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Gast
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Ich habe über ein Dorf folgendes gelesen:
1807 umfasste die wiblingische Grundherrschaft:
11 leibfähige Höfe
3 Erblehnhöfe
1 Mühle
1 Taverne mit Gut
1 Schmiede
20 Selden
11 Seldenhäuser
4 Beisitzerhäuser
4 Wohnhäuser
Hiervon waren 4 Höfe und 9 Selden den Grafen von Kirchheim fronpflichtig.
Kann mir diesen Sachverhalt bitte jemand erklären?
Insbesondere würde mich der Unterschied zwischen leibfähigen Höfen, Erblehnhöfen, Selden und Seldenhäuser interessieren. Wer hat die Schmiede, die Taverne und die Mühle bewirtschaftet? Was bedeutet es, wenn davon 4 Höfe/9 Selden an jemand anderen als den Grundherrn fronpflichtig sind?
1807 umfasste die wiblingische Grundherrschaft:
11 leibfähige Höfe
3 Erblehnhöfe
1 Mühle
1 Taverne mit Gut
1 Schmiede
20 Selden
11 Seldenhäuser
4 Beisitzerhäuser
4 Wohnhäuser
Hiervon waren 4 Höfe und 9 Selden den Grafen von Kirchheim fronpflichtig.
Kann mir diesen Sachverhalt bitte jemand erklären?
Insbesondere würde mich der Unterschied zwischen leibfähigen Höfen, Erblehnhöfen, Selden und Seldenhäuser interessieren. Wer hat die Schmiede, die Taverne und die Mühle bewirtschaftet? Was bedeutet es, wenn davon 4 Höfe/9 Selden an jemand anderen als den Grundherrn fronpflichtig sind?