Stapelrecht

Sunbeam

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Zitat aus Wikipedia: "Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten (Feilbietungszwang). Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien. Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht. Beide Rechte verteuerten die betroffenen Waren und beförderten die Interessen städtischer Gewerbe."
Ich hätte jetzt eher gedacht, dass die beiden Rechte die Betroffenen Waren für die Bevölkerung VERBILLIGT hätten?!
 
Da haben sich die Wikipedia-Autoren etwas unklar ausgedrückt. In der mit Stapelrecht ausgestatteten Stadt wurden die Waren durch das Stapelrecht nicht verteuert, sondern in den auf der Route des Händlers nachrangig gelegenen Städten. In der Wirtschaftswissenschaft ist eine der Theorien, die jeder angehende Ökonom wahrscheinlich in der ersten Sitzung der ersten Einführungsvorlesung hört die Theorie von der Warenverknappung. Knappe Waren sind begehrter als solche, die man überall bekommt. Nun stell dir vor, ein Händler in Kopenhagen bestellt in Venedig orientalische Gewürze: Kardamom, Muskat, Pfeffer... Venedig hat diese Waren und schickt sie über die Alpen, den Bodensee, den Rhein hoch, über die Nordsee bis nach Kopenhagen. Spätestens in Stein am Rhein, also quasi noch am Bodensee gelegen, musste das erste Mal gestapelt werden. Bis die Ware dann endlich an der Nordsee war in jeder weiteren Stadt mit Stapelrecht. Da schmolz die Menge der Wäre dahin. Sie wurde, bis sie endlich in Kopenhaven ankam, verknappt.
 
vor allem: Die Ladung musste ausgeladen werden (das war nicht umsonst!), der nicht veräußerte Rest wieder eingeladen werden, die Reise wurde langsamer, die Kosten für die Unterkunft, die am Zielort geplante und versprochene Lieferung wurde geringer...
 
Der Vorteil der Hanse lag ja im ungestörten Schiffsverkehr auf dem Meer. Garstige Häfen wurden einfach ausgelassen. Ganz anders im Stapelrecht. Meines Wissens wurden auch Flüsse teilgesperrt, Vorbeisegeln ging nicht.
 
Mussten die Händler im Zuge des Stapelrechts, bzw Umschlagsrechts auch VERBILLIGT anbieten (Feilbietungszwang)? Und gab es Zölle auf die Waren (wie etwa in Köln)
Ich frage mich eben, wie die Stadt konkret durch das Stapelrecht profitierte, bzw reich wurde. Der Punkt, dass die Ladung ausgeladen und anderweitig befördert werden musste (Umschlagsrecht) trug sicherlich zu einem finanziellen Plus für die Städte bei
 
Ich frage mich eben, wie die Stadt konkret durch das Stapelrecht profitierte, bzw reich wurde. Der Punkt, dass die Ladung ausgeladen und anderweitig befördert werden musste (Umschlagsrecht) trug sicherlich zu einem finanziellen Plus für die Städte bei
Stapelrecht bedingt Marktrecht. Eine Stadt mit Marktrecht ist gewissermaßen das Distributionszentrum für die untergeordneten Gemeinden und Orte, die abseits der Haupthandelsrouten liegen. Je nach umgeschlagener Ware und Bedarf daran konnte das für mit Stapelrecht ausgestatteten Städte lukrativ sein.
 
Ersetze bedingt durch erfordert. Stapel- erfordert Marktrecht, ohne Markt- ergibt Stapelrecht keinen Sinn.
 
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