Historische Irrtümer?

Portugreece

Mitglied
Ich möchte fragen, ob ich damit richtig liege, wenn ich folgende Fakten als historische Irrtümer ansehe.

1.) Im Dritten Reich (1933 - 1945) gab es keine demokratischen Verfahren.

Stimmt nicht. Im Ermächtigungsgesetz gibt es einen Artikel, in dem steht, dass die Gewaltenteilung nur für 4 Jahre aufgehoben wird. Das heißt, dass das Parlament (das nur von einer Partei dominiert ist) den Reichskanzler wiederwählen muss, damit die Diktatur fortbestehen kann.

2.) Nach der Reichstagswahl 1933 erhielten die Nazis keine absolute Mehrheit.

Doch, denn die DNVP war mit der NSDAP befreundet und war ebenso nationalsozialistisch.

3.) Nach der Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte aufgehoben.

Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.

4.) Der Reichstagsbrand wurde vielleicht nicht von einem Kommunisten verübt, wie die Nazis propagierten.

Auch das kann nicht sein. Sonst hätte man die kommunistischen Abgeordneten nicht rechtskräftig verurteilen können. Die Gewaltenteilung war zu der Zeit ja noch nicht aufgehoben.

Seht ihr das genauso wie ich?
 
Das heißt, dass das Parlament (das nur von einer Partei dominiert ist) den Reichskanzler wiederwählen muss, damit die Diktatur fortbestehen kann.

Wenn der Reichskanzler nur von ihm ergebenen Anhängern wiedergewählt werden kann, wo siehst Du da ein demokratisches Verfahren?





2.) Nach der Reichstagswahl 1933 erhielten die Nazis keine absolute Mehrheit.
Die Koalition aus NSDAP und DNVP erhielt eine absolute Mehrheit, die NSDAP erhielt keine absolute Mehrheit. Insofern würde ich das nicht direkt als "Irrtum" bezeichnen.


Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.
Die Grundrechte wurden aufgehoben, daran besteht kein Zweifel. Die SPD-Parteizeitung "Vorwärts" wurde sofort verboten, die letzte Ausgabe erschien am 28. Februar 1933.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagsbrand#Formale_Legalisierung_der_politischen_Verfolgung
 
Doch, denn die DNVP war mit der NSDAP befreundet und war ebenso nationalsozialistisch.
Die DNVP war nationalsozialistisch und mit der NSDAP befreundet?

Quatsch
Die DNVP war nationalistisch und konservativ, letzteres widerspricht dem revolutionären Gedanken den der NS in sich trug vollkommen.
Hitler hat am Ende zwar anders gehandelt und mit den alten Eliten zusammen gearbeitet, ideologisch passt es trotzdem nicht.

Freunde waren sie auch nicht, denn die NSDAP hat
in den letzten Jahren vor der Machtergreifung mächtig
Stimmung gegen die Reaktion gemacht.
Man wollte Hitler ausnutzen, hat ihn aber unterschätzt.
 
Ich möchte fragen, ob ich damit richtig liege, wenn ich folgende Fakten als historische Irrtümer ansehe.

1.) Im Dritten Reich (1933 - 1945) gab es keine demokratischen Verfahren.

Stimmt nicht. Im Ermächtigungsgesetz gibt es einen Artikel, in dem steht, dass die Gewaltenteilung nur für 4 Jahre aufgehoben wird. Das heißt, dass das Parlament (das nur von einer Partei dominiert ist) den Reichskanzler wiederwählen muss, damit die Diktatur fortbestehen kann.

2.) Nach der Reichstagswahl 1933 erhielten die Nazis keine absolute Mehrheit.

Doch, denn die DNVP war mit der NSDAP befreundet und war ebenso nationalsozialistisch.

3.) Nach der Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte aufgehoben.

Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.

4.) Der Reichstagsbrand wurde vielleicht nicht von einem Kommunisten verübt, wie die Nazis propagierten.

Auch das kann nicht sein. Sonst hätte man die kommunistischen Abgeordneten nicht rechtskräftig verurteilen können. Die Gewaltenteilung war zu der Zeit ja noch nicht aufgehoben.

Seht ihr das genauso wie ich?

Natürlich wurden die Grundrechte aufgehoben! Mit Ausnahme der SPD stimmten die noch im Reichstag vertretenen Parteien in vorauseilendem Gehorsam dem Ermächtigungsgesetz zu. Die Verfassung wurde formal nicht beseitigt, de facto aber außer Kraft gesetzt und die Länder aufgelöst. Die Hochschulen und die Justiz wurden gleichgeschaltet, immerhin gab es aber noch einigermaßen neutrale Richter und im Reichstagsbrand-Prozess einige Freisprüche und Urteile, die den Nazis zu lasch waren, die kommunistischen Abgeordneten hat man, sofern sie nicht geflohen waren ohne rechtskräftige Verurteilung ins KZ gesperrt.
 
Ich möchte fragen, ob ich damit richtig liege, wenn ich folgende Fakten als historische Irrtümer ansehe.

1.) Im Dritten Reich (1933 - 1945) gab es keine demokratischen Verfahren.

Stimmt nicht. Im Ermächtigungsgesetz gibt es einen Artikel, in dem steht, dass die Gewaltenteilung nur für 4 Jahre aufgehoben wird. Das heißt, dass das Parlament (das nur von einer Partei dominiert ist) den Reichskanzler wiederwählen muss, damit die Diktatur fortbestehen kann.

2.) Nach der Reichstagswahl 1933 erhielten die Nazis keine absolute Mehrheit.

Doch, denn die DNVP war mit der NSDAP befreundet und war ebenso nationalsozialistisch.

3.) Nach der Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte aufgehoben.

Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.

4.) Der Reichstagsbrand wurde vielleicht nicht von einem Kommunisten verübt, wie die Nazis propagierten.

Auch das kann nicht sein. Sonst hätte man die kommunistischen Abgeordneten nicht rechtskräftig verurteilen können. Die Gewaltenteilung war zu der Zeit ja noch nicht aufgehoben.

Seht ihr das genauso wie ich?


Ist das nur aus Versehen so abstrus, oder ist das Absicht?
 
Natürlich wurden die Grundrechte aufgehoben! Mit Ausnahme der SPD stimmten die noch im Reichstag vertretenen Parteien in vorauseilendem Gehorsam dem Ermächtigungsgesetz zu. Die Verfassung wurde formal nicht beseitigt, de facto aber außer Kraft gesetzt und die Länder aufgelöst.

Zumal die Abgeordneten zu ihren Sitzen in der Kroll-Oper durch ein pöbelndes Spalier aus SA-Leuten musste.

Die Hochschulen und die Justiz wurden gleichgeschaltet, immerhin gab es aber noch einigermaßen neutrale Richter und im Reichstagsbrand-Prozess einige Freisprüche und Urteile, die den Nazis zu lasch waren, die kommunistischen Abgeordneten hat man, sofern sie nicht geflohen waren ohne rechtskräftige Verurteilung ins KZ gesperrt.
Hinzu kommt, dass die Justiz schon in der Weimarer Zeit "auf dem rechten Auge blind" war, mit milden Urteilen für politisch motivierte Straftaten von rechts und harten Urteilen für politisch motivierte Straftaten von links. So war der Mörder von Eisner keine vier Jahre im Gefängnis, der Urteilsspruch lautete zwar auf Tod, aber das "ehrbare Motiv" für den Mord wurde durch die Richter hervorgehoben und der Graf am nächsten Tag schon zu Festungshaft begnadigt. Selbst der Hochverräter Hitler war nur neun Monate im Gefängnis - in der Festungshaft. "Festungshaft" klingt immer so dramatisch... Hitler und Hess schrieben in dieser Zeit Mein Kampf, Festungshäftling Hitler hatte Zugang zu einer Bibliothek und hielt geradezu Audienzen ab...
Bei 376 politisch motivierten Morden zwischen 1918 und 1922 war die überwiegende Mehrheit, nämlich 354 Morde, von Rechten begangen worden. 22 Morde waren von Linken begangen worden. Für diese 22 "linken" Morde gab es zehn Todesurteile, für die fünfzehnfache Menge an "rechten" Morden kein einziges!
Alle Urteile für "rechte" Morde zusammengerechnet ergeben eine Haftstrafe von vier Monaten pro Mord.
 
immerhin gab es aber noch einigermaßen neutrale Richter und im Reichstagsbrand-Prozess einige Freisprüche und Urteile, die den Nazis zu lasch waren

Noch als Ergänzung dazu: Trotz massiver Rechtsbeugung durch das NS-System kam es noch zu Freisprüchen, die die teilweise Unabhängigkeit der Justiz noch im Jahr 1934 illustrieren. Dieses sieht man am deutlichsten am Prozess und Freispruch gegen G. Dimitroff.

Wikipedia ausführlicher zitiert:
"Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Dies bot den Nationalsozialisten die Möglichkeit, in der so genannten Reichstagsbrandverordnung die Grundrechte in Deutschland außer Kraft zu setzen und zahlreiche Gegner, in der Hauptsache Kommunisten, festnehmen zu lassen. Dimitrow, der sich gerade illegal in Deutschland aufhielt, wurde am 9. März 1933 in Berlin verhaftet. Ihm hatte man eine Schlüsselrolle im Schauprozess vor dem Reichsgericht in Leipzig zugedacht. Neben ihm standen auch die beiden bulgarischen Kommunisten Blagoi Popow und Wassil Tanew sowie der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion Ernst Torgler und der Niederländer Marinus van der Lubbe unter Anklage. Während die Ankläger 65 Belastungszeugen namhaft machten, wurden die von Dimitrow nominierten Zeugen abgelehnt und ein Wahlverteidiger verweigert. Zunächst wurde der Reichstagsbrandprozess in Leipzig mit Lautsprechern auf die Straßen übertragen. Als es jedoch Dimitrow als glänzendem Rhetoriker gelang, den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring immer wieder in die Rolle des Angeklagten zu drängen, verschwanden die Lautsprecher von den Straßen.

Für die Nationalsozialisten wurde der Prozess zum Debakel. Für die Anschuldigungen gegen Dimitrow und die anderen kommunistischen Funktionäre konnten keine Beweise beigebracht werden. Durch Fragen an Zeugen wie Göring und Joseph Goebbels gelang Dimitrow überdies der Nachweis, dass niemand in den regierenden Kreisen Deutschlands wirklich einen Aufstand erwartet hatte und daher auch keine Maßnahmen zu seiner Vereitelung getroffen worden waren. Der Gerichtsvorsitzende bestätigte die Souveränität Dimitrows mit der Bemerkung: „Im Ausland ist man schon der Meinung, dass nicht ich, sondern Sie die Verhandlung leiten!“

In seinem Schlusswort erklärte Dimitrow:
Ich gebe zu, meine Sprache ist scharf und hart. Mein Kampf und mein Leben waren auch immer scharf und hart. Diese Sprache ist aber eine offene und aufrichtige Sprache. Ich pflege die Dinge beim rechten Namen zu nennen. Ich bin kein Rechtsanwalt, der hier seinen Mandanten pflichtgemäß verteidigt. Ich verteidige meine eigene Person als angeklagter Kommunist. Ich verteidige meine eigene kommunistische, revolutionäre Ehre. Ich verteidige meine Ideen, meine kommunistische Gesinnung. Ich verteidige den Sinn und den Inhalt meines Lebens ... [3]

Da es der Anklage auch nicht gelang, eine Verbindung zwischen dem geständigen van der Lubbe und der KPD bzw. Dimitrow herzustellen, sprach das Gericht ihn frei.
"

https://de.wikipedia.org/wiki/Georgi_Dimitrow
 
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Noch als Ergänzung dazu: Trotz massiver Rechtsbeugung durch das NS-System kam es noch zu Freisprüchen, die die teilweise Unabhängigkeit der Justiz noch im Jahr 1934 illustrieren. Dieses sieht man am deutlichsten am Prozess und Freispruch gegen G. Dimitroff.

Um mal dem komischen Eingang einen Sinn abzugewinnen und weil ich auf die Schnelle mit der Suchfunktion nichts gefunden habe: Was ist denn über die Haftumstände von Dimitroff bekannt? Und wieso konzentrierten sich die Nazis so auf Dimitroff, anstatt deutsche Kommunisten zentral anzuklagen - sie hatten doch Torgler und auch Thälmann verhaftet.
 
Um mal dem komischen Eingang einen Sinn abzugewinnen und weil ich auf die Schnelle mit der Suchfunktion nichts gefunden habe: Was ist denn über die Haftumstände von Dimitroff bekannt? Und wieso konzentrierten sich die Nazis so auf Dimitroff, anstatt deutsche Kommunisten zentral anzuklagen - sie hatten doch Torgler und auch Thälmann verhaftet.

Habe auf die Schnelle nur eine Stelle bei Shirer (The Rise and the Fall of the Third Reich) gefunden, die einen Hinweis erlaubt.

Vom "Ministerpräsidenten Göring" gibt es im Rahmen des Gerichtsprozesses eine direkte Drohung Richtung Dimitroff:

Göring: "You wait until we get you outside this court, you scoundrel".

Das würde nach meiner Lesart darauf hin deuten, dass Dimitroff während seiner Haft relativ normal behandelt worden ist. Seine Tagebücher ab September 1933 deuten in eine ähnliche Richtung, da er über ein "normales" rechtsstaatliches Verfahren berichtet.

Bei einer Verurteilung wäre er wohl anders behandelt worden.
 
Um mal dem komischen Eingang einen Sinn abzugewinnen und weil ich auf die Schnelle mit der Suchfunktion nichts gefunden habe: Was ist denn über die Haftumstände von Dimitroff bekannt? Und wieso konzentrierten sich die Nazis so auf Dimitroff, anstatt deutsche Kommunisten zentral anzuklagen - sie hatten doch Torgler und auch Thälmann verhaftet.


So wie ich das kenne, passte es in deren Überlegung (Kommunismus = Weltverschwörung).

Torgler -> Deutscher (Freispruch mangels Beweise, er blieb aber bis 1935 in Schutzhaft. 1935 wurde er dann von der KPD ausgeschlossen.) 1948 schrieb Torgler einen sehr interessanten Artikel in „Die Zeit“.

Van der Luppe -> Holländer (Schicksal bekannt).

Dimitrow -> Bulgare.
Dimitrow war vor seiner Verhaftung ja Instrukteur der kommunistischen Internationale (Balkan) und stand Stalin sehr nahe.
 
Die DNVP war nationalsozialistisch und mit der NSDAP befreundet?

Quatsch
Die DNVP war nationalistisch und konservativ, letzteres widerspricht dem revolutionären Gedanken den der NS in sich trug vollkommen.
Hitler hat am Ende zwar anders gehandelt und mit den alten Eliten zusammen gearbeitet, ideologisch passt es trotzdem nicht.

Die DNVP unterschied sich in ihrem Parteiprogramm am Ende praktisch kaum von der NSDAP, weil sie sich radikalisiert hat - so habe ich das zumindest bei Wikipedia verstanden.

Natürlich wurden die Grundrechte aufgehoben! Mit Ausnahme der SPD stimmten die noch im Reichstag vertretenen Parteien in vorauseilendem Gehorsam dem Ermächtigungsgesetz zu.

Verbat die NSDAP die SPD, DDP, DVP, Zentrumspartei und BVP nicht, weil sie diese Parteien brauchte, um ein Ermächtigungsgesetz beschließen zu können?

Die Verfassung wurde formal nicht beseitigt, de facto aber außer Kraft gesetzt und die Länder aufgelöst. Die Hochschulen und die Justiz wurden gleichgeschaltet, immerhin gab es aber noch einigermaßen neutrale Richter und im Reichstagsbrand-Prozess einige Freisprüche und Urteile, die den Nazis zu lasch waren, die kommunistischen Abgeordneten hat man, sofern sie nicht geflohen waren ohne rechtskräftige Verurteilung ins KZ gesperrt.

Auf welche Zeit beziehst du dich jetzt? Auf die Zeit nach dem Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes oder davor?
 
Um mal dem komischen Eingang einen Sinn abzugewinnen und weil ich auf die Schnelle mit der Suchfunktion nichts gefunden habe: Was ist denn über die Haftumstände von Dimitroff bekannt? Und wieso konzentrierten sich die Nazis so auf Dimitroff, anstatt deutsche Kommunisten zentral anzuklagen - sie hatten doch Torgler und auch Thälmann verhaftet.

Vielleicht kannte man die Bedeutung Dimitrovs für den Komintern:

Die Dimitrow-These
Die für den Marxismus-Leninismus klassisch gewordene Definition lieferte Georgi Dimitrow in einem Beschluss des XIII. Plenums der Kommunistischen Internationale im Dezember 1933, der von einer ähnlichen Formulierung auf dem V. Weltkongress 1924 vorbereitet worden war. Darin wurde der Faschismus als „terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ definiert. Diese Definition wurde auf dem VII. Weltkongress der Komintern 1935 wiederholt. Damit war gemeint, dass „bürgerliche Demokratie“ und Faschismus zwei verschiedene Ausprägungen des Kapitalismus seien, diese Herrschaftsformen also auf der gleichen ökonomischen Basis beruhen würden: In dem Moment, in dem der Kapitalismus bedroht sei – etwa durch eine drohende revolutionäre Bewegung, wie in den frühen 1920er Jahren in Italien oder während der Weltwirtschaftskrise in Deutschland – wandele sich die bürgerliche Demokratie (teilweise auch nur als „pseudodemokratische Maske“ verstanden) zur faschistischen Diktatur, die auch mit brutalsten Mitteln die Kapitalverwertung aufrechterhalte. Besonders ziele dazu die faschistische Diktatur auf die Zerschlagung der Arbeiterbewegung mit all ihren Organisationen. In dieser Interpretation waren nun nicht nur die Diktaturen in Italien und Deutschland faschistisch, sondern auch das Sanacja-Regime in Polen, die Diktatur des bulgarischen Königs, die Regierung in Jugoslawien, den österreichischen Ständestaat, die Anhänger Chiang Kai-sheks in China sowie die Betar, eine zionistische Jugendorganisation. Als weltpolitischer Gegner, den es vorrangig zu bekämpfen gelte, wurden 1933 aber nicht diese Regime und Bewegungen, sondern in Aufnahme der stalinschen Sozialfaschismusthese erneut die Sozialdemokratie bezeichnet.
(Wiki)

Seine Verhaftung geschah am 9. März 1933.

Die französische Zeitung l'Humanité brachte schon am 1. März die Verhaftung von Thälmann. Die aber erst am 3. März erfolgte.
Bis in den Monat Mai hinein nannte die Zeitung Dimitrov immer an 2. Stelle nach Thälmann. Danach rückte Dimitrov an die erste Stelle.
Am 17.11. titelte l'Humanité: "Liberez Dimitrov. Liberez Thaelmann."
Zwei Wochen später gab man eine Briefmarke von Thälmann heraus und schrieb: "Keine Karte der Partei, keine Karte der Gewerkschaft, des Internationalen Roten Kreuzes, der Internationalen Hilfe der Arbeiter, der Vereinigung der ancien combattants, der Freunde der UDSSR, usw., ohne die Briefmarke Thälmanns.
Keine Tasche, kein Sack der Kameraden ohne das Foto unsrer lieben Kameraden Dimitrov und Thälmann".
 
3.) Nach der Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte aufgehoben.

Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.

§ 1 der Reichstagsbrandverordung lautet folgendermaßen:

"Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und
153 der Verfassung des Deutsches Reiches
werden bis auf weiteres ausser Kraft gesetzt.
Es sind daher Beschränkungen der persönlichen
Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäusserung,
einschliesslich der Pressefreiheit,
des Vereins- und Versammlungsrechts,
Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen-
und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen
von Haussuchungen und von
Beschlagnahmen, sowie Beschränkungen
des Eigentums auch ausserhalb der sonst
hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen
zulässig."

Also wenn das in der Praxis nicht die Aufhebung der Grundrechte bedeutet...

Dass man nicht sofort alle Parteien verboten hat liegt wahrscheinlich eher daran, dass man nicht riskieren wollte, durch ein zu plumpes Vorgehen die Macht der NSDAP und die dieser Partei wohlgesonnene Stimmung in der Bevölkerung zu gefährden.
 
Ein Alltagsirrtum:

Hatte gerade eben während einer Zigarettenpause auf meinem Telefon ein Quiz gespielt.

Klassische Frage:

Wie hieß der erste deutsche Bundeskanzler?

Vermeintlich richtige Antwort im Spiel: Konrad Adenauer

Das ist streng genommen aber eben nicht richtig. Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Der erste deutsche Bundeskanzler, also jemand mit der offiziellen Amtsbezeichnung "Bundeskanzler" in einem deutschen Staatsgebilde war Otto vom Bismarck; von 1867-1871 Bundeskanzler im Norddeutschen Bund und somit der erste deutsche Bundeskanzler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass man nicht sofort alle Parteien verboten hat liegt wahrscheinlich eher daran, dass man nicht riskieren wollte, durch ein zu plumpes Vorgehen die Macht der NSDAP und die dieser Partei wohlgesonnene Stimmung in der Bevölkerung zu gefährden.

Die bürgerlichen Parteien wurden nicht verboten, sondern lösten sich (unter entsprechendem Druck) selber auf.
Die Errichtung der Diktatur war nicht an einem Tag durchzuziehen, aber sie erfolgte Schlag auf Schlag, "viel schneller, als wir zu hoffen gewagt hatten" (Goebbels):

Der einsetzende Terror

Göring machte die preußische Polizei zu einem willfährigen Instrument und setzte sie rücksichtslos ein. In einer seiner Anordnungen heißt es: "Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Schußwaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schußwaffengebrauchs von mir gedeckt; wer jedoch in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen." In einer Ansprache erklärte er: "...hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts." Am 22. Februar machte Göring 40.000 SA- und SS-Leute und 10.000 Stahlhelmleute zu Hilfspolizisten.
Der Terror traf zuerst die Kommunisten, deren Mandate kassiert, deren Funktionäre verhaftet und deren Konten beschlagnahmt wurden. Ähnlich erging es dem Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, gegründet 1924 zur Verteidigung der Republik, das sich 1931 mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung in der "Eisernen Front" zusammengeschlossen hatte. Gleich nach dem 5. März wurde die Eiserne Front und das Reichsbanner verboten, ihre Funktionäre verhaftet. Am 31. Juli 1933 befanden sich 26 789 Personen allein in Preußen in Schutzhaft.

Die Gleichschaltung der Gewerkschaften
Nachdem die Parteien durch den Terror gelähmt waren, blieb als einzige ernstzunehmende Organisation die Gewerkschaften übrig. Bei den Betriebsratswahlen im März 1933 waren die ersten Ergebnisse so schlecht ( 25 Prozent für die "Nationalsozialistische Betriebsorganisation"), daß die Wahlen abgebrochen und ausgesetzt wurden. Die Reichsregierung erklärte den 1. Mai zum "Tag der nationalen Arbeit" und - erstmalig in Deutschland - zum bezahlten Feiertag. Am Vormittag des 2. Mai besetzten in ganz Deutschland SA und SS die Häuser der Freien Gewerkschaften, ihre Büros, Banken und Zeitungen. Die leitenden Funktionäre wurden verhaftet und ins KZ eingeliefert, das Vermögen beschlagnahmt, die Verbände aufgelöst. Die Christlichen Gewerkschaften unterstellten sich Ley in der Hoffnung, damit ihren Verband zu retten. Aber am 24. Juni wurden auch die Christlichen Gewerkschaften aufgelöst und ihre Mitglieder in die DAF übernommen.

Die Auflösung der Parteien

Der nächste Schritt war die Auflösung der Parteien und der politischen Organisationen außerhalb der NSDAP. Die KPD war bereits nach dem Reichtagsbrand illegal. Die SPD schickte einen Teil ihres Vorstandes ins Ausland. Die Mehrheit der in Deutschland verbliebenen Vorstandsmitglieder klammerte sich an den Legalitätskurs, und die geschrumpfte Reichstagsfraktion stimmte am 17. Mai 1933 einer von Hitler eingebrachten außenpolitischen Erklärung der Reichsregierung zu. Der Exilvorstand rief am 18. Mai zum Widerstand und am 18. Juni 1933 in seinem Manifest "Zerbrecht die Ketten" zum Sturz Hitlers auf. Das nahm die Reichsregierung zum Anlaß, am 22. Juni die SPD zu verbieten, ihr Vermögen einzuziehen und fast 3000 Funktionäre zu verhaften. Einen Tag vorher waren die jüngeren Jahrgänge des Stahlhelm in die SA übernommen, nachdem Seldte sich der NSDAP unterstellt hatte. Die übrigen Parteien lösten sich zwischen dem 27. Juni und dem 5. Juli 1933 selbst auf. Hugenberg versuchte vergeblich sich der Auflösung seiner Partei zu widersetzen und trat als Minister zurück.

Bereits am 22. April hatte Goebbels in seinem Tagebuch notiert: "Im Kabinett ist die Autorität des Führers jetzt ganz durchgesetzt. Abgestimmt wird nicht mehr. Der Führer entscheidet. Alles das geht viel schneller, als wir zu hoffen gewagt hatten."

GLASNOST Berlin - Der Weg in den NS-Staat - Die nationalsozialistische "Machtergreifung" 1933/1934


 
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