Foltermethoden im Mittelalter und früher Neuzeit

Simonn

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
kennt jemand einen Link zu Foltermethoden in dieser Zeit, nicht nur zur Hexenverfolgung? Wär sehr nett, weil ich brauch das für ein Referat. Und über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden.
VG Simonn
 
Dazu auch noch ein paar Literaturtipps, vielleicht bekommst du dann "sehr gut": Richard van Dülmen "Theater des Schreckens".

Van Dülmen sollte jedenfalls sehr hilfreich sein, er geht eingehend auf die Strafrituale und Foltermethoden ein.

Ein Klassiker ist auch Gustav Radbruch/ Heinrich Gwinner "Geschichte des Verbrechens". Interessant für die frühe Neuzeit sind auch Michel Foucault "Überwachen und strafen- Die Geburt des Gefängnisses", Uwe Danker "Räuberbanden im Alten Reich um 1700, Kathrin Lange "Gesellschaft und Kriminalität" und last but not least ein Autor den ich sehr schätze: Martin Lange "Räuber und Gauner ganz privat".
 
Darf ich noch eine Anekdote zum besten geben?
EIner meiner Profs in Berlin bot einst ein Seminar zum Theam "Folter im MA" an. Mit Übung!!
Allerdings konnte hinterher niemand mehr sagen, worin diese Übung bestand....:still::yes:

LG
 
Die Folter als ein legitimes Mittel der Wahrheitsfindung, so wie sie sich in der Constitutio Criminalis Carolina, der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karl V. präsentiert, erscheint natürlich aus moderner Sicht als etwas Schreckliches, oder sollte es zumindest. Doch die Carolina hat eigentlich zu Unrecht einen so schlechten Ruf. Immerhin war sie in den deutschen Ländern in immer wieder modernisierter Form bis ins 19. Jahrhundert gültig, bis sie in den französischen Satellitenstaaten durch den Code penal ersetzt wurde.


Kennzeichnend für den Inquisitionsprozeß, war eine eng begrenzte Beweisführung. Ein Täter konnte nur durch zwei Tatzeugen oder durch ein Geständnis überführt werden. Eine freie, auf Indizien basierende Beweisführung wie im modernen Strafrecht war nicht möglich. Eingeschränkt war allerdings auch die Verteidigung. Einem mittellosen Angeklagten wurde allerdings häufig ein Verteidiger gestellt. Der konnte weder eigene Zeugen befragen, noch Akteneinsicht im laufenden Verfahren nehmen, noch durfte er mit seinem Mandanten ungestört sprechen. Die Verteidigung war nur in interpretatorischer Hinsicht möglich. Dennoch gab es Anwälte, die so geschickt und spitzfindig argumentierten, daß es ihnen gelang ihre Mandanten freizupauken. Die mußten dann in der Regel Urfehde schwören, daß sie sich nicht rächen würden und im Grunde auch zugeben, daß ihr eigenes Verhalten Grund genug für Haft und eventuell Folter war.

Bei der Folter galt es immer zu bedenken, daß der Delinquent redete, und zwar keinen Unsinn und auf keinen Fall an den Folgen sterben durfte. Der Delinquent mußte in einem Stück auf dem Schafott ankommen. Er sollte dazu auch in der richtigen psychischen Verfassung sein, sprich, er sollte ein "reuiger Sünder" sein, der seine Tat bei der Exekution öffentlich bereute. Die Exekution stellte den Rechtsfrieden wieder her, die frühmoderne Justiz brauchte das "Fest der Matern", das "Theater des Schreckens" es gab keinen Anspruch, den Täter zu bessern. Auch keine Polizei, und die Gefängnisse waren eigentlich bis ins 19. Jahrhundert vor allem Untersuchungsgefängnisse. Die Strafen mußten grausam sein, sonst hätten sie keinen Sinn gehabt. Die Resozialisation des Delinquenten bestand im Grunde darin, daß er als "reuiger Sünder" exekutiert, aber auch wieder in die Gemeinschaft aufgenommen wird, gegen die er sich vergangen hat.

Bei der Folter war im Prinzip auch durchaus ein Schutz des Delinquenten eingeplant. Die Anwendung der Folter, die dazu verwendeten Instrumente und Gerätschaften waren oft standardisiert und an Regeln gebunden. Es durfte die Folter nicht beliebig oft angewendet werden. Im Malleus Maleficarum, dem Hexenhammer der Dominikaner Heinrich Institoris und Jacob Sprenger, empfehlen die Verfasser, die Folter einfach als Unterbrechung zu betrachten, um sie so beliebig oft zu wiederholen. Über die Folter wurde im 17. und frühen 18. Jahrhundert von den namhaftesten Juristen diskutiert. Neben prominenten Gegnern wie Friedrich von Spee und Christian Thomasius hatte sie auch namhafte Fürsprecher wie den bedeutenden Juristen Jean Bodin.


Die weitaus meisten Rechtsfälle, in denen Folter angewandt wurden, waren allerdings nicht Hexenprozesse, denn die waren weitaus seltener, als es sich die meisten Leute heutzutage vorstellen, sondern gewöhnliche Fälle von Eigentumskriminalität, Räuber, Diebe, Brandstifter.

Ein prominenter Bandit war Nickel List, der 1699 die "Güldene Tafel" einen Reliquienschrein raubte. Von ihm war bekannt, daß er in seinem Haus Foltergeräte hatte, die er an sich selbst ausprobierte, um auch ja nicht zu reden, wenn es ernst werden sollte. Ein Kollege von ihm soll sich durch Einnahme von Opium geschützt haben.

Wie formlos die Folter aber auch ablaufen konnte, zeigt das Verfahren gegen einen dieser Räuber: Der wurde in die Folterkammer geführt und fragte den Henker noch, "wieviele Gradi Torturae man hier habe" darauf antwortete ihm der Henker: "Man schere sich hier nicht um Gradi, sondern fahre solange fort, bis Inculpat gestehe". (Zitiert nach Uwe Danker Räuberbanden im Alten Reich um 1700).

Nicht als Folter zählte die Prügelstrafe, und Richter hatten die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Stock- oder Peitschenhieben auszuteilen, und wer achtete schon darauf, daß diese Zahl nicht überschritten wurde. Noch um 1810 gab es nicht wenige Angeklagte, die halb tot geschlagen wurden.

Der Mainzer Jakobiner Georg Rebmann berichtet von einem Gauner, der um nicht zu Tode geprügelt zu werden, ein Vergehen eingestand, daß er nicht begangen hatte. Zu seinem Glück kam es noch rechtzeitig heraus, und er wurde, zum Krüppel geschlagen nach Mainz ausgeliefert.
 
Es war doch aber auch so, dass die Anwendung von Folter in Verhörungsprotokollen festgehalten werden musste. Ob man es dann auch tat, ist eine andere Geschichte...
 
Es war doch aber auch so, dass die Anwendung von Folter in Verhörungsprotokollen festgehalten werden musste. Ob man es dann auch tat, ist eine andere Geschichte...

Zwar verstehe ich bei diesen Einwand - besonders, was den zweiten Satz betrifft - nicht ganz, was Du uns damit sagen willst, aber zumindest wurde immerhin doch so viel dokumentiert, daß wir zu unserem heutigen Kenntnisstand, den man übrigens sehr gut in dem von Mercy verlinkten Text nachlesen kann (weswegen ich auch noch einmal gern darauf verweise), gelangen konnten.
 
Grundsätzlich wurde die Anwendung der Folter, auch von Stock- oder Peitschenhieben im Protokoll akribisch vermerkt, das mußte sogar geschehen. Ob dann die Anwendung bestimmter Gerätschaften auch immer nach einer bestimmten Form erfolgte und damit für hartgesottene Gauner auch vorhersehbarer und damit berechenbarer war, ist eine ganz andere Frage. Da wo sie im 18. und frühen 19. Jahrhundert noch legal Anwendung fand, wurde sie allerdings auch nicht mehr mit der dämonischen Härte wie im 16. und 17. Jahrhundert durchgeführt.

Dadurch waren die Untersuchungsbeamten gezwungen, eine verfeinertere, psychologisch ausgefeilte Verhörstrategie zu entwickeln. Den Banditen Hoyum Moyses, der wegen des Einbruchs in eine Tressenfabrik angeklagt war, konnte selbst die Folter nicht zum Sprechen bringen. Die Untersuchungsbeamten drohten ihm daraufhin, daß ihm selbst kein Haar mehr gekrümmt werde, man aber seine Geliebte jeden Tag vor seinen Augen auspeitschen werde. Er brach daraufhin völlig zusammen, und wurde zum Belastungszeugen der Anklage, was ihn allerdings nicht vor dem Schafott retten konnte.
 
Die durchaus richtigen Verweise auf die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 und nachfolgende Verordnungen sind jedoch - wie anhand der Jahreszahlen ersichtlich wird - allesamt neuzeitlich und gehören nicht mehr ins ursprünglich ebenfalls angefragte Mittelalter.

Ich erlaube mir deswegen auf Basis des von Mercy bereits verlinkten Textes einen Rückgriff um einige Jahrhunderte...

Aus Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft: Ein Lexikon des Mittelalters" - C.H. Beck, München 1991:
Folter schrieb:
Seit dem 12. Jh. entwickelte sich das Gerichtsverfahren zum Inquisitionsprozeß (d.h., Prozeß mit Zeugenbefragung etc., nicht zu verwechseln mit Ketzerinquisition u.ä. - Anm. von mir)...
Formale Beweismittel, wie der Eid, traten dabei in den Hintergrund; der Zeugenbeweis wurde wichtig.
Das wichtigste Beweismittel war nun das Geständnis des Angeklagten. Jedes Mittel war recht, dieses herbeizuführen.
Androhung und Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen, die Folter (Tortur), waren seit dem 13. Jh. (erstmals nachgewiesen 1221/30 in österreichischen Stadtrechtsquellen) bei der gerichtlichen Beweiserhebung gang und gäbe...

Aussagen zum Hintergrund der Zeit dieser schriftlichen Aufzeichnungen treffen Gerd Althoff und Hermann Kamp in Gerd Althoff, Hans-Werner Goetz, Ernst Schubert "Menschen im Schatten der Kathedrale: Neuigkeiten aus dem Mittelalter" - Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1998:
Gerd Althoff schrieb:
Jede Darstellung mittelalterlicher Gerichtspraxis wird erheblich durch eine unabänderliche Tatsache behindert. Die mittelalterliche Gerichtstätigkeit wurde erst spät und unzureichend vom Prozeß der Verschriftlichung erfaßt. So fehlen etwa zwischen den karolingischen Kapitularien (den schriftlichen Anweisungen der Karolinger an den Herrschaftsverband) und dem "Sachsenspiegel" Eikes von Repgow (in Land- und Lehnrecht untergliederte Rechtsaufzeichnungen) im 13. Jh. jegliche Aufzeichnungen normativen Charakters, die uns über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Gerichte informieren. Die Gerichtspraxis spielte sich weitgehend in mündlicher Kommunikation ab. Sie orientierte sich an nur mündlich überlieferten Gewohnheiten, die erst seit dem 13. Jh., dann aber in den verschiedensten Ländern gleichzeitig schriftlich fixiert wurden...

Wollte diese Textstellen noch dazu ergänzt haben...
 
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Wenn ich mal einen alten Thread aufwärmen darf:

Ich suche Informationen darüber, ob Kitzeln und das berühmte Salzlecken an den Füssen durch Ziegen tatsächlich als Foltermethode eingesetzt worden ist. Es gibt im Simplicissimus eine entsprechende Stelle, aber einen Schelmenroman als historische Quelle zu nehmen ist so eine Sache. Andere Quellen sind mir nicht bekannt.

Gern werde ich in den Büchern, die im Thread bereits angegeben sind, mal auf die Suche gehen - aber vielleicht ist jemandem diese Frage auch schon einmal begegnet? Oder wo, in welchem Nachschlagewerk, würdet Ihr konkret einsteigen, um an Informationen zu dieser Frage zu kommen?
 
Wenn ich mal einen alten Thread aufwärmen darf:

Ich suche Informationen darüber, ob Kitzeln und das berühmte Salzlecken an den Füssen durch Ziegen tatsächlich als Foltermethode eingesetzt worden ist. Es gibt im Simplicissimus eine entsprechende Stelle, aber einen Schelmenroman als historische Quelle zu nehmen ist so eine Sache. Andere Quellen sind mir nicht bekannt.

Gern werde ich in den Büchern, die im Thread bereits angegeben sind, mal auf die Suche gehen - aber vielleicht ist jemandem diese Frage auch schon einmal begegnet? Oder wo, in welchem Nachschlagewerk, würdet Ihr konkret einsteigen, um an Informationen zu dieser Frage zu kommen?

Hier haben wir darüber diskutiert: http://www.geschichtsforum.de/f72/kitzeln-der-geschichte-23072/
 
Wenn ich mal einen alten Thread aufwärmen darf:

Ich suche Informationen darüber, ob Kitzeln und das berühmte Salzlecken an den Füssen durch Ziegen tatsächlich als Foltermethode eingesetzt worden ist. Es gibt im Simplicissimus eine entsprechende Stelle, aber einen Schelmenroman als historische Quelle zu nehmen ist so eine Sache. Andere Quellen sind mir nicht bekannt.

Ich habe auch schon vom Kitzeln als sarkastisches Synonym für die Folter gelesen. Kann also sein, dass dieses Kitzeln später falsch interpretiert wurde.
 
Ich kann hier das Buch "Die Leibes- und Todesstrafen. Ursprung. Geschichte. Methoden" von Rudolf Quanter
erschienen als Neuauflage bei Voltmedia (eigentlich aus dem Jahr 1901) sehr interessantes und Ausführliches Werk über Todesstrafen, verstümmelnde und nichtverstümmelnde Leibesstrafen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann hier das Buch "Die Leibes- und Todesstrafen. Ursprung. Geschichte. Methoden" von Rudolf Quanter
erschienen als Neuauflage bei Voltmedia (eigentlich aus dem Jahr 1901) sehr interessantes und Ausführliches Werk über Todesstrafen, verstümmelnde und nichtverstümmelnde Leibesstrafen.

Einige Anmerkungen dazu...

Zunächst zum Thema:
1. Das empfohlene Buch ist von 1901 - wie Du selbst auch schreibst -; seitdem hat sich in der historischen Forschung - gerade auch auf diesem Gebiet - einiges getan.
2. Leib- und/oder Todesstrafen (wie übrigens auch Verstümmelungen) gehören zum Kontext des Strafenvollzuges bzw. sogar der Hinrichtungen, Folter gehört - wie aus den bisherigen Beiträgen und Verlinkungen auch deutlich wurde - zum Kontext des Gerichtsverfahrens, genauer gesagt zum Punkt der Wahrheitsfindung über die Erlangung des Geständnisses als wichtigstes Beweismittel. Da ist also durchaus zu differenzieren...

Und jetzt allgemein:
Wo ein Buch günstig zu erwerben ist oder nicht, kann recherchiert werden; hier Ware anzupreisen, erfüllt den Tatbestand der Werbung. Ich darf doch sehr darum bitten, die hiesigen Regeln zu beachten (der entsprechende Passus im Beitrag wurde deswegen gelöscht).
 
Zum Ziegenlecken ist nur zu sagen, dass die Folter hier nicht im Lecken als Kitzeln bestand, denn die Ziegenzunge ist ziemlich rau, sondern nur "erfolgreich" war, wenn das Lecken über längere Zeit, auch Stunden andauerte, weil es zu regelrechten Wunden (Abschürfungen, Ablösungen) kam, in die zusätzlich noch Salz gestreut wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo hast du das denn her? Wie willst du denn Ziegen dazu bringen, jemanden stundenlang die Füße abzulecken? (Wiederkäuer i.A. lecken gerne Salz, ergo müsste das Salz schon vorher drauf) Und mal ganz nebenbei, so rauh ist eine Ziegenzunge nun wirklich nicht, ganz im Gegenteil. Lass dich mal von ner Kuh ablecken, dann weißt du, was eine rauhe Zunge ist... Aber selbst die ist nicht rauh genug dass stundenlanges Lecken - sofern du ein Tier überhaupt dazu kriegst, genau das zu tun - zu Wunden führen würde. Viel gewichtiger dürfte da eher das Auslaugen der Haut durch die ständige Feuchtigkeit sein, aber das bekommt man auch leichter hin.
 
Ich hab das auf dieser Seite gefunden:

Kitzeln
Die Verurteilten wurden auf ein Brett gelegt und festgebunden. Ein Scharfrichter kam mit einer Feder und begann den Straftäter an den Fußsohlen zu kitzeln. Manchmal bestrich man die Fußsohlen mit Salz und ließ eine Ziege daran lecken. Diese Folter war die harmloseste, die es gab.

die dunkle zeit - das mittelalter - strafrecht im mittelalter

Und bei Wiki (ich nehme jetzt mal an Caro hat das von dort) steht dies:

[Lange andauerndes Kitzeln kann für Menschen so unerträglich sein, dass es als Foltermethode zu bezeichnen ist. Zum Kitzelreiz selbst kommen nach längerer Zeit durch das Lachen und Bewegungsreflexe verursachte Lungen- und Muskelschmerzen. Kitzeln als Folter überlebte bis ins Mittelalter und die Zeit des kolonialen Amerika, allerdings im Wesentlichen zur öffentlichen Demütigung. Der „Stock“ war eine spezielle Form des Prangers, die entworfen wurde, um die nackten Füße des Opfers zu fixieren, damit Passanten die Fußsohlen kitzeln konnten. Im Dreißigjährigen Krieg wurde von Söldnern und Marodeuren in der Absicht, Nahrungsmittel, Geld oder andere Sachwerte von der Zivilbevölkerung zu erpressen, angeblich Kitzelfolter in Form von Ziegenlecken eingesetzt. Dabei wurden die Fußsohlen des Opfers mit Salz eingerieben, das eine Ziege dann begann abzulecken. Bei langer Fortdauer dieser Folterung kam es vor, dass durch die raue Zunge der Ziege und das Salz die Haut allmählich abgetragen und in der Folge das Salz auf die Wunde gestreut wurde. Die Folter konnte also nach Belieben verstärkt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kitzeln

Eine genauere Quellenangabe habe beide Seiten nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Ziegenlecken ist nur zu sagen, dass die Folter hier nicht im Lecken als Kitzeln bestand, denn die Ziegenzunge ist ziemlich rau, sondern nur "erfolgreich" war, wenn das Lecken über längere Zeit, auch Stunden andauerte, weil es zu regelrechten Wunden (Abschürfungen, Ablösungen) kam, in die zusätzlich noch Salz gestreut wurde.

Schau mal hier:
->Außer bei Grimmelshausen ist diese Foltermethode, im Unterschied zu dem von ihm ebenfalls beschriebenen Schwedentrunk, nicht sicher bezeugt, sondern könnte auch seiner Phantasie entsprungen sein. Es gibt jedoch im Mittelalterlichen Kriminalmuseum Rothenburg ein Bild zur Darstellung von Ehrenstrafen, was in einem Detail der Geschichte ähnelt."
Kitzeln – Wikipedia
 
Aber Vorsicht:
Was hat es mit diesen Folterstühlen auf sich? Aus welcher Zeit stammen diese Stühle? Wie und wann sind sie in die Museen gelangt? Bereits Wilhelm Funk hat mit Blick auf die sogenannte Nürnberger Folterkammer "Zweifel an der Echtheit" zahlreicher Folterwerkzeuge formuliert.[20] An anderer Stelle hat er darauf hingewiesen, "daß gerade das 19. Jahrhundert in großer Zahl Folter- und Strafdenkmäler mehr oder weniger gut gefälscht hat." Auch die in Franken ausgestellten Stühlen seien "wahrscheinlich Fälschungen oder Kopien".[21] Diese These hat erst in den letzten Jahren wieder Eingang in die rechtsgeschichtliche Literatur gefunden.

ZEITENBLICKE - Online-Journal für die Geschichtswissenschaften
 
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