Dies dürfte ich für alle DDR-Schulen ab 1961 ausschliessen. Es wurden keine Disziplinarstrafen wegen schlechter Noten in den Unterrichtsfächern erteilt.
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Falsch verstanden.
Natürlich wurden keine Disziplinarstrafen für schlechte Noten erteilt.
Aber es gab Pauker die einem in den "mündlichen Noten" kräftig eine reinwürgten, wenn man sie geärgert hatte.
Bei uns gab es (gibt noch immer) Noten für Betragen und Mitarbeit, die haben aber keine Sau gejuckt. Mit anderen Worten, in bestimmten Kreisen musste man einfach ein schlechte Betragensnote haben, um überhaupt ernstgenommen zuwerden.
Oder Note in Mitarbeit "Gut" und unten auf dem Zeugnis "wird nicht versetzt". Der schriftliche Bescheid, "Hat an dieser Lehranstalt nix zu suchen".
Wie brüllte mal ein Mathese-Lehrer ein Mädchen an: "Geh heim, lern kochen". Dieser Star-Pädagoge hatte übrigens seinen Mülleimer mit seinen Initialien gekennzeichnet.
"Ar. Sch."
Er war einer. Er hieß nicht nur so.