Hinrichtung

Ich weiß zwar nicht mehr die genaue Quelle, erinner mich aber ebenfalls an die Akte einen Hexenprozess, bei dem die verurteilte Hexe wegen ihres unter Folter eingestandenen Geständnis, vorher erwürgt wurde bevor sie verbrannt wurde.
 
Ich weiß zwar nicht mehr die genaue Quelle, erinner mich aber ebenfalls an die Akte einen Hexenprozess, bei dem die verurteilte Hexe wegen ihres unter Folter eingestandenen Geständnis, vorher erwürgt wurde bevor sie verbrannt wurde.


Das war ´durchaus nicht ungewöhnlich, dass Delinquenten, die zum Feuertod verurteilt wurden, vom Henker mit einer Garotte erdrosselt wurden.
 
hatte ich nicht bestritten...
Vielen Dank; aber ich habe auch nicht behauptet, dass Du das bestritten hast...:scheinheilig:

Es ging um folgende Praxis:
Diebe wurden in der Regel erhängt, und so blieb der Daumen unversehrt. Im HWB-Aberglauben, Bd. 2, Sp. 176 stehen eine Reihe von Daumenregeln:
Wer einen solchen Diebesdaumen besitzt - einem erhängten Dieb abgeschnitten -, der hat Glück, heißt es. Wirtsleute zogen damit Gäste an; ja, sie steckten ihn in Wein und Bier, um die Gäste besonders zu locken. Wer ihn stets bei sich trägt, ist vor Ungeziefer sicher; er schützt den Dieb [sic] vor Überraschungen; unter die Hausschwelle vergraben, schafft er beständigen Haussegen; neben die Waren gelegt, bringt er dem Kaufmann guten Absatz. Bisweilen fasste man sie auch in Gold und Silber.
Die Zahl der Belege deutet darauf hin, dass die Praxis weiter verbreitet war. Fragt sich noch, ob der Diebsdaumen seinerseits gestohlen wurde oder aber vom Henker, seinem Arbeitgeber oder sonst jemandem verkauft wurde.
 
Diebe wurden in der Regel erhängt, und so blieb der Daumen unversehrt. Im HWB-Aberglauben, Bd. 2, Sp. 176 stehen eine Reihe von Daumenregeln:
Wer einen solchen Diebesdaumen besitzt - einem erhängten Dieb abgeschnitten -, der hat Glück, heißt es. Wirtsleute zogen damit Gäste an; ja, sie steckten ihn in Wein und Bier, um die Gäste besonders zu locken. Wer ihn stets bei sich trägt, ist vor Ungeziefer sicher; er schützt den Dieb [sic] vor Überraschungen; unter die Hausschwelle vergraben, schafft er beständigen Haussegen; neben die Waren gelegt, bringt er dem Kaufmann guten Absatz. Bisweilen fasste man sie auch in Gold und Silber.
Die Zahl der Belege deutet darauf hin, dass die Praxis weiter verbreitet war. Fragt sich noch, ob der Diebsdaumen seinerseits gestohlen wurde oder aber vom Henker, seinem Arbeitgeber oder sonst jemandem verkauft wurde.

Soweit auch klar, besten Dank auch für diese Literaturangabe.
Bleibt aber die eigentliche Frage, ob es nun für Fragmente von Hexenknochen ebenso "gewerbliche Absatzquellen" gab bzw. inwieweit es wahrscheinlich ist, daß diese ebenfalls gehandelt wurden. Das bezweifle ich nämlich bzw. halte es eher für unwahrscheinlich - siehe den vollkommen richtigen Verweis darauf, daß nicht verbrannte Knochenreste zu Pulver zerschlagen wurden und dieses dann vergraben oder aber in den Fluß geworfen wurde...
 
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