Guten Tag,
auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung finde ich zum Thema Volksentscheid über Atomausrüstungen der Bundeswehr 1958 den folgenden Eintrag:
Nach einer emotionalen Wehrdebatte stimmt der Bundestag mehrheitlich der atomaren Ausrüstung der Bundeswehr im Rahmen der NATO zu. Der SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer kündigt vor der Schlussabstimmung die Initiative für eine Volksbefragung an, da die Bewaffnung der Bundeswehr mit atomaren Massenvernichtungsmitteln den nationalen Notstand heraufbeschwöre. Die Protestbewegung »Kampf dem Atomtod«, initiiert von der SPD und unterstützt von Gewerkschaftern, Theologen, Professoren und Schriftstellern, organisiert Massenkundgebungen gegen die Ausrüstung mit atomaren Sprengkörpern. Hamburg, Bremen und hessische Kommunen beschließen Volksbefragungen über die Atomausrüstung; sie werden jedoch auf Antrag der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht am 30. 7. 1958 als verfassungswidrig ausgesetzt.
20. - 25. März 1958
Könnt Ihr mir mehr über die Hintergründe sagen, vor allem, was für Richter waren damals beim Bundesverfassungsgericht tätig? Trifft meine Vermutung zu, dass es wenigstens zum Teil mit der Nazi-Vergangenheit belastete Richter waren, bei deren Überlegungen und Entscheidungen vor allem der Antikommunismus wirkte?
Danke schön im Voraus!
Ekaterina
auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung finde ich zum Thema Volksentscheid über Atomausrüstungen der Bundeswehr 1958 den folgenden Eintrag:
Nach einer emotionalen Wehrdebatte stimmt der Bundestag mehrheitlich der atomaren Ausrüstung der Bundeswehr im Rahmen der NATO zu. Der SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer kündigt vor der Schlussabstimmung die Initiative für eine Volksbefragung an, da die Bewaffnung der Bundeswehr mit atomaren Massenvernichtungsmitteln den nationalen Notstand heraufbeschwöre. Die Protestbewegung »Kampf dem Atomtod«, initiiert von der SPD und unterstützt von Gewerkschaftern, Theologen, Professoren und Schriftstellern, organisiert Massenkundgebungen gegen die Ausrüstung mit atomaren Sprengkörpern. Hamburg, Bremen und hessische Kommunen beschließen Volksbefragungen über die Atomausrüstung; sie werden jedoch auf Antrag der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht am 30. 7. 1958 als verfassungswidrig ausgesetzt.
20. - 25. März 1958
Könnt Ihr mir mehr über die Hintergründe sagen, vor allem, was für Richter waren damals beim Bundesverfassungsgericht tätig? Trifft meine Vermutung zu, dass es wenigstens zum Teil mit der Nazi-Vergangenheit belastete Richter waren, bei deren Überlegungen und Entscheidungen vor allem der Antikommunismus wirkte?
Danke schön im Voraus!
Ekaterina