Gauverfassung

G

Gast

Gast
Kann mir jemand sagen, wann die fränkische Gauverfassung in Hessen eingeführt wurde
Gibt es Karten hierzu ?
 
Es gibt eine Karte aus irgendeinem Atlas von 1890. Hier ein Ausschnitt:

http://de.academic.ru/pictures/dewiki/78/Nordgau_1000.PNG

Die vollständige Karte gab es mal in der Wikipedia. Jetzt ist sie weg.

Eine hochoffizielle "Einführung" der Gaue wird es nie gegeben haben; da das heutige Hessen aber relativ früh von den Franken eingenommen worden ist (im 5. Jahrhundert hat es definitiv zum fränkischen Reich dazugehört) werden die Gaue ungefähr zur selben Zeit entstanden sein wie im restlichen Reich. Möglich auch, dass es eine gewisse Kontinuität zu vorhergehenden germanischen Gauen gegeben hat.
 
Es gibt eine Karte aus irgendeinem Atlas von 1890. Hier ein Ausschnitt:

http://de.academic.ru/pictures/dewiki/78/Nordgau_1000.PNG

Die vollständige Karte gab es mal in der Wikipedia. Jetzt ist sie weg.

Eine hochoffizielle "Einführung" der Gaue wird es nie gegeben haben; da das heutige Hessen aber relativ früh von den Franken eingenommen worden ist (im 5. Jahrhundert hat es definitiv zum fränkischen Reich dazugehört) werden die Gaue ungefähr zur selben Zeit entstanden sein wie im restlichen Reich. Möglich auch, dass es eine gewisse Kontinuität zu vorhergehenden germanischen Gauen gegeben hat.

Mehr dazu auch hier http://cgi-host.uni-marburg.de/~hlgl/atlas/pdf/8a-b.pdf
 
Beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen sind Karten über die hessische Gaue des Frühmittelalters online. So auch eine Karte der frühen fränkischen Gaue; früh heißt hier wohl in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts, vorher gibt für den größten Teil Hessens keine schriftliche Überlieferung.
Die ersten Nachrichten über den Hessengau und die besten anderen Gaue stehen im Zusammenhang mit Bonifatius.

Eine "Grafschaftsverfassung", wobei jeder pagus einen Grafen erhielten gab es meines Wissens erst unter Karl dem Großen.
Über die Verhältnisse im rechtsrheinischen während der Merowingerzeit herrscht Unklarheit mangels Überlieferung. Klar ist nur, dass es diese Gebietsbezeichnungen gab.
 
Ach ja, es soll noch zu den Karten gesagt sein, dass sie eben sehr alt sind (von 1890) und wohl nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Ein festes Gaugrafensystem, das das komplette Reich abgedeckt hätte, mit festen Grenzen etc. vergleichbar unseren heutigen Verwaltungsbezirken hat es wohl damals nicht gegeben. Insofern sind die Karten nur nützlich, was die grobe Nennung von Gegenden und Landschaften angeht.
 
Wenn aber doch manchmal von einem Gaugrafen die Rede ist ....
Wo was die Residenz ?
 
@Tekker
Hm. Meines Wissens wohnte im "Meierhof" oder auch "Meierhaus" der Meier, also Verwalter des Gutshofes, nicht der Graf. Teilweise nannte man auch ein verpachtetes Gehöft des Adels so. :grübel:

Andererseits nannte man tatsächlich auch den Verwaltungs- und Wirtschaftshof eines Schlosses "Meierhof".
 
Zuletzt bearbeitet:
Caro, es ging mir nur darum zu verdeutlichen, daß ein (Gau-)Graf um 900 kein Schloß und keine Burg bewohnte, sondern eher eine "Kate", die vllt. etwas größer war und "luxuriöser" eingerichtet, evtl. mit dem ein oder anderen Wandteppich versehen o.ä., aber sich nicht grundsätzlich von anderen Bauernhäusern unterschied.
Und die Rechte/Pflichten/Aufgaben der "Meier" dürften auch nicht "bundeseinheitlich" gewesen sein. :)
 
Was sagt denn die Gauverfassung aus ?

Wie Tekker schon angedeutet hat, muss man sich unter Gauverfassung etwas recht Buntscheckiges vorstellen. Schon auf die Frage, was als Gau bezeichnet wurde, gab es unterschiedliche Antworten [1]: "Statt Gau (pagus) stehen aber stehen [in Urkunden] fortwährend auch Ausdrücke wie Provinz, Territorium, Mark, wesentlich in demselben Sinn, wogegen anderer seits auch 'pagus' wieder eine verschiedene Anwendung bald auf grössere Landschaften bald auf kleinere Bezirke findet."

Hinsichtlich Größe und Bedeutsamkeit gab es ein breites Gau-Spektrum, und die Frage "Schloß oder Kate" wird sich von daher zwanglos geregelt haben; die "Residenz" war im Zweifelsfall dort, wo der Gau-Vorsteher [2] wohnte.

Um nochmal auf Hessen zu kommen: Das möglicherweise detaillierteste Werk über dessen Gaue hat Helfrich Bernhard Wencks vor 221 Jahren geschrieben. [3]


[1] Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Band 2. 2. Aufl. Kiel 1883, S. 378 f.
[2] Auch die Bezeichnungen für diesen Funktionsträger waren unterschiedlich; den Sammelbegriff habe ich bei Waitz entnommen.
[3] Hessische Landesgeschichte. Band 2. Frankfurt 1789, S. 343 ff., darin zur Wetterau S. 492 ff. - gibt's auch online unter Hessische Landes Geschichte: Mit ... - Google Bücher (einfach mal reinschauen!)
 
Um nochmal auf Hessen zu kommen: Das möglicherweise detaillierteste Werk über dessen Gaue hat Helfrich Bernhard Wencks vor 221 Jahren geschrieben. [3]


[1] Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Band 2. 2. Aufl. Kiel 1883, S. 378 f.
[2] Auch die Bezeichnungen für diesen Funktionsträger waren unterschiedlich; den Sammelbegriff habe ich bei Waitz entnommen.
[3] Hessische Landesgeschichte. Band 2. Frankfurt 1789, S. 343 ff., darin zur Wetterau S. 492 ff. - gibt's auch online unter Hessische Landes Geschichte: Mit ... - Google Bücher (einfach mal reinschauen!)

Es gibt allerdings auch noch: Wilhelm Niemeyer, Der Pagus des frühen Mittelalters in Hessen, Marburg 1968.
 
Gaugraf kontra Kloster

Ich habe jetzt gefunden, daß die Konradiner um die Jahrtausenwende die Grafen der Wetterau gestellt haben. Andererseits haben die Klöster Lorsch und Hersfeld ihre Lehnsrechte in der Wetterau auf Karl dGr.

Welche Rechte hat der Gaugraf denn dann noch ?
 
Hallo Heiko, es ist letztlich so, daß sich diverse Rechte überschnitten bzw. parallel existierten. :)
 
Zurück
Oben