Anekdoten über Hermann Göring

Was Göring betrifft, so hätte ich eine Frage an unseren "Jägermeister" @Scorpio.

Es wird immer wieder gesagt, dass Göring das modernste und moderateste Jagdgesetz aufgestellt habe, das heute noch gültig sei. Stimmt das? Mich würden dabei die Kernpunkte dieses Gesetzes interessieren, gar nicht so sehr die Einzelheiten, die ich ohnehin nicht verstehe.

Kann es sein, dass sich Göring, der sich um Menschenleben wenig kümmerte, sich immerhin um die Tiere scherte (die er ja dann alsdaselbst abgeschossen hat)? Hat ihm ein kapitaler Hirsch vielleicht sogar Respekt abgenötigt?

(Falls dieses Thema hier nicht passen sollte, dann bitte verschieben.)
 
Es mag das Zitat so nicht wörtlich gefallen sein, aber die Anekdote brachte ja durchaus Görings Haltung korrekt auf den Punkt

Wie ich bereits schrieb:

Eine Anekdote ist eine kurze Erzählung über eine historische Persönlichkeit, die etwas über den Charakter der Persönlichkeit verrät und für die gilt: "se non è vero, è ben trovato" - wenn sie nicht wahr ist, dann ist sie zumindest gut erfunden.
 
Was Göring betrifft, so hätte ich eine Frage an unseren "Jägermeister" @Scorpio.

Es wird immer wieder gesagt, dass Göring das modernste und moderateste Jagdgesetz aufgestellt habe, das heute noch gültig sei. Stimmt das? Mich würden dabei die Kernpunkte dieses Gesetzes interessieren, gar nicht so sehr die Einzelheiten, die ich ohnehin nicht verstehe.

Kann es sein, dass sich Göring, der sich um Menschenleben wenig kümmerte, sich immerhin um die Tiere scherte (die er ja dann alsdaselbst abgeschossen hat)? Hat ihm ein kapitaler Hirsch vielleicht sogar Respekt abgenötigt?

(Falls dieses Thema hier nicht passen sollte, dann bitte verschieben.)

Zwar ging die Frage an @Scorpio, aber die google KI besagt dazu folgendes:

Das Reichsjagdgesetz wurde am 3. Juli 1934 von Hermann Göring in seiner Funktion als Reichsjägermeister erlassen und trat am 1. April 1935 in Kraft. Es ersetzte die zuvor 17 unterschiedlichen Landesgesetze und schuf erstmals ein einheitliches Jagdrecht für das gesamte Deutsche Reich. [1, 2]

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

    • Abschaffung des Jagdrechts am Grund und Boden: Nicht mehr automatisch der Grundstückseigentümer hatte das Jagdrecht, sondern es wurde an genossenschaftliche Jagdbezirke und staatliche Regelungen gebunden.

    • Hegepflicht: Das Gesetz verankerte den Grundsatz des Waidwerks und die gesetzliche Verpflichtung zur Hege (Erhaltung eines „angemessenen“ Wildbestandes). [1]

    • Reichsbund Deutsche Jägerschaft: Alle Jäger mussten in dieser vom Staat gelenkten Körperschaft Mitglied werden. Von den Mitgliedern wurde die Wahrung der „deutschen Jägerehre“ gefordert [§ 57 RJG]. [1]

    • Einheitlicher Jagdschein und Prüfungen: Es wurden reichsweite Jägerprüfungen und standardisierte Jagdscheine eingeführt. [1]

    • Ideologische Aufladung: Göring stellte dem Gesetz eine von nationalsozialistischer Ideologie und Rassenhygiene durchsetzte Präambel voran. [1]

Rolle von Hermann Göring

    • Göring instrumentalisierte die Jagd und das Gesetz für seine persönliche Selbstdarstellung als „erster Waidmann“ des Reichs sowie für propagandistische Zwecke. [1, 2]

    • Er nutzte die Position des Reichsjägermeisters, um weitreichende Sonderrechte für sich zu beanspruchen und unter anderem den Natur- und Tierschutz (etwa das frühe Reichstierschutzgesetz) ideologisch zu vereinnahmen. [1, 2]

Nachwirkung
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete das Reichsjagdgesetz von 1934 das formale Fundament für das bundesdeutsche Bundesjagdgesetz von 1953, das seitdem mehrfach novelliert und von NS-Inhalten bereinigt wurde, dessen Grundstrukturen (wie das Reviersystem und die Hegepflicht) jedoch bis heute nachwirken. [1]

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Das erste einheitliche deutsche Naturschutzgesetz – das Reichsnaturschutzgesetz (RNG) – wurde am 26. Juni 1935 erlassen und trat 1935 in Kraft. Maßgeblich vorangetrieben und durchgesetzt wurde es von Hermann Göring. [1, 2]

Schlüsselrollen und Hintergründe

    • Hermann Görings Rolle: Göring war ab 1933 Reichsforstmeister (sowie preußischer Ministerpräsident). Er entriss die Zuständigkeit für den Naturschutz dem eigentlich zuständigen Minister Bernhard Rust und zog sie in seinem Reichsforstamt zusammen. [1, 2, 3]

    • Entstehung des Gesetzes: Göring ließ den Entwurf kurzfristig erarbeiten, um eine einheitliche, reichsweite Gesetzgebung zu schaffen – nachdem frühere Ansätze in den Weimarer 1920er-Jahren (wie 1928 in Bayern) an Finanz- oder Kompetenzstreitigkeiten gescheitert waren. [1, 2]

    • Inhalt des Gesetzes: Das Gesetz regelte erstmals bundesweit den Artenschutz für Pflanzen und nichtjagdbare Tiere (§ 2), den Schutz von Naturdenkmalen (§ 3), Naturschutzgebieten (§ 4) und geschützten Landschaftsteilen (§ 5). [1]

    • Ideologische Einbettung: Der Naturschutz in dieser Zeit war stark völkisch und nationalsozialistisch aufgeladen ("Blut und Boden"), wobei führende Protagonisten (wie Walter Schoenichen) den Schulterschluss mit dem Regime suchten. Viele Verbände passten sich an oder schlossen Jüdinnen und Juden aus. [1, 2]

    • Nachgeschichte: Das Gesetz war richtungsweisend für den staatlichen Naturschutz, galt in Teilen bis in die Nachkriegszeit fort und bildete lange das Fundament des deutschen Naturschutzrechts (siehe Reichsnaturschutzgesetz auf Wikipedia). [1, 2]
Wikipedia:
Das RNG bildete bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesgesetze (Gesetz zur Pflege und Erhaltung der heimatlichen Natur 1954 DDR, Bundesnaturschutzgesetz 1976 BRD, Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung 1997 Österreich) die Grundlage für staatliches Naturschutzhandeln in Deutschland<und Österreich.
 
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