Der Aufbau der römischen Republik und die Verfassung der USA lassen sich überhaupt nicht miteinander vergleichen. Die römische Republik war eine Adelsrepublik, die unter starkem Einfluss der Patrizier stand und in der das Volk nicht viel zu sagen hatte.
Die Volksversammlung gliederte sich in drei Formen (comitien), die unabhängig voneinander bestanden. Die wichtigste war die Heeresversammlung (comitia centuriata), in der die wehrfähigen Bürger in Hundertschaften eingeteilt waren. Diese gliederten sich nach ihrem Vermögen in Ritter, wozu die Reichsten zählten, sowie weitere 5 Klassen. Die Stimmrechte waren aber so verteilt, dass die Vermögenden - nämlich Ritter und 1. Klasse - bei Abstimmungen über die absolute Mehrheit verfügten.
Die Heeresversammlung büßte ihren militärischen Charakter früh ein und war für die Wahl der höchsten Beamten, Entscheidungen über Krieg und Frieden, die Abstimmung über Gesetze, Aburteilung von Staatsverbrechern sowie die Steuerfestsetzung zuständig.
Die Tributkomitien (comitia tributa) setzten sich nach der Zugehörigkeit der Bürger zu Bezirken zusammen, in die das römische Staatsgebiet eingeteilt war. Seit 241 v. Chr. waren das 4 städtische und 31 ländliche Bezirke. Die in dieser Form einberufene Volksversammlung wählte die niederen Beamten, gewann aber zunehmend Einfluss auf die Gesetzgebung.
Auch hier hatte die begüterte Aristokratie das Übergewicht.
Schließlich gab es noch die Versammlung der Kuriatkomitien (comitia curiata), die auf die Königszeit zurückging. Hier waren die Bürger nach ihrer Herkunt bzw. "Sippe" (gens) in 30 Kurien gegliedert, die Einberufung erfolgte durch die Konsuln oder den Oberpriester (pontifex maximus). Diese Versammlung hatte vorwiegend sakrale und keine politischen Funktionen. So bekräftige sie die Amtseinführung hoher Beamter durch eine religiöse Zeremonie und gab Staatsakten die feierliche Bestätigung. Daneben fielen familien- und erbrechtliche Angelegenheiten in ihre Zuständigkeit.
Eine wichtige Funktion hatte schließlich die Versammlung der Plebejer (concilia plebis). Sie wählte die 10 Volkstribunen, die ein Vetorecht gegenüber jedem Senats- und Magistratsbeschluss hatten, sofern er den Interessen der Plebejer zuwiderlief.
Aus all dem wird deutlich, dass sich die römischen Volksversammlungen in keiner Weise mit einem modernen Parlament vergleichen lassen, ganz abgesehen davon, dass die Aristokratie bestimmend war.
Die Magistrate der Republik bildeten die Exekutivorgane. Konsuln, Prätoren, Ädilen und Quästoren waren zuständig für die Regierungsgeschäfte, die Gerichtsbarkeit, Verwaltung usw. Doch anders als moderne Minister, mit denen sie viellicht vergleichbar wären, galt für sie der Grundsatz der Annuität (einjährige Amtszeit) und Kollegialität (Besetzung eines Amtes mit mehreren Beamten). Zudem währte ihre Amtszeit lediglich ein Jahr und sie übten ihr Amt ehrenhalber und unentgeltlich aus.
Im Senat saßen die ehemaligen Magistrate. Aufgrund seiner Erfahrung und Aurorität lenkte der Senat praktisch den Staat, obwohl seine Aufgaben nirgendwo gesetzlich fixiert waren. Der Senat beanspruchte ein Aufsichtsrecht über die staatliche Ordnung, bestimmte die Außenpolitik und garantierte Kontinuität im Gegensatz zu den jährlich wechselnden Jahresbeamten.
Auch hier gibt es keinen Vergleich zum US-Senat, denn der römische Senat agierte unabhängig von Gesetzen und zwang im Zweifelsfall Jahrtesbeamte wie Konsuln oder Prätoren aufgrund seiner Macht zum Nachgeben.