Ich habe eine eher spezielle Frage zum Erbrecht im Mittelleter, auf die ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden habe.
Angenomen ein Bauer (A) hat zwei Söhne (B und C). Der ältere Sohn (B) wird den Hof erben (bzw. das Lehen). Er hat weiterhin selbst einen Sohn (D).
Wenn nun B aus irgendwelchen Gründen vor A stirbt, wer erbt dann? Der Bruder(d.h. C), oder der Sohn des ursprünglich erbberechtigten (d.h. D).
Das ist jetzt ein sehr spezielle Frage, aber ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Angenomen ein Bauer (A) hat zwei Söhne (B und C). Der ältere Sohn (B) wird den Hof erben (bzw. das Lehen). Er hat weiterhin selbst einen Sohn (D).
Wenn nun B aus irgendwelchen Gründen vor A stirbt, wer erbt dann? Der Bruder(d.h. C), oder der Sohn des ursprünglich erbberechtigten (d.h. D).
Das ist jetzt ein sehr spezielle Frage, aber ich hoffe, jemand kann mir helfen.