Da hatten es Länder wie Frankreich und England schon wesentlich besser.
Inwiefern hatten sie das besser? Gerade im Hinblick auf das Rechtssystem war das Frankreich des "Ancien Régime" alles andere als zentralisiert.
Da gingen regionale Rechtsgepflogenheiten durcheinander, es gab Steuerprivilegien für einzelne Provinzen und Gesetze mussten von den "Parlaments" der einzigen Provinzen angenommen und registriert werden, wogegen sie sich mitunter massiv sträubten und was sie in gewissen Rahmen auch zurückweisen konnten.
Der König konnte die Registrierung von Gesetzesänderungen in den Provinzen durch ein letztinstanzliches Prozedere (
"lit de justice" genannt) zwar erzwingen, bis es dazu kam konnte es aber durchaus dauern und es wurde auch recht selten zu dieser Maßnahme gegriffen, so das die Rechtsverhältnisse trotz königlicher Gesetzgebung in den einzelnen Provinzen sehr verschieden sein konnten, je nachdem, wie geneigt die gerade waren neue Gesetze zu akzeptieren.
Und natürlich gab es vor der Französischen Revolution noch das parallele Rechtssystem der katholischen Geistlichkeit.
Seit dem Wiederruf des Edikts von Nantes durch Louis VIX, war die katholische Kirche in Frankreich de facto Staatskirche geworden, was ihr ganz andere Möglichkeiten gab Angriffe auf die überkommenen kirchlichen Privilegien und kirchenrrechtlichen Traditionen abzuwehren, als in den Deutschen Landen, in denen die Reformation die Autorität der katholischen Kirche weitgehend gebrochen und mit den protestantischen Kirchen eine Konkurrenz geschaffen hatte.
In "England" mag es etwas einheitlicher zugegangen sein, wohlbemerkt in England, nicht aber in Wales, Schottland und Irland.
Wales wurde im Laufe der Zeit sicher weitgehend den englischen Verhältnissen angeglichen aber bis Irland und Schottland ebenfalls einer einigermaßen einheitlichen Gesetzgebung unterlagen, dauerte es bis ins 19. Jahrhundert und da haben wir über die überseeischen Besitzungen und deren Rechtsstatus noch gar nicht gesprochen.
England allein mag rechtlich homogener gewesen sein, stellte allerdings auch einen wesentlich kleineren Raum dar, als das Heilige Römische Reich.
Innerhalb des Heiligen Römischen Reiches gab es zwar diverse kleinere Territorien und die Landesherren hatten die Möglichkeit eigene Gesetze zu erlassen, das bedeutet aber nicht, dass es nicht innerhalb des Reiches auch regionale Rechtstraditionen gab, die dafür sorgten, dass die Gesetzgebung im Großen und ganzen innerhlab einer Region ähnlich blieb.
Es gab ja seit dem Mittelalter auch im Heiligen Römischen Reich durchaus versuche regionaler Rechtskodifikationen wie den "Sachsenspiegel" oder den "Schwabenspiegel", und das blieb für die einzelnen Regionen über die Grenzen der Kleinstaaterei hinaus nicht ohne Folgen.
bzw. das, was es an sogenanntem Reichsrecht gab, durchzusetzen.
Um das durchzusetzen gab es die Reichskreise und die Kreisobristen.
Die Durchsetzung von Reichsrecht, wenn dagegen verstoßen wurde konnte der Kaiser durchaus an den regionalen Kreisobristen delegieren und diesem mit der Exekution beauftragen, so das Einrichtungen wie die Reichsacht durchaus keine reinen Papiertiger waren.
Ansonsten hatten es wie gesagt auch die französischen Könige etwa nicht so einfach mit widerspenstigen Provinzen etc. fertig zu werden. Das war auch dort durchaus kein Selbstläufer.
Es gab eine Unzahl von Zoll und Mautstationen.
Die gab es aber auch im Frankreich des "Ancien Régime", schon deswegen weil Pflege und Erhalt der Straßen sehr häufig regionale Angelegenheiten waren, die nicht aus der Staatskasse finanziert wurden und in Teilen auch, weil die französische Monarchie aus ihren notorischen Finanzproblemen heraus immer wieder Rechte und Ämter verkaufte, darunter mitunter auch die Zuständigkeit bestimmte königliche Straßen instand zu halten, und dafür Wegzölle einzuziehen, etc.
Wegzölle, Brückenzölle etc. vielen erst in dem Moment weg, in dem die Pflege des Straßensystems zu einer staatlichen Aufgabe wurde und die dafür benötigten Mittel aus der regulären Besteuerung aufgebracht wurden.
Das war zur Zeit der "Ancien Régime" nicht oder nur teilweise der Fall.
Im Gegensatz zum Heiligen Römischen Reich waren, diejenigen an die diese Gebühren fielen zwar keine eigenen Landesherren mehr, gezahlt werden mussten sie aber doch.
Auch bedeutete die weitgehende territoriale Einheit Frankreichs durchaus nicht, dass da in irgendeiner Form freie Marktwirtschaft geherrscht hätte.
Zunft- und Handelsprivilegien und entsprechende Ein- und Ausfuhrhindernisse gab es auch dort.
In Großbritannien sah das auch nur bedingt anders aus.
Schau dir mal die "Navigation Acts" und die diversen Monopolhandelsgesellschaften dort an.
Da waren die Hindernisse, gerade für auswärtige Händler mitunter viel restriktiver, als das in den meisten deutschen Ländern der Fall war.