? [...] So erwürget nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Weiber, die Männer erkannt und beigelegen haben; aber alle Kinder, die weiblich sind und nicht Männer erkannt haben, die laßt für euch leben."

Oder noch die Greueltat der Benjamiter, die einen Mann verfolgen und wie folgt "abgelenkt" werden (Richter 19, 24 ff.): "Siehe, ich habe eine Tochter, noch eine Jungfrau, und dieser ein Kebsweib; die will ich herausbringen. Die mögt ihr zu Schanden machen, und tut mit ihr, was euch gefällt; aber an diesen Mann tut nicht solche Torheit. Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus. Die erkannten sie und trieben ihren Mutwillen an ihr die ganze Nacht bis an den Morgen; und da die Morgenröte anbrach, ließen sie sie gehen."

(Textfassungen nach Bibel-Online.NET)
 
In der griechisch bzw römischen Antike hing die juristische Beurteilung einer Vergewaltigung vom sozialen Status einer Frau ab. Die Vergewaltigung der eigenen Sklavin war straffrei, da sie das „Ding“ des Besitzers war und keine Rechte besaß. Eine Anklage wurde jedoch erhoben, wenn eine andere Sklavin mißbraucht worden war. Schließlich war dies „Sachbeschädigung“.
Wurde eine „freie“ Frau vergewaltigt, geriet diese oft in eine gesellschaftliche Isolation. Es wurde mit Ehebruch gleichgesetzt, da dem Gatten nicht die Legitimität der Erben gegeben war.

Es bibt das Buch http://www.amazon.de/Vergewaltigung...=sr_1_5?ie=UTF8&s=books&qid=1218538532&sr=1-5Vergewaltigug in der Antike von Georg Doblhofer.

Außerdem ein Artikel über sexuelle Kindesmißhandlung in der Geschichte http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/missbrauch/geschichte.htm
 
Wurde eine „freie“ Frau vergewaltigt, geriet diese oft in eine gesellschaftliche Isolation. Es wurde mit Ehebruch gleichgesetzt, da dem Gatten nicht die Legitimität der Erben gegeben war.

Nicht zu vergessen die Erzählung von der Vergewaltigung der Lucretia. Die Tat an ihr wird einerseits der Sühne wert erachtet, ihre Selbsttötung aber sehr positiv hervorgehoben.
 
Auch wenn Vergewaltigung bzw. sexueller Missbrauch grundsätzlich bereits in der Antike als Verbrechen galten, fällt mir doch immer wieder eine recht laxe Sichtweise dazu in der antiken Literatur negativ auf.
Zwei Beispiele:

Im Epos „Dionysiaka“ von Nonnos aus der Spätantike sorgt Dionysos gleich zweimal mit Tricks (er verwandelt das Wasser von Quellen in Wein) dafür, dass Mädchen, bei denen er nicht „landen“ kann, schwer alkoholisiert werden, und missbraucht sie dann in ihrem wehrlosen Zustand. Zwar wird jeweils die anschließende Verzweiflung der Opfer geschildert, aber dem Gott selbst wird im Epos seine Tat nicht negativ angelastet, sie wird eher im Gegenteil als gerechtfertigte Maßnahme dargestellt, weil sich die Mädchen sträubten.
Generell ist zu bemerken, dass viele „Liebschaften“ von Göttern mit Sterblichen in der griechischen Mythologie in Wahrheit Vergewaltigungen waren.

Aber auch in rein irdischen Sphären ist das mitunter nicht anders:
In der nur zu etwa zwei Dritteln erhaltenen Komödie „Epitrepontes“ („Die einen Schiedsspruch Suchenden“) von Menandros geht es um einen frisch vermählten jungen Mann, der seine Ehefrau verlässt, als sie bereits fünf Monate nach der Hochzeit ein Kind bekommt (weil sie offensichtlich vor ihm mit einem anderen Mann Sex gehabt haben muss). Später stellt sich allerdings heraus, dass er selbst der Vater ist: Bei einem nächtlichen Fest mit reichlich Alkoholgenuss vergewaltigte er seine spätere Ehefrau (die er damals noch nicht kannte); hinterher konnten sich beide nicht mehr aneinander erinnern. Das Stück endet mit einem „Happy End“: Sie werden eine glückliche Familie.
Auch hier wird zwar durchaus die Verzweiflung der Frau nach der Vergewaltigung geschildert, aber dem Mann wird seine Tat eigentlich nicht negativ angelastet. Weder wird er im Stück als Verbrecher dargestellt, noch kreidet ihm seine Ehefrau seine frühere Untat an, sondern sie ist im Gegenteil geradezu "erleichtert".
 
Zuletzt bearbeitet:
Im römischen Lucrezia-Mythos nimmt sich Lucretia, nachdem sie ihren Mann und ihren Vater von der Vergewaltigung durch einen Sohn des Tarquinius Superbus (und Cousin ihres Mannes) informiert hat, das Leben, um die Schande der Vergewaltigung von ihrer Familie zu nehmen, dabei ist die keusche Lucretia das eigentliche Opfer.
 
@Ravenik,
ersteres wäre ein alic-Fall.
Ausgehend vom Threadthema bemißt sich der Unterschied von Verbrechen und Vergehen nach den Strafmaß(StGB), ab wann würde mich auch interessieren
 
Im Epos „Dionysiaka“ von Nonnos aus der Spätantike sorgt Dionysos gleich zweimal mit Tricks (er verwandelt das Wasser von Quellen in Wein) dafür, dass Mädchen, bei denen er nicht „landen“ kann, schwer alkoholisiert werden, und missbraucht sie dann in ihrem wehrlosen Zustand. Zwar wird jeweils die anschließende Verzweiflung der Opfer geschildert, aber dem Gott selbst wird im Epos seine Tat nicht negativ angelastet, sie wird eher im Gegenteil als gerechtfertigte Maßnahme dargestellt, weil sich die Mädchen sträubten.
Generell ist zu bemerken, dass viele „Liebschaften“ von Göttern mit Sterblichen in der griechischen Mythologie in Wahrheit Vergewaltigungen waren.
Kann man vom Verhalten von Göttern wirklich Rückschlüsse auf gesellschaftliche Normen ziehen? Galt da nicht auch bei den Griechen das "Quod licet Iovi, non licet bovi"?

Nicht, dass ich der These widersprechen will, Vergewaltigung sei im alten Hellas eher Kavaliersdelikt denn Schwerverbrechen gewesen, da wird was dran sein. Es geht nur um die Begründung mit den Göttern. Ich mein, Zeus (ua...) hat sich sicher nicht lange mit der Frage aufgehalten, ob Nein nun immer Nein heißt. Aber Zeus hat auch seine Schwester geheiratet, und welcher Grieche wäre deshalb auf den Gedanken gekommen, dass sei auch in Ordnung?
 
Ausgehend vom Threadthema bemißt sich der Unterschied von Verbrechen und Vergehen nach den Strafmaß(StGB), ab wann würde mich auch interessieren
Im deutschen Strafrecht ist Vergewaltigung schon sehr lange ein Verbrechen.

Bereits die Carolina ordnet 1532 in Art 119 an, dass als Vergewaltiger mit dem Tode zu bestrafen ist, wer ein Mädchen oder eine Frau gegen ihren Willen zum Beischlaf zwingt. Die Norm war Kind ihrer (archaisch-patriarchalischen) Zeit und fortschrittlich zugleich, denn einerseits erkannte sie nur das "unverleumdete" Opfer als Opfer an, andererseits stellte die Strafbarkeit ausdrücklich auf die Verletzung des Opfers ab. Das heißt, anders als z.B. im französischen Rechtskreis wurde die Vergewaltigung nicht als Schädigung des männlichen Vormunds der Frau gesehen, sondern als Schädigung der Frau selbst, der Recht auf Klage und Anspruch auf Genugtuung zustand..

Nach dem Untergang des alten Reiches übernahmen die deutschen Staaten ähnliche Regelungen, teilweise sogar recht fortschrittliche.

Beispielsweise verlangt Art 295 des Strafgesetzbuches des Königreichs Württemberg von 1839—anders als noch die Carolina—keinen aktiven Zwang des Täters mehr, sondern lässt schon Duldung des Opfers nach einfacher Bedrohung, die Betäubung oder eine böswillige Versetzung in einen Zustand der Arglosigkeit genügen. Der folgende Art 296 ist sogar geradezu revolutionär für die damalige Zeit, er stellt auch den sexuellen Missbrauch von Opfern beiderlei Geschlechts durch Täter beiderlei Geschlechts unter Strafe, die "Widernatürlichkeit" wirkt hier strafverschärfend.

Im Zuge der Strafrechtsreformen des 19. Jahrhunderts spaltet sich die Nötigung als Wesensähnlichkeit der Vergewaltigung von dieser ab, meistens mit einer Herabsetzung der Schwere der Tat vom Verbrechen zum Vergehen. Die Begründungen, die sich die Herren Rechtsgelehrten dafür ausdachten, reichten von plumper Misogynie (sinngemäß: "wenn sie sich nicht wehrt, wird sie's schon gewollt haben") bis zu grundsätzlichen Problemen der Urteilsfindung. Selbst im heutigen gesellschaftlichen Umfeld machen Verfahren wegen sexueller Nötigung regelmäßig unglaubliche prozedurale Probleme und enden meist mit einem Freispruch in dubio pro reo, wenn es keine Zeugen oder Indizien für die Drohung gibt.
 
Auch wenn Vergewaltigung bzw. sexueller Missbrauch grundsätzlich bereits in der Antike als Verbrechen galten, fällt mir doch immer wieder eine recht laxe Sichtweise dazu in der antiken Literatur negativ auf.
Zwei Beispiele:

Im Epos „Dionysiaka“ von Nonnos aus der Spätantike sorgt Dionysos gleich zweimal mit Tricks (er verwandelt das Wasser von Quellen in Wein) dafür, dass Mädchen, bei denen er nicht „landen“ kann, schwer alkoholisiert werden, und missbraucht sie dann in ihrem wehrlosen Zustand. Zwar wird jeweils die anschließende Verzweiflung der Opfer geschildert, aber dem Gott selbst wird im Epos seine Tat nicht negativ angelastet, sie wird eher im Gegenteil als gerechtfertigte Maßnahme dargestellt, weil sich die Mädchen sträubten.

Generell ist zu bemerken, dass viele „Liebschaften“ von Göttern mit Sterblichen in der griechischen Mythologie in Wahrheit Vergewaltigungen waren.

Mindestens jedenfalls schwere sexuelle Belästigung. Apollon machte sich über Eros lustig, worauf der Apollon einen goldenen
und der Nymphe Daphne einen bleiernen Pfeil verpasst, worauf Apollon sie heftigst sexuell belästigt und notzüchtigen will, die aber nichts von ihm wissen will. Erschöpft von Apollons Liebesbekundungen/Vergewaltigungsversuchen fleht Daphne ihren Vater an, er möge ihre Gestalt verändern, worauf Daphne in einen Lorbeerstrauch verwandelt wird, der seitdem Apollon heilig war, der einen Lorbeerkranz trug oder eine mit Lorbeer geschmückte Kithara.
Aber auch in rein irdischen Sphären ist das mitunter nicht anders:

In der nur zu etwa zwei Dritteln erhaltenen Komödie „Epitrepontes“ („Die einen Schiedsspruch Suchenden“) von Menandros geht es um einen frisch vermählten jungen Mann, der seine Ehefrau verlässt, als sie bereits fünf Monate nach der Hochzeit ein Kind bekommt (weil sie offensichtlich vor ihm mit einem anderen Mann Sex gehabt haben muss). Später stellt sich allerdings heraus, dass er selbst der Vater ist: Bei einem nächtlichen Fest mit reichlich Alkoholgenuss vergewaltigte er seine spätere Ehefrau (die er damals noch nicht kannte); hinterher konnten sich beide nicht mehr aneinander erinnern. Das Stück endet mit einem „Happy End“: Sie werden eine glückliche Familie.
Auch hier wird zwar durchaus die Verzweiflung der Frau nach der Vergewaltigung geschildert, aber dem Mann wird seine Tat eigentlich nicht negativ angelastet. Weder wird er im Stück als Verbrecher dargestellt, noch kreidet ihm seine Ehefrau seine frühere Untat an, sondern sie ist im Gegenteil geradezu "erleichtert".

Das Motiv begegnet auch in der Bibel. Die Töchter von Lot, dem Sohn Harans und Neffen Abrahams wünschen sich Nachkommen.
Da Lot aber nach dem Ende von Sodom und Gomorra der einzige verfügbare Mann ist, machen sie ihn betrunken und legen sich zu ihm.
Aus diesem Inzest entstehen die Stämme der Noabiter und Ammoniter. Genesis 19, 30-38

Es geht aber noch krasser: Zwei Engel sehen sich in Sodom und Gomorra um, ob sie dort vielleicht
einen einzigen Gerechten finden- Abraham diskutierte mit Gott, der schließlich bereit war, Sodom und Gomorra zu verschonen, wenn es dort wenigstens 1 Gerechten gibt-

Die Sodomer Sodomiten werden aber extrem notgeil, so notgeil, dass sie Lot die Tür eintreten und die beiden scharfen Engel vernaschen wollen. Die sind aber Gäste von Lot und damit nach üblichen Gepflogenheiten unantastbar.

Um die notgeilen Sodomer Sodomiten zu beschwichtigen, geht Lot soweit, dass er den Leuten von Sodom und Gomorra kurzerhand seine beiden Töchter als Ersatz anbietet. (Genesis 19, 1-29)

Jakob der Patriarch lässt sich in Sichem nieder, seine Tochter Dina will die Frauen der Stadt kennenlernen. Sichem, Sohn des Hiwiters Hamor ist hin und weg von ihr und vergewaltigt sie kurzerhand. Er verliebt sich aber in sie, wollte sie heiraten und bittet seinen Vater, bei Jakob um sie zu werben. Hamor bietet an, jeden gewünschten Brautpreis zu zahlen. Jakobs Söhne sind einverstanden, sie verlangen aber, dass Sichem, Hamor und die Sichemer sich beschneiden lassen.

Drei Tage später aber nehmen Jakobs Söhne Simeon und Levi blutige Rache. Sie überfallen Sichem und erschlagen alle Männer, auch Hamor und Sichem, nehmen ihre Schwester mit und plündern die Stadt.

(Genesis 34, 1-31)
 
Selbst im heutigen gesellschaftlichen Umfeld machen Verfahren wegen sexueller Nötigung regelmäßig unglaubliche prozedurale Probleme und enden meist mit einem Freispruch in dubio pro reo, wenn es keine Zeugen oder Indizien für die Drohung gibt.

Die beste Freundin der Mutter eines guten Bekannten wurde umgebracht. Sie hatte eine kleine Erbschaft gemacht, und wegen psychischer Probleme besuchte sie eine Einrichtung und traf dort auf ihren Mörder.

Der musste von der Erbschaft erfahren haben, und er machte sich an sie heran. Als sie misstrauisch wurde, war es bereits zu spät. Ihr Mörder tötete sie im Hausflur, nachdem sie ihm die Tür geöffnet hatte. Der Täter versuchte noch, die Tat als Einbruch/Raubmord zu verschleiern, er wurde aber gefasst.

Für die Tat, die meiner Meinung nach alle Merkmale eines eiskalten und heimtückischen Mordes. Die Tat geschah aus Habgier, und das Opfer war zum Todeszeitpunkt vollkommen arglos. Ich weiß nicht mehr alle Einzelheiten des Falles, der Täter aber hat dafür nicht mal fünf Jahre im Gefängnis gesessen für eine Tat, die fast alle Merkmale eines kaltblütigen Mordes aus niederen Beweggründen besaß.
 
Tutmirleid, Scipio, wo siehst Du den Bezug zum Threadthema?Die allgemeine Aussage, daß einige Urteile unverständlich sind für Laien, kann ich nachvollziehen.

Die von Dir geschilderten Mordmerkmale sind nach Urteil nicht erfüllt.
 
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