Berücksichtigung liberaler Grundsätze in der Verfassung von 1918

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Hallo,
in meinem Vorabi, hatte ich u.a. die Aufgabenstellung "Vergleichen Sie am Beispiel aus einer Verfassung des 19. und 20 Jahrhunderts, inwieweit liberale Grundsätze berücksichtigt sind", gegenüber des Zeitraumes von 1815 - Frühjahr 1848. "Beurteilen Sie anschließend die Nachahltigkeit dieser Grundsätze!"
Ich hatte die Weimarer Verfassung gewählt von 1918.
Vorher hatte ich vollkommen Richtig über den Zeitraum von 1815-1848 die innenpolitische Entwicklung in Deutschland dargelegt, nur in der Aufgabe, habe ich nur die hälfte der Punkte erreicht.
Wie hättet Ihr den geantwortet? Vielleicht weiß ich dann, was ich falsch gemacht habe.
 
Hallo,
in meinem Vorabi, hatte ich u.a. die Aufgabenstellung "Vergleichen Sie am Beispiel aus einer Verfassung des 19. und 20 Jahrhunderts, inwieweit liberale Grundsätze berücksichtigt sind", gegenüber des Zeitraumes von 1815 - Frühjahr 1848. "Beurteilen Sie anschließend die Nachahltigkeit dieser Grundsätze!"
Ich hatte die Weimarer Verfassung gewählt von 1918.
Vorher hatte ich vollkommen Richtig über den Zeitraum von 1815-1848 die innenpolitische Entwicklung in Deutschland dargelegt, nur in der Aufgabe, habe ich nur die hälfte der Punkte erreicht.
Wie hättet Ihr den geantwortet? Vielleicht weiß ich dann, was ich falsch gemacht habe.


Hast Du die Nachhaltigkeit dieser Grundsätze beurteilt?
 
hattest du irgendnen text? denke, dass diese afg. ohne text relativ schwierig und ausführlich ausfallen würde...

btw, ja die verfassung der weimarer republik ist von 1919.
 
Naja, ich habe erst mal die Inhalte der Weimarer Verfassung aufgeschlüsselt. Hätte ich wahscheinlich nicht machen dürfen. Dann bin ich darauf eingegangen, das es ab der Verfassung von 1919 ein allgemeines Wahlrecht gab für Frauen und Männer. Das gab es ja in der der Zeit von 1815-48 nicht.
Dann , das es zum erstenmal eine Volkssouveränität gab, mit Volksbestimmungen und Volksentscheiden. Vorallem wen 10% der Wähler zusammen kommen.
richtig war auch:
- das es seit der Paulskirchenverfassung, das erstelmal ein
Grundrechtekatalog gab, das fast wortwörtlich übernommen wurde
- Zeil war damals gewesen Grundrechte durchzusetzen, die Menschen und
Bürgerrechte beinhalteten, wie die Meinungs- und Glaubensfreiheit -> diese
wurden auch durchgesetzt
- früher gab es Demagogenverfolgung, wenn man seine Meinung äußert -
durch die Meinungfreiheit, das das Volk daher mehr Freiheiten, auch
Vereinsverbote gab es nicht mehr oder Versammlungsverbote
- ebenso forderten der Größte Teil der Bevölkerung einDeutsches Parlament.
Dies gab es nun, in der Verfassung verankert
Nachhaltig sind: bis heute noch die Grundrechte
(- weiterhin gleiches Wahlrecht, eine Demokratische
Verfassung ->darauf gab es aber keine Punkte)
Auf die Aufgabe gab es 16 BE und es bezieht sich auf keine Quelle.
 
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