Mal generell.
Wir haben jetzt hier eine eigene Diskussion zum Tübinger Vertrag, schön.
Da diese aber nur aus dem anderen Thread herverlagert wurde, haben wir auch einen Teil der dortigen Irritationen geerbt bzw. nach meinem Eindruck ist uns die eigentliche Diskussionsthese etwas aus dem Blickfeld gewandert.
Repo möge mich korrigieren, wenn ich versuche diese These so zu formulieren, wie ich ihn verstanden haben:
Württemberg war durch den Tübinger Vertrag die einzige Demokratie im Reich (und mit England in Europa), seine Verfassung hatte eine deutlich andere Qualität als die sonst üblichen Ständeordnungen und deswegen ist das nicht nur ein Stück Lokalfolklore, sondern ein wirklich wichtiges Stück deutscher Geschichte.
Nun ist mir bisher nicht ganz klar geworden, welche Belege diese These stützen.
Repo hat die Fixierung von Individualrechten genannt (Strafjustiz, Auswanderung), und zwar für wirklich alle Einwohner.
Und es war wohl so, daß der Adel eine geringere Rolle spielte als in anderen Territorien.
Habe ich weitere wesentliche Punkte übersehen?
Und ist es wirklich so, daß es Vergleichbares in den übrigen Ständeregelungen nicht gab?