Frage zum Lehenssystem?

elron

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Lehenssystems. War es üblich bzw. möglich Geistliche als Vasallen zu haben?
 
Also meines Wissens war es eher so, dass die Klöster und Bischöfe ihre eigenen Ländereien und somit Bauern hatten, die sie bewirtschafteten. Allerdings hielten sich viele Adelige eigene "Hauspriester" die nicht viel mehr Freiheiten hatten als Leibeigene, da sie jederzeit aus den Diensten entlassen werden konnten. Aber ich bin keine Fachfrau, ich lese nur viel... vielleicht kann jemand anderes genauer drauf antworten :)
 
Da auch Abteien und Bischöfe Landesherren waren, hatten diese - genau wie andere Landesherren auch - Vasallen.
 
Da auch Abteien und Bischöfe Landesherren waren, hatten diese - genau wie andere Landesherren auch - Vasallen.
Richtig - aber die Frage war m. E. in die umgekehrte Richtung gemeint.

Aber auch da gilt: geistliche Feudalherren wie Äbte oder Bischöfe waren immer Vasallen anderer Fürsten.
 
Also ich dachte, die Bischöfe und Abteien unterstanden nur dem Papst... ihre Ländereien sammelten sich doch meist durch Schenkungen an.. Es war doch üblich, dass der zweite Sohn einer adeligen Familie meist an das nächste Kloster gegeben wurde um Mönch zu werden. So dies nicht so war, wurde ein Teil der Ländereien abgetreten..Oder Schenkungen, um das Seelenheil betuchter Fürsten zu erretten (durch ebenjene große Schenkung). Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Die geistliche Macht war doch eigentlich sogar dem Fürsten übergeordnet, oder etwa nicht?

Bis auf die bereits erwähnten "Hauspriester" die in der an das Haus des Fürsten angeschlossenen Kapelle Dienst taten wüsste ich nicht, dass eine Abtei oder gar ein Bischof als Vasall eines Fürsten galt...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe eine Frage bezüglich des Lehenssystems. War es üblich bzw. möglich Geistliche als Vasallen zu haben?

Ja es war möglich.
Allerdings nur dann wenn ein Geistlicher ein weltliches Amt wahr nahm. In Frankreich zum Beispiel hatten der Erzbischof von Reims und die Bischöfe von Langres, Beauvais, Châlons, Noyon und Laon zugleich auch die Grafenrechte auf ihre Stadt inne und waren in dieser Funktion als Grafen Vasallen der Könige. Als Bischöfe jedoch hatten sie vor dem Papst den Kniefall zu leisten.
Pair von Frankreich - Wikipedia
 
Also ich dachte, die Bischöfe und Abteien unterstanden nur dem Papst
Kirchlich ja.
Aber Du hast nach Vasallenverhältnissen gefragt, das hat mit Kirche und Papst gar nichts zu tun und ist rein staatsrechtlich.

Es war doch üblich, dass der zweite Sohn einer adeligen Familie meist an das nächste Kloster gegeben wurde um Mönch zu werden. So dies nicht so war, wurde ein Teil der Ländereien abgetreten..
Da ist ein wahrer Kern drin, aber sehr simplifiziert (und es hat wenig mit dem Thema Lehnswesen zu tun). Da kann ich wie Quijote nur etwas Grundlagenlektüre empfehlen.

Die geistliche Macht war doch eigentlich sogar dem Fürsten übergeordnet,
In der Theorie - und auch das war umstritten.

wüsste ich nicht, dass eine Abtei oder gar ein Bischof als Vasall eines Fürsten galt...
Wie ich schon geschrieben habe: ALLE Bischöfe und Äbte waren Vasallen eines Fürsten, z. B. des Kaisers.
 
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