Heinzstrunk
Neues Mitglied
Liebes Forum,
ich habe eine Frage bzgl der außenpolitischen Kompetenzen des Reiches und der Bundesstaaten.
Das Reich besaß mit dem Auswärtigen Amt bzw. mit den Konsulaten und Botschaften im Ausland ein diplomatisches Netzwerk, dass im Wesentlichen die Außenpolitik bestimmte (natürlich stets in Absprache mit Kaiser - Art. 11, Reichsverfassung - und Reichskanzler, der gegenüber dem AA weisungsbefugt war).
Nun zu meiner Frage: Der Bundesstaat Bayern hatte hier Sonderrechte und unterhielt ebenfalls diplomatische Dependance im Ausland. Kann mir jemand sagen, wo genau und warum? Und überdies: Gab es auch Botschaften andere Bundesstaaten im Ausland?
Vielen Dank schon mal im voraus! Heinzi
ich habe eine Frage bzgl der außenpolitischen Kompetenzen des Reiches und der Bundesstaaten.
Das Reich besaß mit dem Auswärtigen Amt bzw. mit den Konsulaten und Botschaften im Ausland ein diplomatisches Netzwerk, dass im Wesentlichen die Außenpolitik bestimmte (natürlich stets in Absprache mit Kaiser - Art. 11, Reichsverfassung - und Reichskanzler, der gegenüber dem AA weisungsbefugt war).
Nun zu meiner Frage: Der Bundesstaat Bayern hatte hier Sonderrechte und unterhielt ebenfalls diplomatische Dependance im Ausland. Kann mir jemand sagen, wo genau und warum? Und überdies: Gab es auch Botschaften andere Bundesstaaten im Ausland?
Vielen Dank schon mal im voraus! Heinzi