Bauerndörfer im Südwesten im 18./19. Jahrhundert

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Gast

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Ich habe über ein Dorf folgendes gelesen:


1807 umfasste die wiblingische Grundherrschaft:

11 leibfähige Höfe
3 Erblehnhöfe
1 Mühle
1 Taverne mit Gut
1 Schmiede
20 Selden
11 Seldenhäuser
4 Beisitzerhäuser
4 Wohnhäuser

Hiervon waren 4 Höfe und 9 Selden den Grafen von Kirchheim fronpflichtig.


Kann mir diesen Sachverhalt bitte jemand erklären?

Insbesondere würde mich der Unterschied zwischen leibfähigen Höfen, Erblehnhöfen, Selden und Seldenhäuser interessieren. Wer hat die Schmiede, die Taverne und die Mühle bewirtschaftet? Was bedeutet es, wenn davon 4 Höfe/9 Selden an jemand anderen als den Grundherrn fronpflichtig sind?
 
Also, ist mehr eine Vermutung und ich konnte nichts finden um diese Thesen zu verbürgen!!!

Nun es gibt die Erbpacht-heißt ein Pachtvertrag der vererbt werden kann, narmalerweise endet ein Pachtvertrag mit dem Tod.
Der Erbpachtvertrag ist aber nich auf eine Person sondern meist auf 99Jahre begrenzt und darf über den Tod hinaus vererbt werden.

d.h. Erblehnhöfe-ein Hof der über eine gewisse Zeit verlehnt ist und nicht auf Personen oder eine "direckte" Familie.


zu:Was bedeutet es, wenn davon 4 Höfe/9 Selden an jemand anderen als den Grundherrn fronpflichtig sind?

In so einem Fall würde ich sagen das der Graf von Kirchheim quasi der Lehnsherr des Grundherren ist.

Link lesenswert würde ich meinen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Frondienst
 
11 leibfähige Höfe
3 Erblehnhöfe
Wäre es möglich, dass es sich um leibfällige (nicht -fähige) Höfe gehandelt hat? Das waren Höfe, die entweder auf Lebenszeit oder auch einen begrenzten Zeitraum an jemanden vergeben werden und nach dessen Tod oder Ablauf des vereinbarten Zeitraumes wieder an den Lehnsherrn zurückfallen.
Im Gegensatz dazu wurde der Erblehnhof nach dem Tod des Besitzers an dessen Sohn/Tochter vererbt.
 
Selden sind kleine Höfe, Seldenhäuser die Häuser auf diesen Selden.
Die Rechte der Bewohner sind gegenüber den Hofbauern wesentlich geringer.
 
1807 umfasste die wiblingische Grundherrschaft: ...
Hiervon waren 4 Höfe und 9 Selden den Grafen von Kirchheim fronpflichtig...
Was bedeutet es, wenn davon 4 Höfe/9 Selden an jemand anderen als den Grundherrn fronpflichtig sind?
Ich vermute mal, es handelt sich um die Grundherrschaft des Klosters Wiblingen (bei Ulm, heute in einem Ulmer Stadtteil gleichen Namens gelegen).
Das Kloster Wiblingen wurde 1093 von den Grafen von Kirchberg gegründet. Die Grafen von Kirchberg sind im 15. Jahrhundert ausgestorben, das Kloster wurde von Kaiser Maximilian I. im Jahre 1508 als Dauerlehen an die Kaufmannsfamilie Fugger aus Augsburg gegeben. Damit ging auch die Schutzvogtei, die bei der Gründerfamilie geblieben war, an die Fugger über, die sich später in verschiedene Linien aufgliederten, u.a. die Fugger-Kirchberg und die Fugger-Kirchheim. Mir ist nur bekannt, dass das Kloster Wiblingen sich zu Beginn des 18. Jh. aus der Schutzherrschaft der Fugger-Kirchberg löste, indem es verschiedene Güter abtrat. Ob die Fugger-Kirchheim Schutzvögte über Teile des Klosters Wiblingen waren, weiss ich nicht. Um welches Dorf handelt es sich?
Bei der Fron handelt es sich um Dienstleistungen (im Gegensatz z.B. zur Abgabe des Zehnten), Fronpflicht konnte auch gegenüber der Schutzherrschaft bzw. dem Inhaber der Vogteirechte bestehen.
Selden waren im Raum Oberschwaben/Bayerisch-Schwaben kleine Hofstellen, die an Tagelöhner vergeben wurden, die mit Nebenerwerbslandwirtschaft (wie man das heute nennt) ihren kargen Verdienst aufbesserten und die Existenz ihrer Familie sicherten.
 
ZU: Wer hat die Schmiede, die Taverne und die Mühle bewirtschaftet?
Wie "du" gleich sehen wirst ist das sehr unterschiedlich!
Bsp: die Mühle

Erbmüller-Die Mühle ist oft Jahrhunderte im Besitz der Familie. Das Handwerk wird meist vom Vater auf den Sohn weiter gegeben. Werden als wohlhabend angesehen.

Pachtmüller- waren nur als Pächter auf einer Mühle.Die Mühle gehörte dem Grundherren oder eimem Mühlenbesitzer (z.B. einem Adligen). Die Pachtverträge wurden über wenige Jahre vergeben, an den günstigsten "Beteiber" (Müller) d.h. schnell wechselde Besitzer.

Es kommt also immer auf den Besitzer an der entweder Grundherr ein Adliger oder ein unabhängiger , in dem Fall, Müller (Müllerfamilie) selbst.
Ergo- wer die Schmiede, die Taverne und die Mühle bewirtschaftet hat ist hier unklar. Mann bräuchte genauere Angaben, wie den Namen des Dorfes etc.
 
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