"Unrechtsstaat" DDR?

Welcher deutsche Bundeskanzler sollte DDR-Spitzel gewesen sein? Mir fiele da jetzt keiner ein. Dafür fällt mir mit Kurt Georg Kiesinger allerdings ein deutscher Bundeskanzler mit NSDAP-Vergangenheit ein.

Wahrscheinlich ist Angela Merkel gemeint.

Sind nicht Viele zu gerne bereit nur das zu glauben, was sie glauben moechten?

Ja, Meister, Du lieferst hier die besten Beispiele. Die von der russischen Kriegspropaganda fabrizierte "Wilhelm-II.-Rede" hast Du für authentisch gehalten, das Geschwurbel des Dokumentenfälschers Kersten hast Du für bare Münze genommen, kommt jetzt eine furiose Apologie des "IM-Erika"-Schmarrens?
 
Viele Jahrzehnte liberaler Indoktrination hat DEU schleichend kaputt gemacht. Diejenigen, die in dem Umfeld aufgewachsen sind, und denen ultraliberale Ideologie eingeimpft wurde, kennen ja keinen Unterschied und fuehlen sich echauffiert mit solchen Aussagen konfrontiert zu werden. Doch Leute, die 20 oder mehr Jahre nicht in DEU gewesen waren und von einen Besuch zurueckkehren, sind entsetzt wie kaputt das Land inzwischen geworden ist.
Da stellst du populistisch Zusammenhänge her, die zunächst einmal unbelegt sind und belegt werden müssten. Hier ist aber nicht der Platz dafür. Das Thema hier heißt Unrechtsstaat DDR (ob mit oder ohne Fragezeichen ist mir latte).

Zudem: Ich bin - obwohl in den letzten Jahrzehnten in Dtld. aufgewachsen - nicht so ultraliberal, dass ich dir deine ständigen politisch-weltanschaulichen Themenkaperungen weiter durchgehen lasse! Auch für Wahlkanadier gelten die Forenregeln!!!
 
@Shinigami, wenn Du der Meinung bist, dass in Ostberlin die Repression größer gewesen wäre, dann schau Dir die Schicksale der vom Westen "freigekauften" Opfer der Repression aus der Provinz an.
Mit der Auffassung "die waren ja nur nicht genug angepasst" stellst Du Dich völlig ins Abseits. Auf dem Boden ist ein Kreidestrich zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat, und die DDR war weit davon entfernt.

Apropos Rechtsstaat: Wo war denn die erfolgreiche Revision, in der übergeordneten juristischen Instanz, eines der Opfer der Urteile? Wo war denn jemals ein Gerichtsurteil das revidiert wurde, mit dem Urteil "Hier hat der Staat das Recht eines Bürgers verletzt!". Das wäre ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit.

@Shinami, als Advocatus diaboli hättest Du versagt.
 
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Mich beschäftigt aber in diesen Zusammenhang immer wieder die Frage:
  • war das Ende ist „totalen II. Wk“ (so Lügenbaron Goebbels) und dessen Ausgang nun das Ende des deutschen Staates
  • oder Nicht? Mehr so was ähnliches wie der Staat hatte aufgehört zu existieren?
Es wäre aber bei einer Beantwortung für mich wünschenswert, wenn man von eeellenlangen Beiträgen absieht.
 
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@Ralf.M: Deine Frage ist schon lange geklärt, hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Vielleicht wäre das ein eigenes Thema, das Du mit Deinem Beitrag beginnen könntest. Als Diskussionsgrundlage aber der Beitrag von @silesia:

Betreffend Wortwahl:

Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich kein "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich, ein-und-dasselbe Völkerrechtssubjekt.

Das ist nicht nur ständige Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch von der Staatengemeinschaft anerkannt.
 
Auf jeden Fall gilt, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in der DDR nicht verankert war: Den Bürger vor Machtmissbrauch durch den Staat und seine Institutionen zu schützen.

Es galt die Prämisse, dass der Wille des Volkes in Verfassung und Staat realisiert war, ein Missbrauch und ein Widerstandsrecht waren in diesem System aufgrund dieser Prämisse weder vorgesehen noch möglich.

Fehlende Rechtsstaatlichkeit ist aber nicht identisch mit der Definition eines "Unrechtsstaates".
 
Wahrscheinlich ist Angela Merkel gemeint.



Ja, Meister, Du lieferst hier die besten Beispiele. Die von der russischen Kriegspropaganda fabrizierte "Wilhelm-II.-Rede" hast Du für authentisch gehalten, das Geschwurbel des Dokumentenfälschers Kersten hast Du für bare Münze genommen, kommt jetzt eine furiose Apologie des "IM-Erika"-Schmarrens?
Keine Ahnung von was Du redest.
 
Da stellst du populistisch Zusammenhänge her, die zunächst einmal unbelegt sind und belegt werden müssten.
Ich soll meine Eindruecke und Erlebnisse bzgl der DDR belegen? Meinst Du ich haette nichts besseres zu tun ?
Hier ist aber nicht der Platz dafür. Das Thema hier heißt Unrechtsstaat DDR (ob mit oder ohne Fragezeichen ist mir latte).

Zudem: Ich bin - obwohl in den letzten Jahrzehnten in Dtld. aufgewachsen - nicht so ultraliberal, dass ich dir deine ständigen politisch-weltanschaulichen Themenkaperungen weiter durchgehen lasse! Auch für Wahlkanadier gelten die Forenregeln!!!
Es gibt keinen Begriff 'Wahlkanadier'. Entweder man ist oder man ist nicht 'Canadian'. Uebrigens wird Deine Wortwahl z.M. hier in Canada als 'discriminatory' betrachtet. Chalk it up as 'cultural differences'. Do have a nice day my friend. See you in a few months again...maybe.
 
Viele Jahrzehnte liberaler Indoktrination hat DEU schleichend kaputt gemacht. Diejenigen, die in dem Umfeld aufgewachsen sind, und denen ultraliberale Ideologie eingeimpft wurde, kennen ja keinen Unterschied und fuehlen sich echauffiert mit solchen Aussagen konfrontiert zu werden. Doch Leute, die 20 oder mehr Jahre nicht in DEU gewesen waren und von einen Besuch zurueckkehren, sind entsetzt wie kaputt das Land inzwischen geworden ist.
Erstaunlich: bibliophile weiß nicht oder ignoriert wohl eher bewusst, dass die hiesigen Vorstellungen davon, was liberal bedeutet, nichts mit denen auf der anderen Atlantikseite zu tun haben. Hier scheint mir auch eine gewisse Feindschaft gegenüber großen britischen Liberalen wie John Stuart Mill oder Gladstone durchzuscheinen.
 
Lass gut sein, Bibliophile ist jetzt erst mal für eine Woche gesperrt und die Beiträge, die nichts mit dem Thema Unrechtsstaat DDR zu tun haben, werde ich eh löschen müssen.
 
@Shinigami, wenn Du der Meinung bist, dass in Ostberlin die Repression größer gewesen wäre, dann schau Dir die Schicksale der vom Westen "freigekauften" Opfer der Repression aus der Provinz an.
Ich habe nicht geschrieben, die Repression wäre in Ostberlin größer gewesen, sondern die Präsenz der Staatsmacht und des MfS.

- Ostberlin war politische Schaltzentrale der DDR.
- Ostberlin lag direkt an der Grenze zu Westberlin, so dass es einen geeigneten Ausgangspunkt für Fluchtversuche darstellte.
- Ostberlin war der Teil der DDR, wo die Weltöffentlichkeit am ehesten hinschaute.
- Berlin und damit auch Ostberlin, war ein Hotspot der internationalen Spionage während des kalten Krieges.

Es ist vollkommen klar, dass die Überwachungsdichte hier größer war, als irgendwo in Cottbus, Leipzig, Jena, Erfurt oder Neubrandenburg, wo nicht die Zentrale der Macht war, wo das Ausland nur bedingt drauf schaute, wo Spionage weit weniger interessant war und wo man auch so weit von der Grenze weg war, dass von dort aus kaum Fluchtversuche denkbar waren.

Und es ist ebenfalls klar, dass für Personen, die die Mauer, mitsamt ihres Todesstreifens, ihrer Wachtürme und bewaffneten Grenzsoldaten jeden Tag in ihrer Umgebung sahen, der Eindruck der Repression wesentlich präsenter gewesen sein muss, als zig Km abseits davon, wo das nicht andauernd ins Auge sprang.

Mit der Auffassung "die waren ja nur nicht genug angepasst" stellst Du Dich völlig ins Abseits. Auf dem Boden ist ein Kreidestrich zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat, und die DDR war weit davon entfernt.
Ich weiß nicht, wo du diese Auffassung bei mir gelesen haben möchtest.

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass sich die Bevölkerung einfach nur mehr hätte anpassen müssen. Damit würde ich das DDR-Regime rechtfertigen und dass das nicht auf meiner Argumentationslinie liegt, geht, denke ich daraus hervor, dass ich die DDR ausdrücklich als "Unrechtsstaat" benannt habe.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man bei filmischen Dokumentationen mal darauf achten müsste, wer dort zu Wort kommt und von Angst wegen staatlicher Repression berichtet. Das ist in der Regel nicht der Durschnitts-DDR-Bürger aus der Provinz, sondern dass sind in der Regel Leute, die sich als angehörige kirchlicher Organisationen, dem Staat suspekter Jugendgruppen, durch Halten von Auslandskontakten in irgendeiner Form, durch Imitation aus dem Westen/Amerika importierter Kulturformen (z.B. Musik) etc. oder dem Staat unliebsame Äußerungen in einer Weise verhielten, dass sie wussten, dass das MfS sie wahrscheinlich auf dem Radar haben würde.

Das diese Leute Angst hatten und zwar berechtigte Angst, dass staatliche Repression sie jederzeit treffen könnte, liegt auf der Hand, weil sie eben wussten, dass sie da Dinge taten, die das Regime nicht gerne sah.
Demgegenüber hätten sich die Leute auch für Anpassung entscheiden können, dafür sich von allem, was das Regime nicht mochte fern zu halten, dafür brav die gesellschaftlichen Vorfeldorganisationen der SED zu durchlaufen und in die SED selbst einzutreten. Wenn sie das getan hätten, wären sie unter dem Radar der staatlichen Überwachung geblieben oder hätten allenfalls niedrigschwelliges Interesse hervorgerufen und dann dürfte auch der Level an Angst vor dem Regime wesentlich geringer gewesen sein.

Ich sage mitnichten, dass sie das hätten tun sollen, es ist ja durchaus verdienstvoll, dass es Leute gab, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Alltagsebene nonkonformes Verhalten zeigten und sich dem Bevormundungsanspruch des Staates widersetzten, aber sie hätten eben in der Regel die Möglichkeit gehabt sich auch anders zu entscheiden.
90% der Mitglieder einer Gesellschaft, in der ein diktatorisches Regime entsteht oder vorherrscht verhalten sich allerdings erfahrungsgemäß anders und in der Weise, wie das für sie am Bequemsten ist. Im Modus der Anpassung, der in der Regel dafür sorgt, dass sie keine Angst vor dem Regime haben müssen, der Preis ist dann Eben das Ertragen von Unfreiheit.

Apropos Rechtsstaat: Wo war denn die erfolgreiche Revision, in der übergeordneten juristischen Instanz, eines der Opfer der Urteile? Wo war denn jemals ein Gerichtsurteil das revidiert wurde, mit dem Urteil "Hier hat der Staat das Recht eines Bürgers verletzt!". Das wäre ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit.
Ich hatte doch ausdrücklich geschrieben, dass ich die DDR nicht für einen Rechtsstaat halte, sondern im Gegenteil für einen Unrechtsstaat.

Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass andere Sichtweisen durchaus legitim sein könnten, je nachdem, wie man den Begriff "Unrechtsstaat" versteht, nämlich dann, wenn man ihn so versteht, dass keinerlei rechtsstaatliche Elemente vorhanden gewesen wären.
Ich hatte klar darauf hingewiesen, dass in der DDR, sobald es um politische Delikte oder überhaupt um Überschneidung von Politik und Recht ging, es sich um einen Willkürapparat handelte.
Demgegenüber hatte die DDR allerdings eine durchaus eine weitgehend funktionierende Justiz wenn es um andere Dinge aus dem Bereich nichtpolitischer Kriminalität, Zivilangelegenheiten etc. ging.

Damit habe ich lediglich darauf hingewiesen, dass es rechtsstaatliche Elemente in der DDR durchaus gab (nur eben nicht in allen Bereichen) und dass von dem her, jemand, der den Begriff des Unrechtsstaates so definiert, dass es sich dabei um die vollständige Abwesenheit rechtsstaatlicher Elemente handelte, zu dem Schluss kommen könnte, dass das auf die DDR nicht zuträfe.
Mein Standpunkt ist das nicht, aber er wäre, da der Begriff "Unrechtsstaat" kein verbindlich definierter Begriff ist, der das ausschließen würde legitim.

@Shinami, als Advocatus diaboli hättest Du versagt.
Es war überhaupt nicht meine Absicht den advocatus diaboli zu spielen.

Sondern lediglich darauf hinzuweisen:

1. Der Umstand, dass es sich um ein Unrechtsregime handelt, nicht automatisch bedeutet, dass es sich gegenüber jedem Bewohner terroristisch oder repressiv verhält und dementsprechend jeder Bewohner eines solchen Staates täglich in Angst lebt, weil es in einem autoritäten aber nicht totalitären Regime weitgehend die Möglichkeit gibt, sich durch Anpassung oder Rückzug ins Private vor Repression zu schützen und dass der Weg ist, den der Großteil der Bevölkerung erfahrungsgemäß geht.
2. Das der Begriff "Unrechtsstaat" nicht verbindlich definiert ist, sondern interpretiert werden kann und dass je nach Interpretation, die Diskussion um die DDR ihre Berechtigung hat. Definiert man den Begriff "Unrechtsstaat" dahingehend, dass es sich um ein System handelt, dass systematisch Unrecht produziert, war die DDR ein solcher. Das kommt ja bereits in der Verfassung des Artikels 6 der Verfassung von 1949 zum Ausdruck, der sich soweit ausdehnen und interpretieren ließ, dass man letztendlich alles, was dem Regime nicht gehehm war als "Kriegs- und Boykotthetze" strafrechtlich verfolgen konnte. Das ist dann natürlich allenfalls noch die Parodie von Recht und auf jeden Fall systematisch darauf ausgelegt den Raum für Willkür zu öffnen.
Versteht man den Begriff "Unrechtsstaat" aber dahingehend, dass es sich um das Gegenteil von "Rechtsstaat" in dem Sinne handelte, dass es entweder kein geschriebenes Recht gäbe oder aber überhaupt keine rechtsstaatlichen Traditionen und dass alles Willkühr sei, dann sieht das anders aus.
In der DDR waren die Beziehungen zwischen Staat und Bürger der Willkür unterworfen und der Bürger hatte faktisch keine oder kaum einklagbare Rechte dem Staat gegenüber. Sehr wohl aber gegenüber seinen Mitbürgern und der Teil der Justiz, der in der DDR die Rechtsgüter seiner Bürger gegen Eingriffe anderer Bürger schützte, funktionierte auch weitgehend.

Insofern hat die Diskussion grundsätzlich eine Darseinsberechtigung.
 
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Gefragt war nach der

Definition eines "Unrechtsstaates"

Von welcher Definition gehst Du aus?
Gibt es Deiner Meinung nach eine verbindliche Definition?

Während über die Definition des Begriffes „Rechtsstaat“ in der wissenschaftlichen Literatur vergleichsweise Einigkeit besteht und dieser oftmals als positiver Bezugspunkt, wenngleich mit unterschiedlicher Akzentuierung, in der politischen Diskussion verwandt wird, ist die Definition und Verwendung des Begriffs „Unrechtsstaat“ in Forschung und Politik vor allem in Bezug auf die DDR in hohem Maße umstritten. Während man einen Rechtsstaat kurz und allgemein gefasst als einen Staat definieren kann, der die Staatsgewalt durch Recht beschränkt und kontrolliert und bei dem verschiedene rechtsstaatliche Elemente unterschieden werden können, lässt sich in der Forschung eine konsensfähige positive Definition des Begriffes „Unrechtsstaat“ nicht finden. Als kleinster gemeinsamer Nenner in der wissenschaftlichen Literatur kann allenfalls gelten, dass ein Unrechtsstaat ein Staat ist, in dem wesentliche Prinzipien des Rechtsstaats nicht verwirklicht sind.

 
Das war ja der Sinn meines letzten Satzes: Fehlende Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass ein Staat als Unrechtsstaat bezeichnet werden kann oder muss.

Der Wille aber, das Recht der Bürger zu mißachten, und geltendes Recht zu brechen, den darf man der DDR blank und frei unterstellen.

Ich erinnere z.B. an die Entführung von Bürgern aus Westdeutschland: Allein ein einziger Vorfall dieser Art reicht aus, die DDR mit diesem Etikett zu versehen.

Der Schießbefehl, die Willkür der repressiven Massnahmen, auch der Wille Staatsbürger zu töten die von ihren Rechten Gebrauch machen wollen, dies alles würde auch bei enger Auslegung des Begriffs "Unrechtsstaat" ausreichen.

Auch die Beteiligung an der Planung und Ausführung der blutigen Niederschlagung des Prager Frühlings hätte eine Anklage und Verurteilung der Staatsführung der DDR wegen Führung eines Angriffskrieges gerechtfertigt.
 
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Kann man das? Das ist keine rhetorische Frage. Ich wüsste nicht, woran diese Behauptung anknüpft.
Ich habe mich vermutlich nicht gut ausgedrückt. Anknüpfungspunkt war die vorangegangene Diskussion über die Vergewaltigung in der Ehe. Was ich sagen wollte, war, dass sich eine Gesellschaft und damit auch ihr Rechtssystem ständig weiterentwickelt, wenn es eine offene, demokratische, nicht erstarrte Gesellschaft ist. Dass sich Werte und Bewertungen ändern und damit sich natürlich auch das Recht weiterentwickelt. Was wir heute für richtig halten, kann in vierzig Jahren Entwicklung wieder anders bewertet werden. Vor der Änderung 1997 waren Vergewaltigungen in der Ehe als Nötigung und Körperverletzung strafbar, während sie seither aufgrund einer Entwicklung und geänderten Bewertung unter § 177 StGB fallen. Sicher gibt es noch andere Beispiele, bei denen sich eine solche Entwicklung ergibt. Sie sind aber kein Zeichen dafür, dass es in der Bundesrepublik vor vierzig Jahren nicht rechtsstaatlich zuging (die zweite Satzhälfte hatte ich im Konjunktiv), sondern dass es eine gesellschaftliche und somit rechtliche Entwicklung gab. Besser kann ich es gerade nicht formulieren.
 
Ich habe mich vermutlich nicht gut ausgedrückt. Anknüpfungspunkt war die vorangegangene Diskussion über die Vergewaltigung in der Ehe. Was ich sagen wollte, war, dass sich eine Gesellschaft und damit auch ihr Rechtssystem ständig weiterentwickelt, wenn es eine offene, demokratische, nicht erstarrte Gesellschaft ist. Dass sich Werte und Bewertungen ändern und damit sich natürlich auch das Recht weiterentwickelt. Was wir heute für richtig halten, kann in vierzig Jahren Entwicklung wieder anders bewertet werden. Vor der Änderung 1997 waren Vergewaltigungen in der Ehe als Nötigung und Körperverletzung strafbar, während sie seither aufgrund einer Entwicklung und geänderten Bewertung unter § 177 StGB fallen. Sicher gibt es noch andere Beispiele, bei denen sich eine solche Entwicklung ergibt. Sie sind aber kein Zeichen dafür, dass es in der Bundesrepublik vor vierzig Jahren nicht rechtsstaatlich zuging (die zweite Satzhälfte hatte ich im Konjunktiv), sondern dass es eine gesellschaftliche und somit rechtliche Entwicklung gab. Besser kann ich es gerade nicht formulieren.
Gut genug!
 
Ich erinnere z.B. an die Entführung von Bürgern aus Westdeutschland: Allein ein einziger Vorfall dieser Art reicht aus, die DDR mit diesem Etikett zu versehen.
Ohne diese Maßnahmen rechtfertigen zu wollen, Entführung aus dem Ausland ist die westdeutsche Lesaert.
Insofern die DDR bis zum Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik ja keine Anstalten machte die bundesdeutsche Staatsmacht als legitim anzuerkennen, wie ja auch umgekehrt die Hallstein-Doktrin galt, war das gemäß der DDR-Lesart keine Verschleppung aus einem anderen Staat.

Von dem her war es ein Rechtsbruch aus Sicht aller Staaten, die die Bundesrepublik anerkannten, aber nicht unbedingt ein Verstoß gegen eigene Rechtsgrundsätze und darum dürfte es bei der Thematik "Unrechtsstaat" ja in Wesentlichen gehen.

Der Schießbefehl, die Willkür der repressiven Massnahmen, auch der Wille Staatsbürger zu töten die von ihren Rechten Gebrauch machen wollen, dies alles würde auch bei enger Auslegung des Begriffs "Unrechtsstaat" ausreichen.
Dem würde ich grundsätzlich zustimmen.

Auch die Beteiligung an der Planung und Ausführung der blutigen Niederschlagung des Prager Frühlings hätte eine Anklage und Verurteilung der Staatsführung der DDR wegen Führung eines Angriffskrieges gerechtfertigt.

Wurden da tatsächlich Kräfte der NVA eingesetzt? Würde mich ganz ehrlich interessieren. Ich kenne dazu nur die Darstellung, dass Moskau auf eine Beteiligung der NVA mit Rücksicht auf die Gefühle der Bevölkerung verzichtet habe um nicht Erinnerungen an die NS-Zeit bei der tschechischen Bevölkerung zu wecken, wenn wieder die Deutschen einmarschierten.
 
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