@Mittelalterlager Wieso? Mit der Taufe ist jeder "Kirche".
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Wenn nicht verstanden worden wäre, warum man ggf. auf krichliche Hierarchien verzichten sollte, warum brachte das Mittelalter und die frühe Neuzeit dann in hübscher Regelmäßigkeit christliche Laienbewegungen hervor, die diese Hierarchien in Frage stellten und zum Teil äußerst populär wurden?weshalb man auf christliche Werte und kirchliche Hierarchien hätte verzichten sollen.
Ne, er ist Mitglied der christlichen Gemeinschaft aber nicht "Kirche" Bell..@Mittelalterlager Wieso? Mit der Taufe ist jeder "Kirche".
[...] und somit keine an und für sich Christliche Veranstaltung oder gar christliche Organisation bezeichnete.Der Begriff "Ecclesia" (oder auch "Ekklesia") leitet sich vom griechischen Wort ἐκκλησία (ekklēsía) ab, das "Versammlung, "Volksversammlung" oder "Gemeinschaft" bedeutet.
In diesem Faden geht es um die Macht der Kurie und des katholischen Klerus.@Mittelalterlager Nö. Verstehe ich erstens nicht und ist zweitens Unfug. Der Wortsinn ist ganz klar. Die Kirche=ecclesia ist nicht der Papst. Woher nimmst du Deine Weisheit?
Das sahen Laienbewegungen, Konziliaristen, Patriarchen in Konstantinopel, Diverse Römisch-Deutsche Könige und andere Mittelalterliche Monarchen, Heinrich XVIII. von England, Luther, Calvin und diverse andere Leute im Laufe des Mittelalters und der FNZ irgendwie anders.Der Papst war die oberste Autorität
Die "Kirche" ist erstmal nur die Institution, die verschiedene Christliche Gemeinden miteinander verklammerte und sich um Überregionale Fragen kümmerte, bzw. die Hierarchie, und die organisationsformen, die sich dabei ausbildeten.aber keineswegs die Kirche.
Die Tradition ist erstmal nur eine Sammlung von Gewohnheiten, die irgendwann mal durch Entscheidung oder Zufall begründet wurden und andere Gewohnheiten abgelöst haben. Traditionen sind grundsätzlich veränderbar.Er hatte sich an die kirchliche Tradition zu halten.
Der römische Staat und die griechischen Stadtstaaten z.B. waren dazu sehr wohl bereits in vorchristlicher Zeit in der Lage.Und mal ganz abgesehen davon: Wer hätte denn über das Eherecht bestimmen sollen? Der Staat? Den gab es nicht.
Es war umgekehrt: Die Eheschließung war ursprünglich eine rein weltliche Angelegenheit. Erst im Laufe des Mittelalters gelang es der Kirche, ihre Vorstellungen vom Wesen der Ehe(schließung) und ihre Mitwirkung durchzusetzen.Und mal ganz abgesehen davon: Wer hätte denn über das Eherecht bestimmen sollen? Der Staat? Den gab es nicht.
Das Innerkirchliche Hierarchiesystem und davon, nicht von der Kriche selbst redete ich, beginnt für mich (andere mögen das anders sehen), in dem Moment, in dem eine Person verstärkt/vollständig der kirchenrechtlichen Disziplin unterfiel.Das ist falsch. Der Eintritt in die Kirche erfolgt mit der Taufe. Calvin und Luther sind nun wirklich nicht Mittelalter. Das Beispiel der englischen Könige ist nicht zwingend ein Widerspruch zum oben Gesagten. Warum sollte ein König nicht der faktische Kirchenvogt sein und der Papst nicht ein randständiger Faktor?
Allerdings war die Anbindung der britischen Inseln an Rom im Frühmittelalter noch recht eng. Die langen Reisewege verhinderten nicht, dass nicht nur viele Pilger, sondern sogar mehrere Könige aus Britannien persönlich nach Rom pilgerten.In gewisser Weise war der Papst auf den Britischen Inseln , in Skandinavien und im Baltikum schon wegen der viel längeren Reisewege, als in andere Gegenden insoweit ein randständiger Faktor, als dass es für den Papst schon dadurch häufig sehr schwierig war zu versuchen auf dortige Ereignisse zeitnah einfluss zu nehmen.
Aber erst ab dem Hochmittelalter. Davor war die Eheschließung ein (zumindest primär) weltliches Rechtsgeschäft, ein allfälliger Segen des Priesters nur Beiwerk.Ich würde eher sagen, dass die Kirche als die kompetente Einrichtung in Ehefragen angesehen wurde zu der es kaum Konkurrenz gab.
Das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Ich wollte nur bemerkt haben, dass Macht- /Einflusspolitik natürlich um so schwieriger wird, je größer die Distanzen sind, weil damit natürlich die Wahrscheinlichkeit steigt (oder bei den damaligen Kommunikationsmöglichkeiten stieg), dass der Papst in Fragen, die diese Regienen betrafen öffters mal vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und gar keine Möglichkeit zum direkten eingreifen in offene Fragen hatte, weil jeder Versuch möglicherweise schon durch Veränderungen der Tatsachen vor Ort überholt war.Allerdings war die Anbindung der britischen Inseln an Rom im Frühmittelalter noch recht eng. Die langen Reisewege verhinderten nicht, dass nicht nur viele Pilger, sondern sogar mehrere Könige aus Britannien persönlich nach Rom pilgerten.
In der weltlichen Politik der Kirche als Territorialherr ja, aber nicht in den innerklerikalen Disputen und in der Kirchenhierarchie selbst, zumindest, seitdem Laien ohne klerikale Ausbildung in der Regel keine kirchlichen Ämter mehr bekleiden konnten.Die Laien hatten eine ganze Menge mitzureden, weil sie vielfach Pfründen gestiftet hatten und damit die Vogteirechte für sich in Anspruch nehmen konnten.
Ja, aber hier wirfst du, das aggieren der Kirche als weltlicher Territorialherr mit den innerkirchlichen Strukturen durcheinander. Natürlich konnte über Vogteirechte auf die weltliche Politik der Kirche in bestimmten Regionen Einfluss genommen werden. Aber das hat nichts mit innerkirchlicher oder innerreligiöser Hierarchie zu tun.Im Prinzip waren viele Landesfürsten und Monarchen auch Kirchenvögte. D.h. dass die weltlichen Gewalten eine ganze Menge mitzureden hatten. Ganz ohne Grund spricht man ja auch nicht von "Stiften" oder "Hochstiften".
Das war sie sicher nicht, aber Einfluss auf die weltlichen Belange der Kirche bedeutete noch lange nicht auch Einfluss auf die innerklerikalen Strukturen oder die Glaubensinhalte.Somit kann man nicht davon sprechen, dass Kirche eine von der Weltlichkeit losgelöste Sphäre war.
Aber ganz sicher nicht ohne die kirchliche Zustimmung und schon mal überhaupt nicht gegen das kanonische Recht .Aus der Kirchenvogtei ergab sich das Recht, die Kirchen zu reformieren und Geistliche zu beaufsichtigen, zwar unter geistlicher Aufsicht, aber auf weltliche Veranlassung hin.
Gerade im Bereich des Rechts gab es diese Trennung aber nunmal in einigermaßen scharfer Art und Weise. Es existierten ja nicht umsonst das regionale weltliche und das kanonische Recht nebeneinander .Auch hier gilt nämlich, dass man Geistliches und Weltliches kaum voneinander trennen kann.
Der kirchenrechtlichen Disziplin, im Bezug auf den Klerus, stand weltlich zeitweise überhaupt nichts gegenüber, weil Kleriker zum Teil der weltlichen Gerichtsbarkeit überhaupt nicht unterfielen und es auch überhaupt keinen Sinn ergeben hätte, wenn die weltliche Rechtssprechung sich um innerkirchliche und innerreligiöse Spezialanforderungen an den Klerus, die das weltliche Recht gar nicht näher tangierten, gekümmert hätte.Der kirchenrechtlichen Disziplin eines Weltgeistlichen stand eine weltliche Disziplin gegenüber.
Bis zum Ende des Spätmittelalters konnte ein Bischof - abhängig von der regionalen Rechtslage - nicht nur Diözeseverantwortlicher sondern gleichzeitig auch oberster Gerichtsherr / Territorialherr (Grafschaftsrechte) sein. Zum Mindesten in einem solchen Fall konnte man Geistliches und Weltliches tatsächlich kaum voneinander trennen. Und die bischöflichen Juristen und Notare waren häufig gleichzeitig auch Domherren, die als solche ja wohl auch als Kleriker gelten dürften.In der weltlichen Politik der Kirche als Territorialherr ja, aber nicht in den innerklerikalen Disputen und in der Kirchenhierarchie selbst, zumindest, seitdem Laien ohne klerikale Ausbildung in der Regel keine kirchlichen Ämter mehr bekleiden konnten.
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