Begriffsklärung: "Fleckenbuch"

beri_83

Mitglied
Hallo liebes Forum,

bei meinen "Streifzügen" durch die Bücher die sich mit Mittelalter und Heimatkunde beschäftigen bin ich auf den Begriff "Fleckenbuch" gestoßen.
Da ich aber mit diesem Begriff nix anfangen kann möchte ich hier fragen ob mir jemand den Begriff fundiert erklähren kann.

Hier einige Hinweise die ich bereits herausgefunden hab:
- Es muss in die Richtung Ortsbescheibung oder Pfandbuch gehen.
- Diese Bücher wurden von den Herrschaften im späten Mittelalter angelegt.
- Dieser Begriff ist mir nur aus Süddeutschland (speziel Grafschaft Zollern) bekannt.
- Flecken im Sinne von Ortschaft

Für eure Antworten im Voraus
Danke


beri
 
...auf den Begriff "Fleckenbuch" gestoßen

Die Hinweise treffen ja bereits ins Schwarze! Mehrere "Fleckenbücher" sind auch in Bibliotheken erhältlich, in den Archiven sicher noch mehr (siehe z. B. Heimat - SWR4 Baden-Württemberg | SWR.de oder http://www.ingersheim.de/wDeutsch/pdf/archiv.pdf).

Im Deutschen Rechtswörterbuch* wird definiert: "Ortsbuch, Lagerbuch", aber es gibt sicher auch noch andere Begriffe dafür.

*Dort (Bd. III, Sp. 569) auch weitere Begriffe mit "Flecken-".
 
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