Ach so? Ich habe gerade erst wieder in Erwartung des Spielfilms das Buch "Die Päpstin" gelesen. Das spielt ja achtuhundertnochwas. Johanna soll da jedenfalls in der Kirche verheiratet werden, was ja wegen des Überfalls der Normannen nicht bis zu Ende durchgezogen werden kann. Dann wäre das ja noch ein Fehler in diesem Buch.
Also es ist zwar schon ein bisschen her, dass ich das Buch gelesen habe, aber wnn ich mich recht erinnere, war Johanna die Tochter eines Priesters, von daher wäre eine heirat in einer Kirche schon naheliegend. Unüblich heißt ja nicht unmöglich.
Ich habe jetzt mal ein bisschen im Netz gestöbert und folgendes gefunden:
Planet Wissen - Hochzeit
Ok, Planet-Wissen klingt erstmal vertrauenswürdig (hat ja schließlich "Wissen" im Titel), aber grad zuverlässig finde ich die von dir zitierte Aussage nun wirklich nicht. Ich zerpflücke direkt mal und picke den gröbsten Schnitzer in diesem Absatz raus:
planet-wissen.de schrieb:
[…]Im Jahr 1225 beschloss das Vierte Laterankonzil, […]
Das vierte Laterankonzil (by the way das bedeutendste Laterankonzil des Mittelalters!) war im Nov. 1215!
planet-wissen.de schrieb:
Doch die Kirche hatte ihre Macht ausgedehnt und bis zum frühen 13. Jahrhundert ein eigenes Eherecht entwickelt. Die Trauung wurde zu einer kirchlichen Angelegenheit. Im Jahr 1225 beschloss das Vierte Laterankonzil, dass Trauungen nur noch von einem Priester vorgenommen werden durften. Laientrauungen wurden verboten.
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Insgesamt wurden im Rahmen des vierten Laterankonzils 70 Beschlüsse gefasst, davon betreffen lediglich zwei das Thema Ehe:
Canon 50: Aufheben des Verbots der Ehe von Verwandten zweiten und dritten Grades, sowie Aufheben des Verbots der Ehe zwischen den Nachkommen eines Ehepartners aus zweiter Ehe und angeheirateten Verwandten der ersten Ehe.
Canon 51: Die Matrimonia clandestina wird verboten. Priester dürfen keine Trauzeugen sein. Beabsichtigte Eheschließungen müssen in der Kirche veröffentlicht werden, damit Hindernisgründe aufgedeckt werden können (quasi eine Form des Aufgebot bestellens). Sofern Hindernisse bestehen, ist die Eheschließung verboten, bis diese Hindernisse beseitigt sind.
Zum Nachlesen der Beschlüsse des 4. Laterankonzils:
klick (auf Englisch, hab jetzt auf die Schnelle keine deutsche Seite gefunden)