Dass die Wittelsbacher besonders gelitten hätten, kann man m. E nicht sagen. Sie verloren zwar die Pfalz, gewannen dafür aber die fränkischen Fürstbistümer etc. hinzu und damit ein einheitliches Königreich. Am ehesten könnte man vielleicht ein "Sonderopfer" der Wittelsbacher darin sehen, dass einige Fürstbistümer quasi zu wittelsbachischen Erbmonarchien geworden waren - was dann vorbei war.
Das mit den Fürstbistümern würde ich nicht zu sehr gewichten, schließlich gingen den bayerischen Wittelsbachern ja schon 1761 die nachgeborenen Söhne aus, um das Kölner Erzbistum weiterhin als Sekundogenitur zu halten. Insofern hatten sie ja hier schon an Einfluss eingebüßt. Des weiteren war nach dem Ende des HRR ohnehin keine Kur mehr auszuüben. Gerade deshalb war ja im Kölner Krieg von 1582/83 mit päpstlicher und spanischer Hilfe dieses Bistum den Wittelsbachern "einverleibt" worden, um die katholische Mehrheit im Kurfürstenkolleg sicherzustellen. (Wobei die Tatsache der Versorgung nachgeborener Söhne ein angenehmer und nicht zu unterschätzender Nebenaspekt war). Das alles war nun nicht mehr notwendig.
Neben den fränkischen Gebieten war natürlich für die Bayern auch der Gewinn der schwäbischen Territorien ein nicht zu gering zu bewertender Fang. Expansionsbestrebungen Richtung Norden gab es in der Geschichte des Hauses kaum. Jedoch die Gebiete östlich der Stammlande, ins Schwäbische hinein, waren schon im Spätmittelalter etwas, wo man sich gerne hin ausgedehnt hätte. Vor allem vom Teilherzogtum Niederbayern, der Landshuter Linie, wurden hier immer wieder Bestrebungen unternommen.
zaphodB. schrieb:
...irrigen Meinung,die Pfalz habe zu ihnen gehört und nicht umgekehrt
Lili hat es ja schon richtig gesagt, die Stammlande der Wittelsbaher befinden sich in Bayern. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein fiel 1214 erstmals an einen Wittelsbacher, kam also zusätzlich zu den bayerischen Stammlanden in Besitz der Familie. Dass das Spätmittelalter hindurch bis zum 30jährigen Krieg die pfälzische Linie der Wittelsbacher reichsrechtlich als die edlere erschien, liegt daran, dass der Hausvertrag von Pavia des Jahres 1329 in einem Punkt nicht angewandt wurde: Die darin beschlossene Alternierung der Kurwürde zwischen Bayern und der Pfalz wurde mit der goldenen Bulle aufgehoben, die dieses Amt nur den Pfalzgrafen bei Rhein zugestand. Das lag zum einen daran, dass sich die Luxemburger in Konkurrenz zu den bayerischen Wittelsbachern befanden und zum anderen wohl auch daran, dass Karl IV. eine Tochter aus Pfälzer Hause heiratete.
Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war die erste weltliche Kurstimme. Da Herzog (und später Kurfürst) Maximilian jedoch bereits während des 30jährigen Krieges und dann speziell noch einmal bei Westfälischen Frieden auf eben jener Kurstimme bestand und forderte, dass für die Pfälzer eine neue, fünfte, weltliche Stimme geschaffen wird, fiel diese Stimme an die bayerischen Wittelsbacher und diese waren von da an in Besitz der ersten weltlichen Stimme. So scheint es nur natürlich, dass zunächst Karl Theodor und nach seinem Tod die Linie Zweibrücken nach Bayern kam. Es hätte mit Mannheim auch die Möglichkeit einer Pfälzischen Residenz gegeben. (...und Karl Theodor hätte sich dort wohl auch besser aufgehoben gefühlt.)
Die Frage, ob nun die Pflaz zu Bayern gehört oder anders herum, stellt sich meines Erachtens nicht. Das ist eine dieser müßigen Fragen, mit der sich lokalpatriotische *räusper* "Forscher" auseinandersetzen. Wenn man hierauf eine Antwort finden möchte, wird man der Komplexität der Sache nicht gerecht. Die beiden Teile sind über Jahrhunderte eigenständige Wege gegangen, so dass es mich persönlich immer wieder in Staunen versetzt, dass die dynastischen Bande nie abgerissen sind; trotz der religionspolitischen Differenzen, trotz der Tatsache, dass man sich als Führer von Union und Liga im 30jährigen Krieg feindlich gegenüber stand, trotz der immer dünner werdenden verwandtschaftlichen Verbindungen. Möchte man nun eine polarisierende Antwort auf Deinen Einwurf finden, so muss ich hier leider passen, das würde den historischen Tatsachen nicht gerecht werden.