Afkpu
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Vorweg, ich habe die unterschiedlichen Threads zu den Provinzen und den Reformen zur Struktur durch Augustus überflogen und keine Antwort zu meiner spezifischen Frage gefunden.
Des Weiteren habe ich das mir einzige momentan vorliegende Werk: Claude Lepelly : Rom und das Reich im Bezug auf die Fragestellung angsehen und bin ebenfalls nicht fündig geworden.
Zur Problematik: Ich lese momentan einen eigentlich ganz guten Roman (natürlich auch mit Schwächen), welcher im Jahr 49. n. Chr angesiedelt ist. Die Hauptpersonen befinden sich zurzeit auf Kreta auf dem Weg nach Gortyna und einer der beiden ist Senator.
Nun wurde eben diesem Senatpr mitgeteilt er bräuchte eine Erlaubnis des Kaisers um die Provinz zu betreten, da ich in diesem Bereich wenig Ahnung habe, würde diese Regelung nicht eher auf kaiserliche Provinzen zutreffen im Geiste der "Machtballung" in den rändlichen Provinzen aus denen man ungewollte Angehörige des Senatprenstandes fernhalten wollte? Oder durfte ein Senator im 1. Jh. nach Christus nicht ohne Erlaubnis des Kaisers privaten Geschäften nachgehend nach Kreta schippern? (Welches laut meinem Wissenstand eine senatorische Provinz war).
Hat zu dieser Fragestellung vllt noch jmd Literatur zur Hand? Nachdem ich mich heute nacht aus dem Bett gequält habe um zu untersuchen ob ich einen Fehler im Buch gefunden habe, nagt diese Frage immer noch an mir.
Des Weiteren habe ich das mir einzige momentan vorliegende Werk: Claude Lepelly : Rom und das Reich im Bezug auf die Fragestellung angsehen und bin ebenfalls nicht fündig geworden.
Zur Problematik: Ich lese momentan einen eigentlich ganz guten Roman (natürlich auch mit Schwächen), welcher im Jahr 49. n. Chr angesiedelt ist. Die Hauptpersonen befinden sich zurzeit auf Kreta auf dem Weg nach Gortyna und einer der beiden ist Senator.
Nun wurde eben diesem Senatpr mitgeteilt er bräuchte eine Erlaubnis des Kaisers um die Provinz zu betreten, da ich in diesem Bereich wenig Ahnung habe, würde diese Regelung nicht eher auf kaiserliche Provinzen zutreffen im Geiste der "Machtballung" in den rändlichen Provinzen aus denen man ungewollte Angehörige des Senatprenstandes fernhalten wollte? Oder durfte ein Senator im 1. Jh. nach Christus nicht ohne Erlaubnis des Kaisers privaten Geschäften nachgehend nach Kreta schippern? (Welches laut meinem Wissenstand eine senatorische Provinz war).
Hat zu dieser Fragestellung vllt noch jmd Literatur zur Hand? Nachdem ich mich heute nacht aus dem Bett gequält habe um zu untersuchen ob ich einen Fehler im Buch gefunden habe, nagt diese Frage immer noch an mir.