Diebe wurden in der Regel erhängt, und so blieb der Daumen unversehrt. Im HWB-Aberglauben, Bd. 2, Sp. 176 stehen eine Reihe von Daumenregeln:
Wer einen solchen Diebesdaumen besitzt - einem erhängten Dieb abgeschnitten -, der hat Glück, heißt es. Wirtsleute zogen damit Gäste an; ja, sie steckten ihn in Wein und Bier, um die Gäste besonders zu locken. Wer ihn stets bei sich trägt, ist vor Ungeziefer sicher; er schützt den Dieb [sic] vor Überraschungen; unter die Hausschwelle vergraben, schafft er beständigen Haussegen; neben die Waren gelegt, bringt er dem Kaufmann guten Absatz. Bisweilen fasste man sie auch in Gold und Silber.
Die Zahl der Belege deutet darauf hin, dass die Praxis weiter verbreitet war. Fragt sich noch, ob der Diebsdaumen seinerseits gestohlen wurde oder aber vom Henker, seinem Arbeitgeber oder sonst jemandem verkauft wurde.