Österreich am Vorabend des Krieges gegen Preußen
Von den rund 33 Millionen Menschen, die um 1866 das Staatsgebiet Österreichs bevölkerten, waren rund ein Viertel Deutsche und ein Fünftel Magyaren, der Rest verteilte sich auf Polen, Tschechen, Slowaken, Ruthenen, Serben, Kroaten, Slowenen, Rumänen und Italiener.
Mit zunehmendem Selbstbewusstsein dieser Völker wurde der Wunsch nach mehr Autonomie oder gleich der Wunsch der benachbarten sprachgleichen Gruppe anzuschließen. Hier waren eine Menge zentrifugale Kräfte, die durch eine straffe deutsch-zentralistische Ordnung beherrscht wurden; was zunehmend schwieriger wurde. Für jede Bevölkerungsgruppe war die Situation eine andere. So fanden beispielsweise die Italiener Unterstützung von Sardinien und gravitierten auch dorthin.
Nach der Revolution von 1848/49, nach dem Vertrag von Olmütz und nach dem Silvesterpatent kam es in Österreich scheinbar zu einer gewissen Ruhe. Durch Reformen in Justiz, Verwaltung und Bildung wurde Versäumtes nachgeholt.
Das Jahr 1859 brachte dann ein bitteres Erwachen. Nicht nur das die Lombardei verlorenging, sondern auch das die Deckung der durch den Krieg verursachten Staatsschulden das Bürgertum mit herangezogen wurden musste. Diese Herrschaften waren aber nur mittels einer Finanzkontrolle seitens eines konstitutionellen Gremiums zu gewinnen.
Schon wenige Wochen nach Solferino hatte Franz-Joseph im Laxenburger Manifest vom 15.07.1859 seinen Völkern eine autonome Verwaltung und die Vorwegnahme von Wahlen versprochen. Aber erst mit dem Oktoberdiplom Goluchowskis wurde 1860 der Versuch unternommen, zunächst mit stark erweiterten Reichsrat und einen gewissen Schwergewicht bei den Landtagen ein verfassungsmäßiges Leben einzuhauchen.
Obwohl diese Regelung den nichtdeutschen Völkern einige Erleichterung brachte, wurde sie gerade namentlich von de Ungarn abgelehnt. Sie beriefen auf die Kontinuität ihrer Recht, die man ihnen 1848 zugesichert hatte. Sie zahlten einfach keine Steuern mehr.
Das brachte den Finanzminister Plener in Verlegenheit. Die Folge war das Februarpatent von 1861. Hiermit wurde der Reichsrat in zwei Kammern geteilt und erhielt nunmehr das volle Stimmrecht zu allen Gesetzen. Die Wahlen erfolgten indirekt. Das Abgeordnetenhaus wurde von den Landtagen beschickt. Gleichzeitig, und das ist die Krux, wurde das sogenannte Kurienwahlrecht eingeführt, was den Stimmen des Großgrundbesitzes und der Handel- und Gewerbekammern ein erhebliches Übergewicht verlieh. Und genau hier waren die Deutschen stark vertreten.
Als nun das erste österreichische legislative Parlament zusammentrat, waren von 343 Vertretern nur 96 erschienen. Es fehlten die Ungarn, Kroaten, Italiener etc..
Die Regierung unter Schmerling räumte den Deutschtum absoluten Vorrang ein und war zentralistisch eingestellt. Die Unzufriedenheit, insbesondere der Ungarn, steigerte sich immer mehr, gleichzeitig verschlechterte sich auch nach dem Krieg gegen Dänemark die Beziehung zu Preußen und Franz-Joseph versuchten zwischen beiden Fronten ein Ausweg zu finden, insbesondere da die katastrophale Finanzlage eine weitere militärische Auseinandersetzung definitv nicht gestattete.
Man sollte also meinen, das die Monarchie andere Sorgen hätte haben sollen, als mit aller Macht Preußen die Gleichstellung im Deutschen Bund einzuräumen.