Gerichtsinstanzen im Nationalsozialismus

User 677

Neues Mitglied
Hallöchen :winke:
ich bin heut erst beigetreten und hab gleich eine Frage/Aufgabe für euch, und zwar folgendes, ich muss eine geschichtliche Darstellung über die Rechtssituation im Nationalsozialismus schreiben. :richter:
Mein Problem dabei ist das ich keine verlässliche Website finde die mir brauchbare Informationen über damalige Gerichte und deren Funktionen gibt. Daher wäre es sehr lieb von euch wenn ihr mir ne Seite oder Infos über das Thema geben könntet. Seit meine letzte Hoffnung!!!

Danke schon mal im Vorraus!!!
 
Hallöchen :winke:
ich bin heut erst beigetreten und hab gleich eine Frage/Aufgabe für euch, und zwar folgendes, ich muss eine geschichtliche Darstellung über die Rechtssituation im Nationalsozialismus schreiben. :richter:
Mein Problem dabei ist das ich keine verlässliche Website finde die mir brauchbare Informationen über damalige Gerichte und deren Funktionen gibt. Daher wäre es sehr lieb von euch wenn ihr mir ne Seite oder Infos über das Thema geben könntet. Seit meine letzte Hoffnung!!!

Danke schon mal im Vorraus!!!

@User 677

So kompliziert ist das gar nicht. Es gab den auch heute noch vergleichbaren Rechtsweg, sowohl in der Strafgerichtsbarkeit und im Zivilrecht, also den vierzügigen Rechtsweg.

Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Reichsgerichte (Staatsgerichtshöfe).

Etwas anderes war das mit Sondergerichten, w.z.B. dem Volksgerichtshof.

Justiz im Dritten Reich | bpb

Volksgerichtshof ? Wikipedia

Du solltest allerdings die Judikative im ns Regime nicht nach den Prozeßordnungen (StPO/ZPO) beurteilen. Da ist eine extrem kritische Wertung angesagt.

Bei Deiner Fragestellung bleibt die Militärgerichtsbarkeit offenbar aussen vor.

Wenn Du weitere Fragen hast, dann frag.

M.
 
ich muss eine geschichtliche Darstellung ... schreiben

Am besten fängst Du einfach mal an, auch wenn es nur ein erstes Brainstorming ist, und stellst Deine vorläufigen Ergebnisse hier ein. Dann können wir sicher genauere Anregungen geben.

Interessant wäre auch zu wissen, wie umfangreich die Darstellung denn werden soll und für welchen Zweck (Schule, Studium o.ä.) Du sie schreibst.
 
@User 677

So kompliziert ist das gar nicht. Es gab den auch heute noch vergleichbaren Rechtsweg, sowohl in der Strafgerichtsbarkeit und im Zivilrecht, also den vierzügigen Rechtsweg.

Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Reichsgerichte (Staatsgerichtshöfe).

Um Missverständnisse hinsichtlich der Begrifflichkeiten auszuschließen möchte ich darauf hinweisen, dass Strafgerichte als auch Zivilgerichte Teil der sogenannten "ordentlichen Gerichtsbarkeit" sind und somit nicht unterteilt.

Die anderen Gerichtsbarkeiten der heutigen Zeit sind Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Im Dritten Reich bzw. der Weimarer Republik war z.B. die Verwaltungsgerichtsbarkeit noch nicht weit entwickelt bzw. eingeschränkt, wenn man sie mit der heutigen Gerichtsbarkeitvergleicht. Die Sozialgerichtsbarkeit im heutigen Sinne gab es eigentlich gar nicht, ebenso wie eine Finanzgerichtsbarkeit (letztlich gab es ein verwaltungsinternes Rechtsbehelfsverfahren, aber keine vor Gerichten).

Des Weiteren ist der Begriff "Rechtsweg" nicht mit den jeweiligen Instanzen zu verwechseln. Man spricht also nicht vom "vierzügigen Rechtsweg". Auch kommt man sowohl heutzutage als auch im Dritten Reich nicht zu allen genannten Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern der Instanzenzug ist normalerweise maximal auf drei Gerichte beschränkt (Erste Instanz, Berufungsgericht und Revisionsgericht). Allerdings hat man nicht immer drei Instanzen, denn das ist auch abhängig davon, welches Gericht in der ersten Instanz zuständig ist. Teilweise ist nur eine Revision vorgesehen oder sogar überhaupt kein Rechtsbehelf. Bestimmte schwerwiegende Delikte wurden z.B. vor dem Reichsgericht verhandelt, wo dann auch kein Rechtsmittel gegeben ist.

Zusätzlich gab es im Dritten Reich noch die erwähnten Sondergerichte (Volksgerichtshof), auch führten die Nationalsozialisten eine Militärgerichtsbarkeit nach der Machtergreifung ein (die nach dem 1. Weltkrieg abgeschafft war).
 
Meines Wissens hatte auch die SS eine eigene Gerichtsbarkeit, die intern Vergehen von SS- Leuten untersuchten, verfolgten und bestraften oder auch nicht. So liefen sowohl gegen Karl Koch, Kommandant von Buchenwald, Rudolf Höss und Amon Göth Ermittlungsverfahren wegen massiver Korruptionsvorwürfe. In auschschwitz gingen aber, welch ein Zufall, Belastungsmaterialien in Flammen auf, und ein SS- Mann, der Devisen sammeln sollte, montierte einfach die Rückwand seines Spindes ab und ließ Beweismittel verschwinden.
 
Noch ein ergänzender Literaturhinweis, Stichwort Kriegsgerichtsbarkeit im Dritten Reich:

Joachim Perels, Wolfram Wette (Hrsg.): Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer. Berlin 2011. - H-Soz-u-Kult / Rezensionen / Bücher

Perels/Wette (Hrsg.): Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer, 2011.

Mit Aufsätzen u.a. zu:

- Ausschaltung des Justizapparats im Dritten Reich
- NS-Militärjustiz in den Nürnberger Prozessen
- FM Schörner als ehemaliger "Gerichtsherr" auf der Anklagebank
- Selbstentlastungen der Wehrmachtrichter
- der Fall Filbinger
- Prof. Dr. Schwinger als Apologet
- Mansteins gerichtsherrliche Praxis und seine "Nachkriegsarbeit" an der "sauberen" Wehrmachtsjustiz
- Freisprüche für Bonhoeffers Richter in der BRD
- Überlegungen zur Wiedereinführung der Militärjustiz in der BRD
 
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