Die Polizeiverwaltungen in den Ländern besaßen vor 1933 so gen. "Politische Abteilungen", die den Staatsschutz in der Weimarer Republik übernehmen sollten (so zB "Abteilung I des Polizeipräsidiums Berlins"). Bzgl. Staatsschutz war ihre Aufgabe somit auch die Überwachung und Bekämpfung der NSDAP. Die Aufgabe wurde wohl mehr schlecht als recht erledigt, allerdings begriffen die Nationalsozialisten unmittelbar bei Machtübernahme die zentrale Bedeutung auch im Rahmen der Polizeiverwaltungen.
Göring schuf unmittelbar als Preußischer MP die besondere Amtsstelle, mittels "Gesetz über die Errichtung eines Geheimen Staatspolizeiamtes" vom 26.4.33 (als er 2 Wochen im Amt war). Hier wie später in anderen Ländern waren es auffallend junge Juristen, die auf dem Weg Karriere machten, so in Berlin Rudolf Diels, der den Leiter der Gestapo Preußen-Berlin mit 32 Jahren als ORR abgab.
Zielsetzung der Gestapo war 1933 die "Erfassung aller kommunistischen Funktionäre und Unruhestifter zwecks Vernichtung der KPD." Die übrigen Länder folgten nur zögerlich 1933 bis 1935. In der Zwischenzeit war in Preußen schon das 2. Gestapo-Gesetz zur Umstrukturierung ergangen, mit weiterer Verselbständigung, Vegrößerung und Gliederung in nunmehr 5 Abteilungen. Bekannt ist auch Himmlers "Startposition" als Politischer Polizeikommandeur Bayerns und Reichsführer SS, was seiner Bestrebung Antrieb verlieh, auch die übrige Politische Polizei unter Kontrolle der SS zu bekommen.
Der wesentliche erneute Ausbau der Gestapo fiel zusammen mit Himmlers Ernennung zum Chef der Deutschen Polizei 1936, der dann Heydrich als Chef ins Amt der Politischen Polizei setzte.
Eine weitere Machtausweitung gab es dann im Krieg, bei der die Gestapo die innere Sicherheit im Reichsgebiet mit allen Mitteln (auch als "Sonderbehandlung" bezeichnete sofortige Exekutionen) aufrecht erhalten sollte. ZT wurden Menschen, die bereits vor 1939 betroffen waren, erneut in "Schutzhaft" genommen.
Näheres:
Wilhelm, Die Polizei im NS-Staat
Dams, Staatsschutz in der Weimarer Republik