Hier ist jetzt bisher der kriegerische Kontext aufgeworfen worden, die Gefangennahme als Akt der Lösegelderpressung bzw. der "Diplomatie".*
Ist dieser auch gemeint oder geht es eher um die juristische Fragestellung, wie mit einem Adeligen verfahren werden durfte, wenn er eines Verbechens bezichtigt wurde?
*Ein interessanter Fall ist hierzu Alfonso V. von Aragón und Sizilien, der bei dem Versuch von einem Zweig der Angevinen das ihm per Adoption zugesprochene, dann aber durch Auflösung der Adoption wieder abgesprochene Neapel zu erobern von der französisch-norditalienischen Allianz in Folge einer Seeniederlage bei der Insel Ponza (im Zuge der Belagerung Gaetas) bei den Visconti in Mailand inhaftiert wurde. Die Aragonesisch-katalanische Ständeversammlung trat zusammen und brachte das Geld auf, um den König freizukaufen, was formaljuristisch gar nicht möglich gewesen wäre: Ohne den Vorsitz des Königs war die Ständeversammlung nicht beschlussfähig. Wenn der aragonesische Adel und die katalanischen Städte nicht gewollt hätten, hätten sie ihn in der Mailänder Gefangenschaft - die sicher standesgemäß war - versauern lassen können.
Wie sie das formaljuristische Kriterium umgingen (oder ob sie es schlichtweg ignorierten), weiß ich leider nicht, vielleicht haben sie die Regentin, seine Ehefrau María schlicht als beschlussfähige Königin angesehen. (Hierzu noch ein Detail: Alfonso und María haben sich über Jahrzehnte nicht gesehen, weil Alfonso die Zeit in Italien bei seinen Mätressen lieber verbrachte, als in Spanien bei seiner Frau. Er scheint ihr aber vertraut zu haben.)