Hallo.
Über die Kosten eines Ablassbriefs weiß ich leider auch nichts, ist aber eine interessante Frage.
Die Währung war, wie du richtig vermutet hast, der Kreuzer. Das sagt Wiki dazu:
"Der
Kreu(t)zer ist eine
Münze, welche im
süddeutschen Raum, in
Österreich und in der
Schweiz verbreitet war.
Der Kreuzer geht auf eine
Groschenmünze zurück, welche ab 1271 in
Meran im
Südtirol geprägt wurde. Wegen des Doppelkreuzes auf der Vorderseite der Münze erhielt sie bald den Namen Kreuzer. Sie breitete sich im 16. Jahrhundert im gesamten Süden des deutschen Sprachraumes aus. Das Reichsmünzgesetz von 1551 machte sie zur Einheit für das kleine Silbergeld. 72 Kreuzer entsprachen einem Gold
gulden bzw. einem silbernen
Guldiner, 237 Kreuzer einer Kölnischen Mark. Dementsprechend wurde der Kreuzer zunächst in einer Silber-Kupfer-Legierung geprägt, ab dem 17. Jahrhundert meist nur noch in Kupfer. In einigen altdeutschen Staaten, z. B. Bayern, gab es jedoch noch Ein-Kreuzer-Münzen bis 1871 in einer
Billon-Legierung, die weniger als 50 % Silber enthielt. Der Kreuzer war seit dem 17. Jahrhundert schon eine
Scheidemünze.
In den meisten
Währungssystemen der süddeutschen Region galt: 8
Heller = 4
Pfennige = 1 Kreuzer und 4 Kreuzer = 1
Batzen. In den süddeutschen Staaten mit Guldenwährung ergaben bis 1872 60 Kreuzer einen Gulden. Demgegenüber war in
Norddeutschland der
Groschen bzw.
Schilling die gebräuchliche Kleinmünze oberhalb des Pfennigs.
In Deutschland war der Kreuzer bis zur Einführung der
Mark 1871 in Gebrauch. In der Schweiz existierte er bis zur Einführung der
Frankenwährung 1850. (...)"
Über die Kosten dürfte ja sicher klar sein, dass die je nach Schwere der Sünde unterschiedlich waren... aber der genaue Betrag würde mich auch sehr interessieren.
Hier (
http://www.bimez.at/uploads/media/pdf/medienpaedagogik/jugendfilmerziehung/AB_luther/AB1_luther.pdf ) hab ich noch einen kleinen Satz gefunden, der besagt, dass die Kosten für die Briefe eher niedrig gehalten wurden, damit jeder sie erwerben konnte. Inwieweit man der Quelle glauben darf, weiß ich aber nicht...