Eigentlich lautet die Fragestellung gemeinsame Vorlage? Aber das passte nicht mehr in die ÜS.
Tacitus schreibt im zehnten Kapitel seines ersten Bandes der Annalen, dass Augustus absichtlich mit Tiberius einen schlechten Nachfolger als seinen Nachfolger ausgewählt haben, um selber um so strahlender zu erscheinen:
Aber wieso eigentlich sollte man hier von einer gemeinsamen Quelle ausgehen, bzw. anders gefragt warum sollte man nicht einfach die Autorschaft des Tacitus für das Totengericht akzeptieren, welches dann hundert Jahre später von Cassius Dio aufgegriffen und in seinem Sinn umgearbeitet wurde?
Die Stelle passt doch eigentlich sehr gut zu Tacitus' narrativen Techniken und wenn man davon ausginge, dass beide Autoren auf dieselbe Quelle dafür zurückgriffen und sie jeweils dergestalt umgestalteten, dass neben dem reinen Sachverhalt ganz unterschiedliche Deutungen dabei herauskamen, dann kann man doch auch unterstellen, dass Cassius Dio auch in der Lage war, schlicht die taciteische Deutung umzugestalten.
Tacitus schreibt im zehnten Kapitel seines ersten Bandes der Annalen, dass Augustus absichtlich mit Tiberius einen schlechten Nachfolger als seinen Nachfolger ausgewählt haben, um selber um so strahlender zu erscheinen:
ne Tiberium quidem caritate aut rei publicae cura successorem adscitum, sed quoniam adrogantiam saevitiamque eius introspexerit, comparatione deterrima sibi gloriam quaesivisse.
Dies wird ca. 100 Jahre später von Cassius Dio ähnlich wiedergegeben. Daraus schließt Michael Hausmann in seinem so wertvollen Buch Die Leserlenkung durch Tacitus in den Tiberius- und Claudiusbüchern der "Annalen" (Berlin 2009):
"Der Verdacht, Augustus habe Tiberius im Wissen um dessen finsteres Wesen zu seinem Nachfolger erkoren, damit er im Vergleich bei der Nachwelt um so ruhmvoller hervortreten könne, findet sich auch bei anderen Autoren und ist somit nicht erst eine Erfindung des Tacitus." [FN 101: Unter der Prämisse einer gemeinsame Vorlage (s. Syme, 1958, S. 271 f: "Dio and Tacitus go back to a common origin") muss also mindestens ein weiterer Autor diesen Verdacht überliefert haben. Die Parallele im Bericht des Dio spielt eine gewichtige Rolle bei der Frage, welcher der beiden Historioggraphen der gemeinsamen Quelle nähergekommen sei."]
In der Fußnote wird dann noch auf einen Beitrag von Manuwald über die unterschiedliche Funktion des Totengerichtes bei den beiden antiken Autoren verwiesen.
Aber wieso eigentlich sollte man hier von einer gemeinsamen Quelle ausgehen, bzw. anders gefragt warum sollte man nicht einfach die Autorschaft des Tacitus für das Totengericht akzeptieren, welches dann hundert Jahre später von Cassius Dio aufgegriffen und in seinem Sinn umgearbeitet wurde?
Die Stelle passt doch eigentlich sehr gut zu Tacitus' narrativen Techniken und wenn man davon ausginge, dass beide Autoren auf dieselbe Quelle dafür zurückgriffen und sie jeweils dergestalt umgestalteten, dass neben dem reinen Sachverhalt ganz unterschiedliche Deutungen dabei herauskamen, dann kann man doch auch unterstellen, dass Cassius Dio auch in der Lage war, schlicht die taciteische Deutung umzugestalten.
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