Selbstbestimmungsrecht u. Menschenwürde der Frau im NS

Loanoa

Neues Mitglied
Hallo,

kurz vorgestellt - mein Name ist Daniel und ich versuch zur Zeit meiner Freundin bei ihrer Präsentationsprüfung in Geschichte mit Kombination Deutsch zu unterstützen.

Als Problematik, hat sie sich gesetzt:

In wie weit ist das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde der Frauen im Nationalsozialimus berührt worden?

Als inhaltlich roten Faden hat sie sich gedacht, zunächst das Fundament der Frau mit den Spezifizierungen zum Selbstbestimmungsrecht und zur Menschenwürde darzustellen und anschließend wie der Nationalsozialismus diese/n "Säulen" / "Rahmen" berührt bzw. angreift.

Nach vielerlei Rechersche ist jetzt ein ziemlich großer Haufen an Material zusammengekommen, der den 2. Teil sehr gut bearbeitbar macht.(Frauen im Nationalsozialismus) Nur der erste Teil ist sehr Verworren. Da es schwer ist klar abzugrenzen in wie weit die Menschenwürde u. das Selbstbestimmungsrecht den Frauen zugestanden wurde oder auch nicht.
und ebenso einen Vegleich aufzustellen, wie sich beide Begriffe definieren lassen und zwar einmal vor dem NS und während des NS.

Gesucht sind also passende Informationen:D.
 
Laut der Nazi-Ideologie war die Rolle der Frau so vorgesehen. Sie soll sich um Mann, Familie, Kinder und Haushalt kümmern. Dies war ihr Beitrag zum Volkswohl. Die Frauen wurden eingestuft in „wertvoll“, diese erhielten öffentliche, ideale und materielle Hilfe und in Frauen deren öffentlicher „Wert“ abgesprochen wurde, sie wurden als „rassisch-minderwertig“ und „asozial“ oder politisch nicht tragbar bezeichnet. Diese Frauen wurden denunziert, bewusst benachteiligt, beschädigt, zur Zwangsarbeit verschleppt, verfolgt und umgebracht.

Zu diesen Frauen gehörten:

- Angehörige und Mitstreiterinnen politischer Gegner
- Stark religiöse Frauen
- Prostituierte
- Jüdinnen
- Angehörige der Sinti und Roma
- Zwangsarbeiterinnen (vor allem aus dem Osten)
- Polinnen (auch solche die schon lange in Deutschland gearbeitet haben)
- Angebliche Erbkranke

Bei den „wertvollen“ Frauen war Abtreibung unter Strafe verboten. Bei den rassisch minderwertigen Frauen wurden diese in den KZs durchgeführt.

Diese NS-Frauenideologie und Frauenpolitik war ein Versuch der Politisierung des Familienlebens.

Den rassisch minderwertigen Frauen wurde jede Menschwürde genommen. Siehe

Frauenkonzentrationslager Ravensbrück

Auschwitz

Wobei dies nicht nur die Frauen betraf. Alle rassisch-mindwertigen wurden ihre Menschenwürde genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den Nachweis ist dies natürlich auch wichtig.

Dennoch ist meine Frage nach der Gesamtstruktur. Also wirklich was ist Menschenwürde und was ist Selbstbestimmungsrecht. in Form von Definitionen oder Schwerpunkten vor und während des NS und anschließend soll daran dann die Präsentation geleitet sein, so dass man neben der Veränderung der Auffassung der zwei Begriffe auch die tatsächlichen Gegebenheiten überprüfen kann.
 
Für den Nachweis ist dies natürlich auch wichtig.

Dennoch ist meine Frage nach der Gesamtstruktur. Also wirklich was ist Menschenwürde und was ist Selbstbestimmungsrecht. in Form von Definitionen oder Schwerpunkten vor und während des NS und anschließend soll daran dann die Präsentation geleitet sein, so dass man neben der Veränderung der Auffassung der zwei Begriffe auch die tatsächlichen Gegebenheiten überprüfen kann.

Eine Definiton wirst du wohl nicht finden.

Hast du schon mal den Wiki-Artikel über Menschenwürde durchgelesen?

Menschenwürde ? Wikipedia

Unter Menschenwürde wird die Vorstellung verstanden, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, da sie sich alle durch ein dem Menschen einzig gegebenes schützenswertes Merkmal auszeichnen, die Würde.

Auf rechtsphilosophischer Ebene wird hieraus häufig der rechtsstaatliche Schutz des Menschen und seiner Würde abgeleitet, was zur Formulierung von Menschenrechten führt. Menschenwürde und Menschenrechte stehen nach einer solchen Auffassung über Verfassung und Gesetzen jedes Landes.

Auf praktischer Ebene konstituiert sich im Rahmen des Staatswesens die Menschenwürde aus der von jeder Gegenleistung unabhängigen Achtung der Grundrechte und ihrem Schutz durch den Souverän. Nur wo der unbedingte Schutz der Menschenwürde gewährleistet ist, kann man von einem gleichberechtigten und freiheitlichen Gemeinwesen sprechen.

Auf rechtstheoretischer Ebene wird disktutiert, inwiefern die Weiterentwicklung von Gesetzen, die die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Schutz vor Folter und Hinrichtung, Recht auf Teilhabe oder Gesundheit einschränken, auf der Grundlage der Menschenwürde stattfinden kann. Innerhalb der Rechtstheorie wird die Vorstellung, dass die Menschenwürde als ethisches Grundprinzip zeitlos ist und als Maßstab über jeder Staatsform steht, trotz verfassungsrechtlicher Verankerung nicht von allen akzeptiert.

Auf weltanschaulich-religiöser Ebene wird disktuiert, was unter Menschenwürde bei den rechtsethischen Fragen des Lebensbeginns und des Lebensendes verstanden wird.
 
Unter dem Stichwort Selbstbestimmung der Frau dürften Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen im Dritten Reich interessant sein.
Da die Menschenwürde den Wert eines Menschen berührt, dürfte das Thema
Nationalsozialistische Rassenhygiene ? Wikipedia
sowieso für eine Argumentation fruchtbar sein. Der Wert/ die Würde des Einzelnen wurde der Idee einer "Volksgemeinschaft untergeordnet. Den Kern unseres heutigen Verständnisses der Menschenwürde bildet ja die Überzeugung, dass jeder Mensch einen Wert "an sich" hat. Dagegen war der Wert eines Menschen im Nationalsozialismus von seinem Nutzen für die "Volksgemeinschaft" abhängig.

Außerdem ist ja auch die Möglichkeit politischer Einflussnahme eine Form der Selbstbestimmung. Nachdem das Frauenwahlrecht 1919 erstmals umgesetzt wurde, wurde den Frauen 1933 das passive Wahlrecht wieder entzogen.
 
Was den Begriff der Menschenwürde unmittelbar vor dem Nationalsozialismus betrifft, habe ich zwei Stellen gefunden, die vielleicht weiterhelfen:

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte in Artikel 151 zu Beginn des Fünften Abschnitts „Das Wirtschaftsleben“:
„Die Ordnung des Wirtschaftslebens muss den Grundsätzen der Gerechtigkeit mit dem Ziele der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle entsprechen.“
Menschenwürde ? Wikipedia


Artikel 23.
Unter Vorbehalt der Bestimmungen der schon bestehenden oder künftig abzuschließenden internationalen Übereinkommen und im Einklang mit diesen Bestimmungen übernehmen die Bundesmitglieder folgendes:
a) sie werden sich bemühen, angemessene und menschliche Arbeitsbedingungen für Männer, Frauen und Kinder zu schaffen und aufrechtzuerhalten, sowohl in ihren eigenen Gebieten, wie in allen Ländern, auf die sich ihre Handels- und Gewerbebeziehungen erstrecken und zu diesem Zwecke die erforderlichen internationalen Stellen einzurichten und zu unterhalten;
Völkerbundssatzung (1919/20)

Im Vergleich zu Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ? Wikipedia der UNO und dem Artikel 1 des Grundgesetzes beziehen sich die Zitate aus der Satzung des Völkerbundes und der Verfassung der Weimarer Republik besonders auf die Arbeitsbedingungen der Menschen. Hat vielleicht gerade die Verfolgung im Nationalsozialismus dazu geführt, die Würde des Menschen allgemeiner zu schützen?
 
Das ist in dem Sinne ja wieder großartig, weil dann kann man aus heutiger Sicht diese Thematik historisch problemtisieren und dann den inhaltlichen Unterschied zur Auffasung des NS darzustellen. Da ja der eigentliche Wert gänzlich anders interpretiert wurde.
Somit wäre auch ein Gesellschaftsbezug gegeben.

Das heißt von heutiger Sicht aus, die Menschewürde einmal rechtsphilosophisch zu betrachten wie Wiki es so schön formuliert und dann rechtstheoretisch, also anhand von Meinungsfreiheit, Folter usw.

Des weiteren ist auch ein Bezug vlt. via Bertolt Brecht herzustellen, da er ja so ziemlich in diese Zeit fällt mit seinen Worten:"Die Ehre ist etwas Äußeres, die Würde etwas Inneres."

Es wäre also logisch begründet, warum man zur Zeit des Ns keine Punkte bezüglich der Menschenwürde der Frau aufstellen kann, weil die Betrachtung eine Andere ist, aber man kann ein heutiges Bild aufstellen und dieses auf die Zeit des Nationalsozialimus anwenden.

Beim Selbstbestimmungsrecht ergibt sich ja ähnliches
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Menschenwürde würde ich noch gerne ein sehr passendes Zitat aus dem Spiegel (Nr.3 18/1/10) anbringen:

"Es sind jene Frauen und Mädchen, denen staatliche Stellen sexuelle Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern vorwarfen. Manche Liebesverhältnisse gab es wirklich, andere waren erlogen, die Strafen kamen fast immer grausam: Zu Tausenden kamen die Frauen in Konzentrationslager, die Männer wurden meist hingerichtet."

Frauen, von Natur aus "menschelndere" Wesen (um einmal eine verwegene Verallgemeinerung in den Raum zu werfen) waren also nicht nur gezwungen, sich ihre Sexualpartner genau auszusuchen, sondern auch, sich möglichst unauffällig zu verhalten, um nicht als Prostituierte (wurden im 3. Reich verfolgt - ich spreche hier nur von der staatlich nicht erlaubten Prostitution, um historisch gebildete von Gegenkommentaren abzuhalten - und in KZs verfrachtet oder gleich getötet) oder "Judenschlampen" und ähnliches zu gelten.

Wer sich allzu auffällig, sprich, nicht dem Bild einer Frau im 3. Reich, verhielt, konnte schnell von der SS in Haft genommen worden, was in vielen Fällen eine Verlegung in ein KZ und eine Tötung des - echten oder auch nur vermeintlichen - Sexualpartners hieß.

Sie hatten damit eine doppelte Last zu tragen.
Einerseits mussten sie beim Geschlechtsverkehr Angst um sich selbst haben, andererseits auch im ihren Geschlechtspartner.
Sexuelle Verhältnisse unter Gefärdung des eigenen Lebens.
Die meisten mögen sich dies heute kaum vorstellen können.

EDIT: MMn ziemlich passend zu deinem Brecht-Zitat
"Die Ehre ist etwas Äußeres, die Würde etwas Inneres."
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Menschenwürde würde ich noch gerne ein sehr passendes Zitat aus dem Spiegel (Nr.3 18/1/10) anbringen:

"Es sind jene Frauen und Mädchen, denen staatliche Stellen sexuelle Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern vorwarfen. Manche Liebesverhältnisse gab es wirklich, andere waren erlogen, die Strafen kamen fast immer grausam: Zu Tausenden kamen die Frauen in Konzentrationslager, die Männer wurden meist hingerichtet."

Frauen, von Natur aus "menschelndere" Wesen (um einmal eine verwegene Verallgemeinerung in den Raum zu werfen) waren also nicht nur gezwungen, sich ihre Sexualpartner genau auszusuchen, sondern auch, sich möglichst unauffällig zu verhalten, um nicht als Prostituierte (wurden im 3. Reich verfolgt - ich spreche hier nur von der staatlich nicht erlaubten Prostitution, um historisch gebildete von Gegenkommentaren abzuhalten - und in KZs verfrachtet oder gleich getötet) oder "Judenschlampen" und ähnliches zu gelten.

Wer sich allzu auffällig, sprich, nicht dem Bild einer Frau im 3. Reich, verhielt, konnte schnell von der SS in Haft genommen worden, was in vielen Fällen eine Verlegung in ein KZ und eine Tötung des - echten oder auch nur vermeintlichen - Sexualpartners hieß.

Sie hatten damit eine doppelte Last zu tragen.
Einerseits mussten sie beim Geschlechtsverkehr Angst um sich selbst haben, andererseits auch im ihren Geschlechtspartner.
Sexuelle Verhältnisse unter Gefärdung des eigenen Lebens.
Die meisten mögen sich dies heute kaum vorstellen können.

EDIT: MMn ziemlich passend zu deinem Brecht-Zitat

Auf welche Quellen bezieht sich der Spiegel?
 
Offensichtlich auf die münsteraner Historikern Dr. Gisela Schwarze und ihr Buch Es war wie Hexenjagd... Die vergessene Verfolgung ganz normaler Frauen in Zweiten Weltkrieg. Münster 2009.
 
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